Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 7 (18.8.1925)
- Article
- Die 3. Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden z Würzburg
- Date
- 1925-08-18
- Page
- Seite 137 (sequence 21)
- Language
- German
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Nr. 7 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 137 Es ist der Gemeinde gelungen, ein Haus um 20 000 Mark zu erwerben, das zu einer würdigen Synagoge umgebaut werden soll. Von den Kosten im Betrage von JL 20 000.— hat die kleine Gemeinde JL 5000.— sofort durch freiwillige Spenden ihrer Mitglieder aufgebracht. Ferner hat sie ein Bankdarlehen ausgenommen. Sie stellt das Ersuchen, der Verband wolle ihr einen Beitrag zu den Erwerbungs- und Umbaukosten gewähren. Das Präsidium schlägt vor JL 3000.— als Beihilfe und weitere JL 3000.— als unverzinsliches Darlehen, das in zwei Jahren zurückzuzahlen ist, zu gewähren. Der Bewilligungsausschuß empfiehlt den Antrag zur Genehmigung, erwartet aber, daß die Kultusgemeinde Hof ihre Verpflichtungen gegenüber den Beamten, dem Distriktsrabbiner und dem Lehrer in entgegenkommender Weife entsprechend ihrer Mitgliederzahl und Leistungsfähigkeit erhöht. Der Herr Präsident des Rats hat gesagt, es liege ihm besonders daran, daß neu entstehende Einrichtungen der Gemeinden von uns gefördert würden. Daher wurde der vorliegende Beschluß gefaßt; der Bewilligungsausschuß hat ihm seine Zustimmung gegeben. Mündlich hat auch Herr Dr. Straus als Finanzreferent zugestimmt. Ich empfehle dringend, den Antrag anzunehmen. ObstLGR. Prof. Dr. S i l b e r s ch m i d t: Als ehemaliger Angehöriger der Kultusgemeinde Hof bitte ich den Antrag anzunehmen. Dr. F r e u d e n t h a l: Ich bitte das Wort „erwartet" zu ändern in das Wort „verlangt". Oberlehrer Dingfelder ist mit der Abänderung einverstanden. ObstLGR. Prof. Dr. S i l b e r s ch m i d t: Der Antrag des Bewilligungsausschusses wird einstimmig angenommen. Damit sind wir am Schluß der heutigen Beratungen. Ich möchte mit ganz besonderer Freude darauf Hinweisen, daß unsere sämtlichen Beschlüsse des heutigen Tages mit Einstimmigkeit gefaßt wurden. Schluß der Sitzung 7 Uhr. 3. Verhandlungstag. Die Leistungen für soziale Zwecke im haushaltplan des Verbandes. Als Berichterstatter führt Dr. Elias Straus-München aus: Der Verband hat sich nach 8 2 Ziffer 1 der vorl. Verfassung mit zur Aufgabe gesetzt, religiös-soziale Angelegenheiten zu fördern. Es ist infolgedessen seine Sache, dort helfend einzugreisen, wo es sich um soziale Bedürfnisse des Landes handelt und die Mittel der einzelnen Gemeinde nicht ausreichen. Die Linderung so-; zialer Rot einzelner ist Aufgabe der Gemeinden. Wo jedoch Anstalten und Einrichtungen geschaffen sind, die dem ganzen Lande zugute kommen sollen und wo die einzelne Gemeinde nicht in der Lage ist, für die Bedürfnisse Fremder mitzusorgen, muß der Verband einspringen, um diese landeswichtigen Anstalten und Einrichtungen zu erhalten und zu fördern. So wird es vor allem Aufgabe des Verbandes sein, die Anstalten für Unterricht und Bildung sowie diejenigen, die karitativen Zwecken des Landes dienen, zu unterstützen und sie, die in der Rot der Zeit besonders gelitten haben, durch namhafte Zuschüsse am Leben zu erhalten. Darüber hinaus wird aber der Verband auch dafür eintreten müssen, daß Einrichtungen und wo es notwendig ist, auch Anstalten geschaffen werden, die den sozialen Bedürfnissen des Landes entgegenkommen und Aufgaben erfüllen, die bisher nicht erfüllt werden konnten. Es kann nicht Sache des Verbandes fein, hiebei an die Stelle der Gemeinden zu treten, die sich bisher diesen Aufgaben nicht verschlossen haben. Die Zuschußleistungen und Hilfeleistungen des Verbandes können immer nur ergänzend zu den Leistungen der Gemeinden hinzutreten. In Auswirkung dieser Gedanken hat der Bewilligungsausschuß in seiner Sitzung von vorgestern und der Rat in seiner gestrigen Sitzung eine Reihe von Positionen bewilligt, die ich der Tagung vortragen will, um ihre Genehmigung zu erwirken. Unter den vorgeschlagenen Positionen befinden sich in erster Linie diejenigen für die bayerischen Unterrichtsanstalten, die Lehrerbildungsanstalt Würzvurg, die Präparandenschule Höch-, berg, das Waisenhaus Fürth, die Realschule Fürth und die Bürgerschule Burgpreppach. Gemeinsam ist all diesen Anstalten mit Ausnahme des