Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 4 (9.5.1925)
- Article
- Die 3. Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden zu Würzburg (15. - 17. März 1925)
- Date
- 1925-05-09
- Page
- Seite 69 (sequence 8)
- Language
- German
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Nr. 4 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 69 sorgungsfall in früheren Jahren eintritt, so daß 75 Prozent der Gruppe X/8 als Pensionsbezug nicht erreicht werden. Dieser Fall scheidet nach der Vereinbarung aber aus,. da, wie ich ausdrücklich feststellen will, die Vereinbarung auf die gegenwärtigen Mitglieder der Pensionskasse beschränkt ist. Also keine Überängstlichkeit; Vorsitzender: Lassen wir unsere Rabbiner um diese Kleinigkeit nicht bitten! Die voraussichtlich in Frage kommenden Leistungen des Verbandes sind von Herrn Dr. Oestreich in ihrer Geringfügigkeit richtig dargestellt worden. Wegen dieser geringen in Frage stehenden Leistungen wollen wir nicht markten. Rabbiner Dr. Stein: Es ist ganz merkwürdig, daß diese einfache Sache eine solche Debatte heroorgerufen hat. Der Sachverhalt ist der: Die Rabbiner sind alle im Versorgungsverband. Ins-, besondere sind die amtierenden Rabbiner sämtlich Mitglieder desselben und zwar sind sie bis auf einen über die 75 Prozent der Gruppe X/8 bereits hinaus. Wenn Sie vorhin beschlossen haben, daß die Lehrer und Beamten von ausgelösten Gemeinden auf den Verband übernommen werden, dann können Sie auch in Konsequenz hiervon sagen: Sollten die 13 Rabbiner in Gemeinden sein, die aufgelöst werden, dann werden sie eben auch auf den Verband übernommen. Der Verband hat damit einfach versprochen: Wir werden keinen Rabbiner und keine Witwe Hunger leiden lassen, wenn die Bezüge vom Versorgungsverband nicht reichen. Wir werden ihnen ein Supplement geben. Vorsitzender: Ich lasse nun über die Anträge Dr. Brader abstimmen. Die Anträge werden einstimmig angenommen. Dr. E. Straus-München berichtet hierauf zu Punkt 5 der Tagesordnung, Genehmigung der Beschlüsse des Ständigen Ausschusses: Einen Teil der Beschlüsse des Ständigen Ausschusses habe ich Ihnen bereits im Finanzreferat vorgetragen, nämlich die vom Rat und Ständigen Ausschuß der Tagung bis jetzt beschlossenen Umlagen. Dieselben sind auf Grund der Beschlußfassung bereits zur Einhebung gebracht. Es handelt sich also heute nur um eine rein formelle nachträgliche Genehmigung. In Nummer 8 der Verbandsmitteilungen vom 1. August 1923 finden Sie unter Nr. 6 und 7 die Beschlüsse vom Rat und Stän-j digen Ausschuß vom 25. Februar 1923. Es hat sich bisher be-' währt, daß die Verbandszuschüsse auf der hier geschaffenen Grund-! läge gewährt werden. Auch für diese Beschlüsse über die Form der Zuschußgewährung und Festsetzung der Eigenleistung der Gemeinden erbitten wir die Genehmigung der Tagung. Ferner wurde damals eine Schächtgebührenordnung beschlossen. Ich bitte ebenfalls, diese jetzt für die Vergangenheit zu genehmigen. Es wäre vielleicht darüber zu sprechen, daß die Schächtgebühren für die Zukunft etwas geändert werden. Damals wurden sie wegen der Inflation nach dem Fleischpreis festgesetzt. Da wir inzwischen eine feste Währung bekommen haben, können wir heute, wie es die Großgemeinden bereits getan haben, wieder feste Markbeträge zugrunde legen. Vielleicht kann noch im Laufe der Tagung auf Grund von Anträgen eine Neufestsetzung der Schächtgebühren erfolgen. Der Normalvertrag von Beamten in Zuschußgemeinden, der weiterhin Gegenstand der Beschlußfassung von Rat und Ständigem Ausschuß gewesen ist, wird durch das Beamtenrecht, das wir Ihnen morgen vorlegen, überholt. Es handelt fick auch hier nur um eine Genehmigung für die Vergangenheit. Ich bitte diesen Beschlüssen die nachträgliche Zustimmung zu erteilen. Die Anträge werden an 1>1oe einstimmig angenommen. Vorsitzender: Das Wort hat nunmehr zum Referat über Inventarisierung von Kultusgegenständen und Erhaltung kulturgeschichtlich wertvoller Kultstätten Bankier Wassermann-Bamberg: Ich will, nachdem, das Referat, das ich übernommen habe, bereits für sich selbst spricht, keine großen Ausführungen machen, sondern Ihre Zeit nur kurz in Anspruch nehmen. Schon Goethe hat gesagt: „Was Du ererbt von Deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen." Ich berufe mich auf diesen Spruch und ich möchte Ihnen sagen, daß ich wegen gewisser Vorkommnisse bereits im Jahre 1923 an den Verband herangetreten bin, Schritte zu unternehmen, um es unmöglich zu machen, daß Kultusgemeinden, die bereits im Auflösungsprozeß sich befinden, oder die dem Auflösungsprozeß