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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1925-08-18 · 7 (18.8.1925) · p. Seite 139

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
1 (1925)
Issue
7 (18.8.1925)
Article
Die 3. Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden z Würzburg
Date
1925-08-18
Page
Seite 139 (sequence 23)
Language
German
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Nr. 7 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 39 Ich bin beauftragt, Ihnen über die Errichtung der „Israelitischen Siechenanstalt" zu referieren. Die Grundlage dieser Anstalt hat eine Stiftung des Privatier Simon Herrman in München im Jahre 1914 — kurz vor dem Feldzug — mit einem Kapital im damaligem Werte von JC 400 000.— geschaffen. Dieser Stiftung wurde mit Entschließung der Staatsregierung vom 6. Juli 1915 die staatsaufsichtsmäßige Bewilligung erteilt und dieselbe hat sich dann unter dem Borsitz des Testamentsvollstrekkers Justizrat Dr. Emil Fraenkel in München Satzungen gegeben. In diesen letzteren ist der Zweck der Stiftung dahin umschrie-, ben, daß in dem zukünftigen Stiftungsgebäude Aufnahme und dauernde Verpflegung in Bayern ansässige Juden beiderlei Geschlechts finden sollen, welche dauerndem Siechtum verfallen sind, d. h. die voraussichtlich nicht heilbare Leiden haben oder wegen Altersschwäche besonderer Pflege und Wartung bedürfen. An ansteckenden Krankheiten leidende Personen sind von der Aufnahme ausgeschlossen. Durch die Macht der Verhältnisse ist das Vermögen dieser ehemals wohl fundierten Stiftung auf einen Betrag von etwa JC 32 000.— zusammengeschmolzen. Das Kuratorium dieser Stiftung, dem auch ich seit ganz kurzer Zeit als Vertreter der Israelitischen Kultusgemeinde in München angehöre, hat sich entschlossen, nach 11 bedauerlicherweise verlorenen Jahren und in Anbetracht der schreienden Bedürfnisfrage endlich das Projekt der Durchführung dieses Heimes dadurch zu fördern, daß, nachdem die Umfrage in weitesten Landeskreisen nach geeigneten Objekten rein negativ war, das Kuratorium, dem Vertreter aller Landeskreise angehören, einstimmig beschlossen hat, ein Grundstück, das sich nach Einvernahme mehrerer Sachverständiger zur Erbauung des geplanten Heimes besonders gut eignet, in Krumbach-Hürben in Schwaben zu erwerben. Dieser Platz hat eine ganze Reihe von Vorteilen klimatischer, landschaftlicher, hygienischer, religiöser und religiöspolitischer Natur. Er liegt nahe dem Ortsausgang von Hürben an der Straße gegen Burgau auf einem Hügel, von scharfen Nord- und Westwinden geschützt, nahe dem Walde, etwa 540 Meter über dem Meere. Er kann ohne weiteres an die städt. Wasserleitung und die städt. Schwemmkanalisation sowie an das Elektrizitätswerk angeschlossen werden. Der Platz Krumbach Hürben besitzt eine besonders schöne Synagoge und alle religiös notwendigen Einrichtungen. Die Behörden, wie auch die gesamte Einwohnerschaft, verteten durch das Bezirksamt und den Stadtrat, begrüßen vorbehaltlos die Errichtung einer solchen Anstalt in ihrer Gemarkung, ein Moment, das in der heutigen Zeit besonders angenehm empfunden werden muß. Im Orte selbst befindet sich ein prachtvolles neues städt. Krankenhaus mit allen modernen Hilfsmitteln und ganz nahe liegt der weithin bekannte Badeplatz K r u m b a d. Eine in Anbetracht der Pfleglinge wichtige Institution, nämlich die Sanitätskolonne befindet sich, vorzüglich geleitet, ebenfalls an Ort und Stelle. Die Israelitische Kultusgemeinde in Krumbach-Hürben hat neben der politischen Gemeinde jede erdenkliche Förderung des Projektes zugesichert. Da die Mittel der Stiftung bedauerlicherweise zur Errichtung eines Heimes nicht ausreichen, sind Mittel und Wege zu suchen, da die Bedürfnisfrage — wie bereits bemerkt — eine Ihnen Allen bekannt vordringliche ist, um diese herbeizuschassen. Hierin wäre naturgemäß eine der vornehmsten Aufgaben des Landesverbandes zu finden. Leider