Waisenhauses Fürth, das früher auf Grund von Stiftungen in günstigen Vermögensverhältnissen gewesen ist, daß sie im wesentlichen durch freiwillige Zuwendungen von Privatpersonen finanziert worden sind und in den letzten Jahren nur mit großer Mühe durch wiederholtes Angehen von Einzelpersonen um Beihilfe am Leben erhalten werden konnten. In erster Linie trifft dies zu bei der I s r a e l t i s ch e n L e h - rerbildungsanstalt Würz bürg, die die einzige in ihrer Art in Bayern ist, voraussichtlich in kurzer Zeit die einzige Lehrerbildungsanstalt in Deutschland überhaupt sein wird, die jüdische Religionslehrer heranbildet. Die Volksschullehrerausbildung in Norddeutschland sieht für die Zukunft das Absolutorium einer neunklassigen Mittelschule und Hochschulstudium vor. Dadurch erscheint der Volksschullehrernachwuchs überhaupt gefährdet, insbesondere wird sich wohl kaum ein jüdischer Student finden, der nach solchem Aufwand an Kosten und Zeit sich dem Volksschullehrerberuf widmet, wenn ihm.die anderen akademischen Berufe offen stehen. Es kann sich nur um ganz wenige Idealisten handeln oder um solche Personen, die in anderen Berufen versagen. Für einen gesunden jüdischen Religionslehrerstand kann nur die bisherige Ausbildung in Frage kommen, so daß voraussichtlich auch aus den anderen Teilen des deutschen Reiches ein starker Zustrom zur Würzburger Lehrerbildungsanstalt einsetzen wird. Die Anstalt beabsichtigt daher auch an die außerbayerischen Verbände um Subvention heranzutreten und kann dies in der Folge nur tun, wenn unser Verband mit einer namhaften Subvention vorausgeht. Es ist deshalb vom Bewilligungsausschuß vorgeschlagen zirka 50 Prozent der Lehrergehälter, das sind etwa JL 10 000.— für das Jahr 1925 der Anstalt zuzuschießen. Auch der Präparandenschule Höchberg ist wie der Lehrerbildungsanstalt Würzburg chr Stiftungsvermögen völlig entwertet worden. Die Notwendigkeit einer Präparandie für Bayern ist gegeben, da aus räumlichen Gründen der Anschluß einer Präparandie an die Lehrerbildungsanstalt Würzburg selbst zur Zeit nicht in Frage kommt. Auch diese Anstalt ist nur mit großer Rot durch freiwillige Spenden aufrecht erhalten worden, die nicht mehr in dem erforderlichen Ausmaße zu erwarten sind. Es wird auch hier die Übernahme von 50 Prozent der Lehrergehälter auf den Verband in Vorschlag gebracht, wodurch die Einsetzung von weiteren JL 7000.— in den Etat notwendig wird. Das Waisenhaus Fürth, das aus hochherzigen Stiftungen hervorgegangen ist und in den Vorkriegsjahren es sich zur besonderen Ehre angerechnet hatte, daß es ohne Zuwendungen von außen etwa 40—50 Kinder unentgeltlich unterzubringen in der Lage war, ist heute durch die Entwertung seines Vermögens in die äußerste 'Gefahr gebracht. Es ist eine der ältesten und berühmtesten Anstalten des Reichs, in der Kinder aus allen Gegenden, insbesondere aus Bayern, untergebracht sind, die aber für Kinder von Fürth selbst schon seit Jahren nicht mehr in Anspruch genommen wird. Es liegt also eine Verpflichtung der Gesamtheit vor, für die Erhaltung dieser ehrwürdigen Stätte, die eine dringende Notwendigkeit für das Land bedeutet, zu sorgen. Vorgeschlagen wird mit Rücksicht auf den Etat ein Betrag von JL 7000.—, Der jedoch auf .1 10 000.— erhöht werden soll, wenn die Einnahmen aus den Steuereingängen einen höheren Betrag ergeben, als nach dem Voranschlag angenommen wird. Auch die Realschule Fürth ist durch die Inflation um ihr fundiertes Vermögen gebracht worden und kann nur mit äußerster Mühe aufrecht erhalten werden. Sie hat einen monatlichen Personaletat von JL 6000.—. Auf eine offizielle Unterstützung der Schule durch die Gemeinde Fürth ist nicht zu rechnen, weil die Mehrheit der Gemeindeverwaltung leider z. Zt. einen ablehnenden Standpunkt einnimmt. Hingegen wird aus privaten Mitteln viel für die Schule getan. Es ist vorgeschlagen worden, der Anstalt JL 5000.— als Zuschuß zu gewähren und diesen Zuschuß auf JL 6000.— zu erhöhen, falls die Steuereingänge des Verbandes den Voranschlag entsprechend übersteigen. In erster Linie soll jedoch aus etwaigen Überschüssen das Waisenhaus Fürth bedacht werden und der Zuschuß an die Realschule in der Erwartung gewährt werden, daß auch die Gemeinde Fürth zu dem Etat der Anstalt einen entsprechenden Beitrag leistet; für künftige Zuschüsse soll dies zur Bedingung gemacht werden.