Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 7 (18.8.1925)
- Article
- Die 3. Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden z Würzburg
- Date
- 1925-08-18
- Page
- Seite 136 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2727810-2727811-2727818-2728866--00416-2728939- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
136 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 7 Daher Ziffer 3. Die Zuschüsse sind nichts neues, neu ist nur der Gedanke in Ziff. 2 speziell im Bezirk Würzburg. Hier ist es auch nicht angängig einen Beamten anzustellen. Schächtbeamte sind in einzelnen Gemeinden wohl vorhanden, da das Magenbedürfnis wichtiger scheint als das seelische Bedürfnis der Jugend. Hier schlage ich vor, zunächst uns um den Gottesdienst an Wochentagen und das Schächten nicht zu kümmern, dies werden die Gemeinden wie bis-, her besorgen, teils durch den benachbarten Schächter, teils durch Gemeindemitglieder. Wohl aber ist hier ein Wanderlehrer nötig, der täglich ein bis zwei Gemeinden besucht und abwechselnd Samstags in den Gemeinden durch Vorträge Anregungen für die Erwachsenen gibt. Was die Kosten betrifft, so habe ich einen Überschlag gemacht, der J( 14 000.— erfordern würde. Aber um die Ziffer brauchen wir nicht zu debattieren, denn sie ist bloß eine Schätzung, die absichtlich nach oben aufgerundet ist. Sowie die einzelnen Gemeinden zu Leistungen herangezogen werden, verringert sich die Ziffer. Es läßt sich heute noch nicht sagen, ob sie im Einzelfall zu hoch oder zu niedrig ist, aber das darf keine Rolle spielen. Dr. Elias Straus: Der Entwurf und die Begründung des Herrn Oberlehrer Stoll wird allgemeine Sympathie finden. Es ist nötig, für die lehrerlosen Gemeinden in irgend einer Weise zu sorgen. Die Frage ist nur, in welcher Weise die vorliegende Aufgabe praktisch zu lösen ist. Die einzelnen Anträge können wir so ohne weiteres nicht annehmen. Hinsichtlich der Fassung und der Nomenklatur passen sie nicht recht in unseren Rahmen. Die Sache soll aber deshalb nicht aufgeschoben werden, bis die definitive Organisation der Distrikte erfolgt. Ich bitte die Beschlüsse so zu fassen: 1. Die Anstellung von Religionslehrern für mehrere benachbarte lehrerlose Gemeinden soll, wo ein Bedürfnis besteht, vom Verband veranlaßt werden. 2. Die beteiligten Gemeinden sind nach Maßgabe chrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, zum Gehalt und den sonstigen Ausgaben für den Lehrer beizutragen. 3. Die vorbereitenden Schritte sind von den Distriktsrabbinern und Distriktsausschüssen in die Wege zu leiten. 4. Die endgültige Lösung der Frage, von welcher Körperschaft die Anstellung erfolgt, soll erst mit der Beschlußfassung über die Distriktsverfassung erfolgen. 5. Für diesen Zweck werden JL 10 000.— in das Budget eingesetzt. ' Ich bitte diese Anträge hier anzunehmen und im übrigen die Ausführung der Verbandsleitung zu überlassen. Frau Stark: Dies ist die schwierigste Aufgabe, die für einen Lehrer zu lösen ist, Kinder, die nie einen Religionsunterricht gehabt haben, zu unterrichten und die Heranwachsende Jugend, die sich dem Judentum entfremdet, wieder zu gewinnen, ebenso Erwachsene. Da können keine materiellen Gesichtspunkte eine Rolle spielen, nur die besten Kräfte können hier gut genug sein. Dr. Elias Straus: Damit wir nicht rein theoretisch die Sache behandeln, stelle ich den Antrag: Der Verband leistet für diese Zwecke JL 10 000.—. Julius Strauß-Bamb erg: Es entsteht die Frage, wer über das Bedürfnis der Gemeinden, daß ein Lehrer nötig ist, entscheidet. Es gibt Kleingemeinden, in denen die Gleichgültigkeit schon so groß ist, daß das Bedürfnis verneint wird, weil man sich vor Kosten fürchtet. Wer entscheidet die Bedürfnisfrage? OLGR. Dr. Neumeyer: Die Entscheidung wird getroffen wie gewöhnlich in solchen Fällen, vom Verband, nach Anhörung des Distriktsausschusses. Der Rabbiner hat maßgebenden Einfluß auf die Distriktsausschüsse. IR. Dr. H o m m e l: Das wichtigste ist, daß wir a n f a n g e n. Ich bin für den Antrag Dr. Straus, S 10 000.