Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 6 (6.7.1925)
- Article
- Erster Verbandstag des preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden
- Date
- 1925-07-06
- Page
- Seite 101 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2727810-2727811-2727817-2728777--00306-2728816- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
, Nr. 6 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 101 Die Sitzung wird aus Dienstag, 11 Uhr vormittags vertagt. Wahl des Präsidiums des Verbandsrates. Der neugewählte Rat des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden hat am Dienstag, den 23. Juni, mittags, eine Sitzung abgehalten und sich konstituiert. Zum Präsidenten wurde der Vorsitzende der Berliner Jüdischen Gemeinde, Kammergerichtsrat Leo Wolfs (Lib. Vereinigung), gewählt. Zu stellvertretenden Vorsitzende n mit gleichen Rechten und Pflichten wurden gewählt: R.A. Dr. Alfred Klee (Jüdische Volkspartei), Bankier Bruno Galews k y (konservativ) und Justizrat Leo L i l i e n t h a l (liberal). Der dritte Verhandlungstag. Die erste Sitzung des dritten Verhandlungstages war der Durchberatung des Etats gewidmet. Betreffend einige Ausgaben-Posten wie z. B. Lehrerbildungsanstalten, entspann sich eine eingehende Diskussion, an der sich Lehrer Falkenberg, Rabbiner Kaufmann, A. Wiener -Beuchen, Rabbiner Dr. Freund-Hannover u. a. beteiligten. Zu einer interessanten Auseinandersetzung kommt es bei der Durchberatung des Kapitels Einnahmen. Und zwar bei der Position Staatsbeihilfen. Die Herren Dr. Jsmar Freund und Landtagsabgeordneter Dr. B a d t geben Aufschluß über die bisherige Geschichte der Staatsbeihilfen. Herr Abgeordneter Dr. Badt gibt eine ausführliche Geschichte der Kämpfe um die Staatsbeihilfen für die jüdischen Synagogen- Gemeinden und meint, der Kamps um die Staatsbeihilfen ist ein wichtiger Beitrag zum jüdischen Kampf ums Recht. Bereits im Jahre 1914 hatte im Preußischen Abgeordnetenhaus ein Kampf dafür eingesetzt, daß den jüdischen Synagogengemeinden die Proportionen gleiche Staatsbeihilfe zuteil wird, wie den evangelischen und katholischen Bekenntnissen. Im Jahre 1923 figurierte im Preußischen Etat ein besonderes Kapitel Synagogengemeinden. Aber schon im Jahre 1924 fiel die Angelegenheit unter den Tisch, ohne daß eine Begründung hierfür versucht worden ist. Der Kamps um die Wiederherstellung der Position wurde ausgenommen unter der Devise: was für die Evangelen und Katholiken recht ist, muß für die Juden billig fein. Charakteristisch waren die Argumente, die der damalige Finanzminister Richter gegen den damals vorliegenden Antrag Dr. Badt und Genossen ins Treffen geführt hat. Er meinte, der Umstand, daß das Fehlen dieser Position im Etat viele Jahre nicht bemängelt worden ist, beweise, daß die Notwendigkeit einer Wiedereinstellung nicht vorliegt. Der Redner bemerkte, dieses Argument zeige, wie leicht durch stillschweigende Duldung ein Unrecht zum Recht gestempelt wird. Ein zweites Argument des Ministers war der Hinweis, daß die Synagogengemeinden sogar leistungsfähiger sind als die christlichen Gemeinden. Auch hier altes Vorurteil, welches unsere soziale Arbeit hemmt und bekämpft werden muß. Der Kampf um die Position der Synagogengemeinden im Preußischen Etat muß im Herbst erneut und mit Nachdruck ausgenommen werden. Bei den Parteien der Weimarer Koalition besteht ein weitgehendes Verständnis. Gerade die sozialistische Fraktion war es gewesen, die als erste einen auf Einstellung einer bestimmten Summe für die Synagogengemeinden in den Etat dahingehenden Antrag eingebracht habe. Das ist um so bedeutsamer, als die Sozialdemokraten gegen alle Leistungen an Religionsgesellschaften sind. Aber aus Gründen der Gerechtigkeit fordern sie Beitragsleistungen für die Synagogen, solange Beiträge an andere Religionsgemeinschaften gezahlt werden. Hier ist eine Analogie zu ziehen. Noch vor 12 Jahren galten die Sozialdemokraten als vaterlandslose Gesellen, heute anerkennt man bis weit nach rechts hin-, ein ihce staatserhaltende Kraft. Auch wir Angehörige der jüdischen Volkspartei werden in Kreisen der Liberalen, wo noch Naumannsche Verdächtigungen wirken, als undeutsch gescholten. Wir hegen die Hoffnung, daß in weiteren Jahren auch die Arbeit der jüdischen Volkspartei von jüdischen Kreisen voll anerkannt sein wird. Es wurde dann zur Abstimmung über den Etat des Landesverbandes für 1925 geschritten, der mit den vom Haushaltungsausschuß vorgeschlagenen Änderungen einstimmig angenommen wurde. Der beschlossene Haushaltvorschlag für 1925. Der vom Verbandstag angenommene Voranschlag des Landesverbandes für 1925 sieht vor: Ausgaben: Kap. 1: Verwaltung.ft 59 000.