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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1925-05-09 · 4 (9.5.1925) · p. Seite 68

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
1 (1925)
Issue
4 (9.5.1925)
Article
Die 3. Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden zu Würzburg (15. - 17. März 1925)
Date
1925-05-09
Page
Seite 68 (sequence 7)
Language
German
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68 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung dir. 4 II. Das Vermögen der Pensions- und Reliktenkasse geht an den Verband über. Der Verband wird seine Bemühungen, die Versorgung der Frau Rabbiner Dr. Mayer in Pirmasens durch den Versorgungsverband herbeizuführen, nachdrücklich fortsetzen. Im Falle eines außerordentlichen Notstandes auf Seite eines der gegenwärtigen Pensionisten der Kasse wird der Verband Mittel zur Verfügung stellen. III. Der Verband gewährleistet den Inhabern der bayerischen Distriktsrabbinate Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung, wenn ein Rabbinat sich erledigt und nicht wieder besetzt wird. Die Ziffer I, 4 dieser Vereinbarung bedeutet zwar eine Benachteiligung von zwei Herren, die nicht mehr in Bayern sind, aber viele Jahre in Bayern eingezahlt haben. Diese Beamten könnten daher von dem noch bestehenden Vermögen von ungefähr 14 000 Mark ihren Teil beanspruchen. Sie haben aber im Interesse einer Regelung für die übrigen bayerischen Rabbiner aus jeden Anspruch an die Kasse verzichtet. Insoweit Mitglieder der Kasse oder Hinterbliebene auf ihre Ansprüche gegen die Kasse nicht verzichtet haben, wird ihnen der entsprechende Anteil an dem vorhandenen Vermögen ausbezahlt. Es handelt sich hierbei nur um ganz geringfügige Beträge. Die Pensions- und Reliktenkasse hat dem Ihnen bekanntgegebenen vorläufigen Übereinkommen zugestimmt und demzufolge an den Verband unter dem 6. März 1925 das nachfolgende Schreiben gerichtet: „Anbei beehren wir uns, die Beschlüsse der Generalversammlung vom 22. II. Ihnen einzusenden. Sobald der Verband den Beschlüssen seine Zustimmung gegeben hat, werden wir gemäß unseren Statuten um Genehmigung der Auslösung der Pensionskasse beim Staatsministerium und beim Reichsaussichtsamt nachsuchen. Gleichzeitig beehren wir uns Ihnen die beiden Resolutionen bekanntzugeben, welche die Generalversammlung vom 22. II. beschlossen hat: 1. Der Verband wird ersucht, jedem der derzeitigen ordentlichen Mitglieder der Pensionskasse, soweit sie nach der Vereinbarung in Betracht kommen, eine Erklärung über die übernommene Verpflichtung zu behändigen. 2. Der Verband wird ersucht, auch Frau Dr. Cohn-Jchenhausen, der Witwe eines Gründungsmitgliedes unserer Pensionskasse, den Pensionssatz nach Gruppe X letzte Klasse zuzuerkennen." Den Fall der Frau Rabbiner Meyer-Pirmasens hat Herr KR. Joseph schon der Erledigung zugesührt. Ich stelle daher den Antrag, daß das Ihnen bekanntgegebene Übereinkommen von der Tagung genehmigt wird. Es obliegt mir nur noch die Pflicht, namens aller Beamten der bayerischen Gemeinden für das, was soeben der Vorredner Syndikus R.-A. Flaschner bezüglich der Versorgung der Pensionisten und Hinterbliebenen vorbrachte, und ebenso namens der Pensionskasse bayerischer Rabbiner dem Verband den herzlichsten Dank auszusprechen, daß er in großzügiger Weise die durch die Inflationszeit geschaffenen Schäden zu heilen und, will's Gott, durch die einträchtige Zusammenarbeit von Tagung und Rat, Segen zu verbreiten versucht. RA. Dr. Öttinger fragt an, ob die Auszahlungen aus der Pensionskasse neben der Versorgung des Versorgungsverbandes gehen sollen. Rabbiner Dr. Brader: Nur wenn der Versorgungsverband nicht 75 Prozent des Gehalts der Klasse X/8 auszahlt, wird das Fehlende von Seiten des Verbandes ergänzt. Dies wird aber fast nie eintreten, da sämtlichen Rabbinern die ihnen nach der Vereinbarung zustehende Versorgung durch den Versorgungsverband gewährleistet ist, und fast alle das erforderliche Dienstalter bereits erreicht haben. Rabbiner Dr. Freudenthal: Ich möchte eine kurze Aufklärung geben: An sich ist die Frage der Pensionskasse durch die Annahme der vorherigen Beschlüsse erledigt. Allein wir bedürfen ausdrücklicher Beschlüsse gegenüber dem Reichsaussichtsamt, um die Auflösung der Kasse vornehmen zu können. Deshalb brauchen wir den Beschluß, daß die Kasse vom Verband übernommen wird. IR. Dr. Erlanger: Wir müssen wissen, um was es sich dreht! Welche Verbindlichkeiten übernimmt der Verband? Welche Personen sind jetzt schon unterstützt und welche sind künftig zu unterstützen? Wie hoch ist die aufzuwendende Summe? Dr. E. Straus-München: Dem heutigen Referat Dr. Brader's gehen auf Monate zurückgreifende