— zu bewilligen. Aber noch weitergehend sage ich: Wir müssen den Antrag erweitern im Sinne der Anträge Stoll, daß der Rabbiner von seinem Bezirk ermächtigt wird, sei es im Einvernehmen mit dem Distriktsausschuß oder mit einem sonstigen Organ, einen Wanderlehrer zu bestellen. Wie die Sache sich weiter entwickelt, wird sich dann praktisch zeigen. Der Vorsitzende empfiehlt, daß die Bestellung solcher Wan-' derlehrer nach Anhörung des Distriktsrabbiners durch den Verband erfolgt, nicht durch den Rabbiner. IR. Dr. H o m m e l: Damit bin ich einverstanden, es soll nur nicht der Gemeinde überlassen bleiben, ob sie der Anstellung eines Wanderlehrers zustimmen will; entscheiden soll vielmehr das objektive Bedürfnis. Dr. Elias Straus: Mein erster Antrag lautet ja: „Die Anstellung soll vom Verband veranlaßt werden." Wie, das ist Sache der Ausführung. Dr. Stein: Oberlehrer Stoll hat mit Recht gesagt, wer eine Seele gerettet hat, hat die Welt erhalten. Wir dürfen mit der Rettung der Seelen nicht warten, bis die Distriktsgemeindeordnung fertig ist. Wir wünschen das sofortige Eingreifen des Verbandes. Dr. Elias Straus: Nur die endgültige Lösung der Frage soll aufgeschoben werden. Die Sache selbst kann schon morgen angefangen werden. Oberlehrer Dingfelder: Meine Damen und Herren! Der Antrag wurde durch den Lehrerverein auf Veranlassung Dr. Hanover's gestellt. Wir sehen immer mehr, daß in vielen Landgemeinden Leute unterrichten, die nicht das Zeug zum Lehrer und die Befähigung zur Lehrtätigkeit haben. Hier muß, abgesehen von allem anderen, auf den Religionsunterricht gesehen werden, während andere Kultusangelegenheiten, so wichtig sie auch sind, Schechita und Chasonus, von Laien versehen werden können. Direkte Vorschläge an den Verband müssen von seiten der Distriktsrabbinate gerichtet werden, Anträge, die Hand und Fuß haben. Sie müssen nicht nur den Lehrer bezeichnen, sondern auch die Gemeinden, in denen er zu unterrichten hat. Geilchzeitig müssen wir darüber unterrichtet sein, was bei Aufbringung der Mittel von seiten der Gemeinden geschehen kann, wenn ich auch überzeugt bin, daß der Verband wie bisher großzügig mit den Mitteln sein wird. Wir ersparen uns ja damit die Anstellung von Lehrern für Gemeinden, die vor dem Aussterben stehen und die trotzdem immer wieder neue Lehrer anstellen, weil sie im wesentlichen durch den Verband bezahlt werden. Solche Gemeinden brauchen keinen Lehrer im Hauptamt, wohl aber einen Wanderlehrer. Zur Anstellung von Wanderlehrern erwarten wir bestimmte Vorschläge, die ausreichend begründet werden müssen, dann kann der Verband auch materiell eingreifen. Und er wird es tun, so daß die Notlage in einem Vierteljahr behoben sein kann. Ich beantrage: Vom Verband ist schriftlich an alle Distriktsrabbiner die Bitte zu richten im Einvernehmen mit den Distriktsausschüssen uns schlüssiges Material über die Gemeinden zu geben, die zur Anstellung eines Wanderlehrers vereinigt werden sollen. Ich bin überzeugt, Rat und Tagung werden uns, nachdem bedeutende Summen durch Vereinigung der Gemeinden erspart werden, erlauben, hier mit großen Summen für einen wichtigen Zweck einzugreifen. (Beifall.) ObstLGR. Prof. Dr. S i l b e r s ch m i d t: Die Verbandsleitung ersucht Herrn Dr. Hanover, als Sachverständiger uns noch Auskunft über die Gesichtspunkte zu geben, von denen er bei seiner Anregung ausgegangen ist. Dr. Hanover: Ich habe wenig hinzuzufügen. Mein Antrag ging von folgendem Gesichtspunkt aus: Es gibt eine Anzahl Gemeinden in meinem Distrikt, die nicht in der Lage sind, einen Lehrer anzustellen, es ist oft schwer zu unterscheiden, ob aus materiellen oder aus seelischen Gründen. Seelische Gründe, d. h., daß sie das Geld nicht aufbringen wollen. Wenn wir warten, bis sich die Gemeinde soweit moralisch entwickelt, daß sie ihre Pflicht erkennt, dann gehen uns viele Seelen verloren. Es soll also der umgekehrte Weg einmal versucht werden. Ich weiß heute keinen anderen Weg mehr und bin dem Verband dankbar, wenn so schnell wie möglich begonnen wird, zu arbeiten. Ich habe noch immer so viel Vertrauen zu der jüdischen Seelenkraft, daß das Materielle hinterher von den Gemeinden schon geregelt wird. Rabbiner Dr. Bamberger: Ich möchte noch darauf Hinweisen, daß besonders für Willmars die Anstellung eines Wanderlehrers nötig ist. Dr. Elias Straus: Wir können nötigenfalls auch mit der Zwangsetatisierung nachhelfen. Wir können vom Verband aus die Umlagen der Gemeinden festsetzen und haben dadurch für ganz besonders gelagerte Fälle auch eine äußerste Möglichkeit der Mittelbeschaffung. Ziff. 3 meines Antrags ist zugleich der Antrag Ding- ObstLGR. Prof. Dr. S i l b e r sch m i d t: Besteht eine Erinnerung gegen die Annahme des Antrags Dr. Straus en bloc? Nein. Einstimmig angenommen. Oberlehrer Dingfelder: Die Kultusgemeinde Hof stellt durch ihren Lehrer, Herrn Weil, das Ersuchen: Die Gemeinde Hof hat bisher ein unwürdiges Betlokal, das infolge von Anfeindungen überhaupt nicht mehr zum Gottesdienst verwendet werden kann.