— Kap. 2: Subventionen an Gemeinden, Theologische Bildungsanstalten u. Lehrerbildungsanstalten .ft 1153 700.— Kap. 3: Verwaltungsblatt.(t 6 000.— Kap. 4: Statistisches Jahrbuch.ft 4 000.— Kap. 5: Verbandstag und Rat.ft 50000.— Kap. 6: Bildungsanstalten zur Heranbildung von Lehrern, Kantoren und Gemeindebeamten .Jl 46 000.— Kap. 7: Verschiedenes u. unvorhergesehene Ausgaben .ft 50 000.— Summe Jl 1368 700.— Einnahmen: 1. Staatsbeihilfen.Ä 510 000.— 2. Durch Beiträge der Gemeinden aufzubringen. Jt 858.700.— Summe Jt 1368 700.— Entschlüsse über die Revision des preußischen Iudenrechks. Auskrittsgefetzgebung und Skaatsbeihilfe. — Einsetzung eines ständigen Ausschusses. In der Vormittagssitzung am 23. Juni wurde noch eine Reihe Resolutionen angenommen, so eine Resolution: der Landesverband möge dahin tätig sein, daß ein Reichsverband aller deutschen Juden bald geschaffen werde. Einige Entschlüsse über Lehrerbildung usw. wurden teils dem Unterrichtsausschuß, teils dem Rat überwiesen. Die letzte Sitzung war ausschließlich der Frage der Revision des preußischen Judenrechts gewidmet. Die Debatte leitete Herr Justizrat Dr. W e r t h e i m (liberal) ein. Er bekämpfte die Vorlage und trat für die Annahme der Thesen der liberalen Fraktion ein, die liberalen Anschauungen durchaus gemäß sind. Der Redner polemisierte scharf gegen die Ausführungen Dr. B a d t s in der Vormittagssitzung. Dr. Freund gab ergänzende Aufklärungen über die' Notwendigkeit einer Änderung der Austrittsgesetzgebung, betreffend den Austritt von Personen aus der Gemeinde und von Gemeinden aus dem Verband. Die Möglichkeit des Austritts müsse bestehen bleiben, sofern Gewifsensgründe vorhanden find. Der Redner polemisierte gegen die Haltung des Verbandes gesetzestreuer Judengemeinden (Halberstaedter Verband), empfahl aber, in Einigungs- Verhandlungen mit diesem Verband einzugehen. Herr Dr. K o l l e n s ch e r sprach gegen die Thesen der Liberalen Vereinigung, insbesondere gegen den Passus, daß die durch Art. 137 gewährleisteten Rechte nicht stärker eingeschränkt werden dürfen, als dies bezüglich der christlichen Religionsgesellschaften geschehen ist. Er meinte, man darf sich überhaupt keine Einschränkungen gefallen lassen, und wenn solche gegen christliche Religionsgesellschaften bestehen. Keineswegs darf sich der Staat irgendwie in innere Angelegenheiten der Gemeinden, wie Beamtenetat, Verleihung von Ämtern usw. einmischen. Jedes Gesetz ist unan-, nehmbar, welches nicht die Gleichberechtigung für alle Juden, auch Ausländer, vorsieht. Kein Landesgesetz darf Schranken aufftellen. die dem § 137 des Reichsgesetzes widersprechen. H i r s ch b e r g (konservativ) lehnte im Namen seiner Fraktion Eingriffe der Staatsverwaltung ab, ebenso trat er für die Gleichberechtigung der Ausländer ein. Justizrat L i l i e n t h a l (liberal) bittet die Herren der Jüdischen Volkspartei, sich nicht durch ihren Antrag auf Ablehnung jeder staatlichen gesetzgeberischen Tätigkeit festzulegen und tritt für die liberalen Thesen ein, nach denen eine gesetzgeberische Beeinflussung ofsensteht. Rabbiner Dr. R o s e n t h a l - Köln (konservativ) fordert in temperamentvollen Ausführungen eine Stärkung der Position des Rabbiners in der Gemeinde, da nur dann der Rabbiner die nötige Autorität haben könne, die junge Generation in jüdischem Geiste zu erziehen. Es wird sodann über die liberalen Anträge abgestimmt. Der Antrag zum Staatshaushalte lautet: „Der Rat wird ersucht, darauf hinzuwirken, daß durch Einstellung in den Staats-