Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 4 (9.5.1925)
- Article
- Die 3. Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden zu Würzburg (15. - 17. März 1925)
- Date
- 1925-05-09
- Page
- Seite 70 (sequence 9)
- Language
- German
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70 Bayerische Israelitische Getneindezeitung Nr. 4 wenn eine Inventarisierung bereits durchgeführt ist und vor allem, wenn die zu dieser Inventarisierung nötigen Mittel vorhanden sind, damit nicht mit unzureichenden Mitteln zu viel Arbeiten gleichzeitig in Angriff genommen werden. Einen mir gestern zugeleiteten Aufruf der Kultusgemeinde Schnaittach möchte ich noch zur Verlesung bringen und dringend befürworten, daß dieses Gesuch eine Berücksichtigung finde. „Die Pietät des jüdischen Volkes gegen seine Toten und Grabstätten und die Ehrfurcht desselben vor seiner rühm- und leidensreichen Vergangenheit lassen die ergebenst Unterzeichnete Kultusverwaltung zuversichtlich hoffen, daß ihre Bitte, welche sie sich im Nachstehenden erlaubt, keine vergebliche sein werde. Cs bestehen hier einige jüdische Friedhöfe, deren Alter auf ungefähr fünf Jahrhunderte zurückreicht, wovon einer der älteste der vorhandenen in Bayern ist und zu den ältesten Deutschlands, ja Europas zählt. In ihm haben die Gebeine unserer Vorfahren einen Ruheplatz gefunden, nachdem sie die harten Lebensschicksale der Israeliten früherer Jahrhunderte getragen hatten. Diese ehrwürdige Stätte bietet gegenwärtig ein trauriges Bild des Zerfalles. Die Mauern haben sich gesenkt und drohen einzustürzen, und alte Grabsteine, Denkmäler unserer Frommen aus längstvergangenen Tagen, welche sonst dem Zahne der Zeit Widerstand geleistet, sind teils eingesunken, teils eingefallen. Die hiesige Israelitische Gemeinde hat schon seit vielen Jahren manche Opfer gebracht, um die geheiligte Stätte vor weiterer Zerstörung zu schützen: sie ist jedoch nicht imstande, dies fortzusetzen. Unsere Gemeinde ist klein an Zahl und klein an Leistungsfähigkeit geworden und leider nicht mehr in der Lage, aus eigenen Mitteln die Kosten einer gründlichen Restaurierung der alten Friedhöfe, die jetzt vonnöten geworden, zu beschaffen, nachdem durch die Inflation von 1923 alle Barmittel erschöpft sind. Wir sind infolgedessen gezwungen, uns an alle zu wenden, in welchen ein frommes und warmes Gefühl für unsere Toten und unsere Vergangenheit lebt, und sie herzlich zu bitten, zur Erhaltung und teilweisen Erneuerung der Mauern der besagten Friedhöfe, sowie zur Wiederaufrichtung und Auffrischung der ältesten Grabsteine mit einem Beitrage uns bedenken zu wollen. Wir wissen wohl, teuere Schwestern und Brüder, daß die Gegenwart große und dringende Anforderungen an unsere Wohltätigkeit stellt, aber dabei können wir immer noch der Vergangenheit einen Tribut unserer Pietät zollen, indem wir der geweihten Ruhestätten unserer Väter gedenken und dafür sorgen, daß die aus früheren Jahrhunderten uns erhalten gebliebenen uns weiter erhalten bleiben. Zu diesem gewiß heiligen Zwecke erbitten wir einen Beitrag von unseren Brüdern und ersuchen höflichst einen solchen an die Unterzeichnete Kultusverwaltung einsenden zu wollen." Es sind in diesem Aufruf Verhältnisse trefflich geschildert, wie wir sie nur zu häufig in kleinen Gemeinden finden. Ähnlich liegen die Verhältnisse in Burgkundstadt. Der Bezirksamtsvorstand hat aus eine Anfrage mitgeteilt, daß er sich wegen der Erhaltung kulturhistorisch und künstlerisch wertvoller Grabsteine an das Landesamt für Denkmalpflege gewendet habe. Ich fasse nach all dem meine Anträge dahin zusammen: Der Verband wolle beschließen: 1. In Gemeinden, in denen ein tägliches Minjen nicht mehr statt- - findet, oder in denen nur ein knappes Minjen vorhanden ist, ist an den Synagogentüren ein Anschlag anzuheften, daß die Veräußerung von Sakralaltertümern wie z. B. Thorarollen, Thoraschränken, Bechern, Leuchtern, Gewürzbüchsen, Thoraoorhängen, Mänteln, Gebetpultdecken, wertvollen Schriften, Büchern und Wimpeln ohne Einverständnis des Verbandes untersagt ist und Zuwiderhandlungen unter Strafe gestellt sind; 2. durch Anschlag an den Synagogentüren ist bekanntzugeben, daß die Friedhöfe und Grabsteine, sowie Ritualbäder ebenfalls unter Schutz des Verbandes stehen und daß der drohende Verfall solcher dem zustehenden Rabbinat zur Weitermeldung an den Verband mitzuteilen ist; 3. die