Verhandlungen mit der Pensionskasse der bayerischen Rabbiner voraus. Diese ist an uns herangetreten mit dem Ersuchen, wir sollten ihr Vermögen übernehmen und sollten andererseits die Vertragsansprüche der Rabbiner gegenüber der Kasse auf Grund ihrer Einzahlungen in bestimmter Form aufwerten. Diese Aufwertung wurde grundsätzlich abgelehnt. Der Verband übernimmt die Sorge für die derzeit im Amt befindlichen Rabbiner ohnehin durch die Anmeldung zum Versorgungsverband und behält sich vor, Zuschüsse für die Hinterbliebenen ehemaliger bayer. Rabbiner zu leisten, in Fällen, wo durch den Versorgungsverband keine genügende Versorgung gewährt wird. Nun waren die Harren vor einiger Zeit in München mit der Bitte, wir sollten einen kleinen Schritt weiter gehen. Es gebe folgende theoretische Möglichkeit: Es könnte Rabbiner geben, die beim Tode eine nicht genügend lange Dienstzeit hinter sich haben, so daß die Witwe nur ungenügend versorgt würde, event. nur in Höhe von ca. 20 Prozent des Beamtengehalts. Die Herren sagten: „Wir wollen die Reliktenkasse auflösen und deren Vermögen dem Verband übergeben, wollen aber nicht, daß die einzelne Witwe im Falle ungenügender Versorgung durch den Versorgungsoerband hilfesuchend an den Landesverband herantreten muh; wir haben vielmehr die Bitte, die Sache so zu regeln, daß ein gewisser Mindestbetrag der Versorgung für die Hinterbliebenen vom Landesverband grundsätzlich garantiert wird." Die Herren wiesen darauf hin, daß alle in Frage kommenden Mitglieder der Pensionskasse beim Versorgungsverband angemeldet sind, der Landesverband also nur dann in Anspruch genommen werden könnte, wenn ein Rabbiner, der Mitglied der Kasse ist, früh stirbt, so daß seine Hinterbliebenen, nur eine geringe Versorgung erhalten würden. Weitaus die meisten Mitglieder haben aber bereits ein höheres Dienstalter erreicht. Es wurde dann vorläufig unter Vorbehalt der Zustimmung des Vorbandes vom Präsidium die Ihnen heute vorgelegte Vereinbarung getroffen, wonach als Versorgung 75 Prozent der Gruppe X letzte Vorrückungsklasse gewährleistet werden. Der Verband hat also nur dann und insoweit Zuschuß zu leisten, als btt Leistung des Versorgungsverbandes diesen Betrag nicht erreicht. Zur Reliktenkasse gehören folgende 13 Mitglieder: Dr. Vamberger-Kissingen, Dr. Brader Ansbach, Dr. Breuer-Aschaffenburg, Dr. Cohn-Marburg, Dr. Eckstein-Bamberg, Dr. Hanover-Würzburg, Dr. Klein-Nürnberg, Dr. Kohn-Wien, Dr. Mannes-Schwabach, Dr. Salomon-Bayreuth, Dr. Stein-Schweinfurt, Dr. Weinberg-Neumarkt, Dr. Wohlgemuth-Kitzingen. Alle diese Herren haben durch schriftliche Erklärung aus das Vermögen der Pensionskasse verzichtet. Nur Herr Rabbiner Dr. Meier-Regensburg, der pensionierte Rabbinor Dr. Wachenheimer und 3 Witwen haben ihre Ansprüche aufrechterhalten Es ist durchaus unwahrscheinlich, daß die Vereinbarung mit der Pensions- und Reliktenkasse dem Verband finanzielle Lasten bringen wird. Das Risiko des Verbandes ist daher gering; anderer-, seits erfüllt er ein rtobils officium gegenüber den Rabbinern und ihren Hinterbliebenen.^. Rabbiner Dr. Freud.enthal weist noch darauf hin, daß auch der Fall Frau RabbiMv.-Dr. Mayer-Pirmasens bereits erledigt sei. Dr. O e t t i n g e:t :.!Die Sache ist nicht ganz so einfach, denn der orste Antrag ist von unübersehbaren finanziellen Folgen. Wir können nicht wissen, off nicht vielleicht eine Gemeinde aus dem Verband ausscheidet, dann müssen wir einen Rabbiner versorgen, dessen Gemeinde gar nicht mehr zum Verband gehört. Wenn in jedem einzelnen Fall der Verband prüft und dann Beihilfen leistet, haben wir nichts dagegen, nur soll keine unübersehbare Rechtspflicht übernommen werden. Dr. O e st r e i ch : Nach meiner Meinung haben sowohl der Referent, wie auch die aufklärenden Herren etwas vergessen, was uns jede Sorge nimmt und uns veranlassen sollte, der Regelung grundsätzlich zuzustimmen und nicht nur von Fall zu Fall helfend einzugreifen. Unter den aktiven Rabbinern gibt es kaum einen, der nicht die Gruppe X/8 längst erreicht hat. Daher wird das vorgesehene Minimum von 75 Prozent der Gruppe X/8 ohne weiteres in fast allen Fällen vom Versorgungsverband bezahlt. Die meisten Herren sind den Dienstjahren nach schon so lange tätig, daß die 75 Prozent der Gruppe . X/8 überschritten sind. Der andere Fall ist der, daß Witwen vorhanden sind, die wegen des vorzeitigen Ablebens ihres Ehegattens nicht das Witwengeld aus der eben genannten Mindestpension erhalten. Hier würde der Verband auch ohne die Vereinbarung eingreifen müssen. Rein theoretisch bleibt nur der Fall übrig, daß einmal ein Rabbiner angestellt wird, bei dem ein Ver-

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