nahe sind, Sakralaltertümer an unberufene Kreise oder Antiquitätenhändler abgeben dürfen. Nun hat der Verband bereits in Nr. 8 seiner Mitteilungen vom 1. August 1923 eine Bekanntmachung erlassen und darauf hingewiesen, daß Veräußerungen von Kultusgegenständen in Bayern der Genehmigung des Bezirksamtes bezw. der Kreisregierung unterliegen. Ich weiß nicht, ob diese Bekanntmachung durchwegs bekannt ist und ob sie auch Beachtung findet. Ich möchte deshalb den Antrag stellen, daß zunächst an allen Synagogen in Gemeinden, in denen ein tägliches Minjen nicht mehr stattfindet oder in denen nur noch ein knappes Minjen vorhanden ist, eine Bekanntmachung angeschlagen wird, die besagt, daß die Veräußerung von Sakralaltertümern wie z. B. Thorarollen, Thoraschränken, Bechern, Leuchtern, Gewürzbüchsen, Vorhängen der Thoraschränke, Gebetpultdecken, wertvollen Schriften und Büchern, sowie Wimpeln ohne Einverständnis des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden in München untersagt ist und daß Zuwiderhandlungen gemäß der Verordnung unter Strafe gestellt sind. Ebenso wäre eine Bekanntmachung an den Synagogen anzuschlagen, daß die Friedhöfe und Grabsteine, sowie Ritualbäder ebenfalls unter dem Schutze des Verbandes Bayer. Israel. Gemeinden stehen und daß der drohende Verfall altertümlicher Grabsteine dem zuständigen Rabbinat gemeldet werden muß, das diesen Bericht dem Verband weiterzugeben hätte. Es sind die Rabbinate in Bayern zu ersuchen, möglichst bald dem Verband ein Verzeichnis der nicht mehr benützten Synagogen und Ritualbäder, sowie der in ihrem Bezirk befindlichen benützten und nicht mehr benützten Friedhöfe zu geben, in denen kulturhistorische Grabsteine sich befinden, wie z. V. Tüchersfeld (Frank. Schweiz), endlich ein Verzeichnis der Synagogen, in denen ein regelmäßiges Minjen nicht mehr stattfindet oder derjenigen Synagogen, in denen nur mehr ein äußerst knappes Minjen vorhanden ist. Der Verband soll dann unverzüglich Kommissionen ernennen, die eine Inventarisierung erstens der Synagogen, zweitens der Friedhöfe und drittens der Ritualbäder vornehmen. Ich denke mir dabei die Sache so, daß in den betreffenden Rabbinatsbezirken vier oder sechs Herren nominiert werden, die unter Zuziehung des Lehrers oder Kultusvorstandes die betr. Synagogen, Friedhöfe, Ritualbäder usw. besuchen, um festzustellen, welche Sakralaltertümer wirklich historischen Wert besitzen und besonderen Schutz erfahren sollen. Ob es dann gesetzlich ermöglicht werden kann, daß die Gemeinde verpflichtet wird, bei ihrer Auflösung diese Gegenstände dem Verband zur Einverleibung in ein Museum unentgeltlich zu überlassen, oder ob die Gemeinde wenigstens gelegentlich irgendwelcher Unterstützung, die sie beansprucht, diese Bedingung zu unterschreiben veranlaßt werden kann, wäre Sache weiterer Erwägung. Andernfalls müßte irgend für Mittel gesorgt werden, um aufzulösenden Gemeinden diese wohl nicht allzu teueren Gegenstände abzukaufen. Bezüglich der Friedhöfe denke ich mir, daß die Kosten vielleicht zum Teil dadurch aufzubringen sind, daß zu erforschen wäre, welche Familien auf den betr. Friedhöfen Angehörige liegen haben und daß an diese Familien wegen einer Unterstützung des Fonds zur Erhaltung der Friedhöfe herangetreten werden soll. Ich würde es für richtig halten, wenn der Verband heute einen Beschluß fassen würde, daß eine erste Rate von M. 1000.— bereitgestellt wird, um die Besichtigung und Inventarisierung der Synagogen, Friedhöfe usw. zu ermöglichen. Ich habe natürlich kein Bild, ob diese Summe ausreicht; nachdem aber die Tätigkeit der Herren im Ehrenamt von mir gedacht ist und nur die reinen Auslagen für Fahrtkosten usw. in Betracht kommen, glaube ich, daß diese Summe einstweilen genügt. Ich möchte nicht unterlassen. Ihnen noch mitzuteilen, daß ich vorgestern von Herrn Lehrer Godlewsky in Amberg unter Beifügung verschiedener Drucksachen die Mitteilung erhielt, daß er sich bereits im Jahre 1914 mit der gleichen Angelegenheit befaßte, die uns heute beschäftigt, daß aber der Krieg und die veränderten Verhältnisse seine Bemühungen hinfällig gemacht hätten und Herr Lehrer Godlewsky freut sich, daß nun seine Gedanken durch den Verband ^neu aufgegriffen werden und ersucht mich, dahin zu wirken, daß "auch eine Unterstützung gewährt würde zur Herausgabe bezw: Drucklegung historischer und kulturgeschichtlicher Dokumente und Schriften. Ich stehe diesem Ersuchen des Herrn Lehrer Godlewsky natürlich sympatisch gegenüber. Ich möchte aber doch diese Angelegenheit erst dann wirklich in Angriff genommen haben,