Rabbinate sind zu ersuchen, möglichst bald dem Verband ein Verzeichnis der nicht mehr benützten Synagogen und Ri^ tualbäder, sowie der Friedhöfe zu geben, in denen kulturhistorische Grabsteine sich befinden, endlich ein Verzeichnis der Synagogen, in denen ein regelmäßiges Minjen nicht mehr stattfindet und der Synagogen, in denen ein knappes Minjen stattfindet; 4. es sind unverzüglich Kommissäre zu ernennen, die eine Inventarisierung a) der Synagogen, b) der 'Friedhöfe, c) der Ritualbäder vornehmen; 5. zur Durchführung dieser Aufgaben wird eine erste Rate von 4000 Mark bewilligt. Abgesehen von dieser Rate bitte ich für Schnaittach einen Betrag von 500 Mark als erste Rate und einen gleichen Betrag als erste Rate für Burgkundstadt neben den von mir beantragten 4000 Mark für die Erhaltung und Renovierung der Friedhöfe zu genehmigen. Rabbiner Dr. Bamberger-Kissingen äußert'Bedenken, ob die richtigen Grundlagen für das von dem Referenten vorgeschlagene Vorgehen gegeben seien. Er hält es für bedenklich, die Gemeinden zwangsweise zur Erhaltung ihrer Kultgegenstände zu veranlassen. Cr regt an, daß vor jeder Veräußerung bezw. Einziehung von Ritualien das zuständige Rahbinät gehört werden müsse, und daß nach dessen Anweisung die Gemeinden zu handeln verpflichtet würden, vorausgesetzt, daß nicht religiönsgesetzliche Bestimmungen einer derartigen Anweisung entgegenstünden. Rabbiner Dr. Baerwald-München teilt mit, daß die Verbandsleitung schon vor einiger Zeit ihre Aufmerksamkeit auf die Erhaltung und Inventarisierung von Kultgegenständen gerichtet habe. OLGR. Dr. Neumeyer sei mit ihm im Landesamt für Denkmalspflege gewesen und habe dort die Auskunft bekommen, daß diese ‘ Gegenstände unter gesetzlichem Schutz stehen. In - Nr. 8 der Verbandsmitteilüngen befinde sich eine Reichsverordnung vom 8. Mai 1920 (RGBl. S. 913, hierzu -bayerische Vollzugsvorschriften vom 14. September 21, Ges. u. Verordn.-Bl. 1921 S. 480/83 und Bayer. Staatsanzeiger 220/21). § 1 laute im Auszug: „Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts .... dürfen bewegliche Gegenstände, die einen geschichtlichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert haben, nur mit Genehmigung der Landeszentralbehörde oder der von ihr zu bezeichnenden Behörde veräußern, verpfänden, wesentlich verändern oder aus dem Reichsgebiet ausführen. Die Genehmigung kann von Bedingungen abhängig gemacht werden." Damit sei ein ausreichender gesetzlicher Schutz gegeben. Der Verband sollte auf dem von Herrn Wassermann oorgeschlagenen Wege den Gemeinden zu Gemüte führen, daß für sie hohe Kultm werte in Frage stehen und zwar nicht nur durch Bekanntmachung in den Synagogen, sondern auch durch einen Aufsatz im Verbandsblatt. Vielleicht könne die Anregung des Herrn Wassermann zur Durchführung einer Inventarisierung aller wertvollen Kultstätten und -Gegenstände führen. Hierbei würde der Verband vom Landesamt Förderung und Schutz erfahren. Der Betrag, der hierfür aufgeworfen werden soll, werde gute Früchte zeitigen. Es könnten da-, durch Kulturschötze gerettet werden. Religiös und auch künstlerisch wertvolle Gegenstände seien in Deutschland und insbesondere auch in Bayern vielfach vorhanden. Vielleicht wird auch einmal ein jüdisches Museum in Bayern möglich sein. Allein der Standpunkt der modernen Altertumspflege laute: Altertümer sollen an Ort und Stelle bleiben, wo sie voll zur Geltung kommen und nicht in Museen geschafft werden. Das schließe natürlich nicht aus, daß aus einer aussterbenden Kleingemeinde Gegenstände in einem Museum verwahrt würden. (Beifall.) Wassermann-Bamberg : macht die Anwesenden daraus aufmerksam, daß im Luitpoldmuseum die sehr sehenswerte Synagoge von Kirchheim verwahrt werde und empfiehlt deren Besichtigung. Der Vorsitzende unterstellt die Anträge Wassermann- Bamberg und Dr. Bamberger-Bad Kissingen der Beschlußfassung der Tagung. Vor der Abstimmung beantragt Dr. Straus-München, die Anträge an den Rat empfehlend weiterzugeben. Es wird nach dem Antrag Dr. Straus beschlossen. Weiterhin wird beschlossen, die von dem Referenten beantragten Beträge und zwar 4000 Mark zur Durchführung der Jnventarisierungsarbeiten als erste Rate grundsätzlich zu genehmigen und ferner 500 Mark für die Wiederherstellungsarbeiten am Friedhof in . Schnaittach und 500 Mark für Reparaturen des Friedhofs in Burgkundstadt zu bewilligen. Schluß der Sitzung 7 Uhr 30 Min.