ist derselbe jedoch auf Grund des vorgelegten Budgets nicht in der Lage, wesentliche Mittel für die Errichtung dieser Landesanstalt aus Eigenem aufzubringen, wenn ich mich auch persönlich der Hoffnung hingebe, daß durch den 3prozentigen Umlagensatz ungleich größere Mittel dem Verbände zufließen werden, wie derselbe auf Grund seines Budgets anzunehmen scheint. Ich erlaube mir hierzu Antrag wie folgt zu stellen: (Antrag 1.) die Tagung beschließt: „Sollte dem Verband durch die Z prozentige Umlage ein höherer Betrag zufließen als im Budget angenommen, so ist der Überschuh, der ziffernmäßig nicht genannt werden kann, in erster Linie mit zur Erbauung des Landesfiechenheims bereitzustellen." In diesem Momente muß jedoch, um sicher zu gehen, nach anderen Mitteln und Wegen gesucht werden, um möglichst rasch an die Verwirklichung dieser Aufgabe heranzutreten. In Erwägung, daß der bisherige Träger der Stiftung infolge seiner Mittellosigkeit die Durchführung nicht übernehmen und andererseits der Landesverband mit seinen heuügen Mitteln ebenfalls nicht Träger der Landesanstalt werden kann, bringe ich in Erwägung, ob es zweckmäßig erscheint, eine neue juristische Persönlichkeit unter dem Patronat des Landesverbandes in Vereinsform zu bilden, die dann in allen Teilen die Förderung des Verbandes zu erfahren hätte. Diesem Verein sollte sowohl das Grundstück, wie auch das restliche Vermögen der Herrman'schen Stiftung übereignet werden. Die Gründung desselben soll meines Erachtens durch einen, vom Verband zunächst aus feinen Reihen zu bildenden Ausschuß in die Wege geleitet werden. Hiezu beantrage ich: (Antrag 2.) die Tagung beschließt: „Um die rascheste Errichtung der Landessiechenanstalt zu ermöglichen, beruft der Verband aus seinen Rat- und Tagungsmitgliedern einen Ausschuß mit dem Rechte der Kooptierung, der mit der Durchführung alles Nötigen betraut und bevollmächtigt wird. In diesen Ausschuß wählt die Tagung die Herren Dr. Elias Straus, IR. Oppenheimer, Weil-München, Neu, Dr. Bamberger-Nürnberg. Lehmann-Fürth, Kommerzienrat Braunfchweiger- Würzburg, Wassermann-Bamberg, Dr. Stein-Schweinfurt, Dr. Grünseld-Augsburg, Dir. Gerstle-Memmingen, Rosenblatt-Regensburg, und Frau Metzger-Landau. Dieser Ausschuß soll auch berechtigt sein, an Stelle des im Besitz der Stiftung befindlichen Grundstückes eventl. ein anderes hiezu besonders geeignetes zu erwählen." Pflicht des Landesverbandes wäre es ferner und ich stelle demgemäß Antrag: Antrag 3. „die ihm angeschlossenen Gemeinden zu veranlassen in Anbetracht der unaufschiebbaren Bedürfnisfrage einmalige größere Beiträge dem Ausschuß bezw. derjenigen Organisation, die die Durchführung übernimmt, zur Errichtung der Anstalt zur Verfügung zu stellen." Mit großer Genugtuung kann ich berichten, daß hier die Kultusgemeinde der Landeshauptstadt mit gutem Beispiel vorangeht und 20 000.— JC für diesen Zweck zur Verfügung stellt. Beifall!) Antrag 4. „die dem Verbände angeschlossenen Gemeinden zu verpflichten, innerhalb ihrer Gemeinden Sammlungen unter den Mitgliedern zu Gunsten der Errichtung des Heimes zu veranstalten." Antrag 5. „bei der Staatsregierung vorstellig zu werden, daß dem Verein eine Landeslotterie zur Mittelgewinnung für dieses öffentliche Bedürfnis bewilligt werde." Antrag 6. „alle sonstigen Maßnahmen zu treffen, um das Projekt von verbandswegen nach jeder Richtung zu fördern." Antrag 7. „der ausführenden Organisation ein zur Finanzierung des Baues bezw. zum Betrieb etwa über die Stiftungen hinaus noch erforderlich werdendes langfristiges Darlehen zu beschaffen und eventl. für dessen Zinsendienst zu haften." Antrag 8. „einen jährlichen Betrag von zunächst Goldmark 20 000.— budgetmäßig zu den Kosten der Erhaltung der Anstalt beizutragen." Antrag 9. „die Gemeinden zu veranlassen, ihm oder der ausführenden Organisation baldigst Anwärter aus Pfründestellen in dem

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