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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1925-05-09 · 4 (9.5.1925) · p. Seite 64

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
1 (1925)
Issue
4 (9.5.1925)
Article
Die 3. Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden zu Würzburg (15. - 17. März 1925)
Date
1925-05-09
Page
Seite 64 (sequence 3)
Language
German
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64 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 4 Wir haben als Position 3 Zuschüsse für etwa weiterhin z u schußbedürftig werrdende Gemeinden mit 15000 Mark vorgesehen. Es liegen Gesuche von Gemeinden und Rabbinaten vor, die höhere Zuschüsse, als sie bishsr bezogen, verlangen. Hier nenne ich in erster Linie den Rabbinatsdistrikt Jchenhausen, Vereinen Antrag in dieser Richtung gestellt hat. Wir werden in manchen Fällen über die bisherigen Zuschüsse hinausgehen müssen, und in einigen weiteren Fällen Zuschüsse zu gewähren haben an Gemeinden, die bisher einen Zuschuß noch nicht nötig hatten. Position 4 B auzuschüsse, die mit 15 000 Mk. in Ansatz gebracht sind, werden deshalb in größerem Umfang als in den vergangenen Jahren erforderlich, weil eine Reihe von Gemeinden während der Kriegs- und Nachkriegszeit nicht in der Lage war, Reparaturen an Synagogen und Kultusbauten vorzunehmen, die jetzt nicht länger verschoben werden können, wenn nicht die Gebäulichkeiten völlig verfallen sollen. Der Bewilligungsausschuß wird Ihnen hier im einzelnen Vorschläge machen. Auf die Position 5 (soziale und kulturelle Aufgaben einschl. der Zuschüsse für Unterrichts - und Erziehung s-, sowie karitative Anstalten) mit 40000 Mark, will ich heute nicht eingehen, sondern diese Position erst am Dienstag aus der sozialen Tagung behandeln. Für Bürospesenusw., Position 6, sind 10 000 Mk. vorgesehen. Wir haben im Vorjahre etwa 8000 Mark gebraucht, also keine wesentliche Erhöhung. Der Verbandssyndikus ist zur Hälfte von der Gemeinde München bezahlt. Auch die übrigen Bürospesen werden zum Teil von der Gemeinde München mitgetragen. Durch das Zusammeno.beiten mit der Gemeinde München, deren Büroräume der Verband mitbenützt, kann der Spesenetat des Verbandes außerordentlich niedrig gehalten werden. Für die Verbandszeitung (Position 7) sind,5000 Mk. vorgesehen. Sie haben 2 Nummern des Blattes in Händen. Seine Schaffung war eine Lebensnotwendigkeit für den Verband. Die früheren, unregelmäßig erschienenen „Mitteilungen des Verbandes Bayer. Israel. Gemeinden" genügten nicht mehr. Die nunmehr unter dem Titel „Bayerische Israelitische Gemeindezeitung" erscheinende Zeitung wird vom Verband und der Gemeinde München zusammen herausgegeben. Andere Gemeinden können sich anschließen. Die Zeitung dient den Zwecken des Verbandes, sie unterrichtet von dem, was im Verbände vorgeht, was der Verband wünscht, und Sie haben Gelegenheit, in ihr Ihre Wünsche an den Verband bekanntzugeben. Nach den Beschlüssen des Rats soll die Verbandszeitung einen rein neutralen Charakter haben. Ich hoffe, daß sie die Bestrebungen des Verbandes fördern wird, und daß es möglich fein wird, sie in dem angedeuteten Sinne zu führen. Durch die Mitwirkung der Gemeinde München verringern sich die auf den Verband entfallenden Kosten, die auch nur als eine Garantiesumme gedacht sind. Bei Eingang entsprechender Abonnementsgelder und Inserate wird diese nur zum Teil oder vielleicht überhaupt nicht benötigt werden. Sie können dem Verbände dienen, indem Sie für das Blatt Inserate und Abonnenten werben und damit seine Einnahmen steigern. Der weitere Ausgabenposten 8, Kosten für den Zusammentritt der Körperschaften mit 6000 Mark dürfte dem ungefähren Bedarf entsprechen, wenn man im Jahre mit einer Tagung zu rechnen hat. Die Reserve mit 8000 Mark ist als eine Art Ausgleichsposten gedacht. Die Ausgaben mit zusammen 220 000 Mark betreffen ausschließlich das rechtsrheinische Bayern. Der Pfälzer Verband, der seine Finanzen gesondert verwaltet, hat ebenfalls einen erheblichen Etat, der prozentual sogar über das hinausgeht, was der Verband rechts des Rheins auszubringen hat. Es hat dies wohl mit seinen Grund in den Zulagen, die die Beamten in der Pfalz infolge der dortigen besonderen Verhältnisse erhalten. Der Pfälzer Verband hat sein eigenes Büro und trägt die Kosten hierfür, wie für die Beteiligung der Pfälzer Delegierten an der allgemeinen Tagung selbst. Mit Rücksicht hierauf schlagen wir vor, den Anteil, den die Pfalz zu unseren allgemeinen Ausgaben zu tragen hat, für das Jahr 1925 (abweichend von der in dem gedruckten Haushaltsplan aufgenommenen Ziffer) lediglich auf 1000 Mark festzusetzen, während wir dem Pfälzer Verband ein volles Sechstel des Staatszuschusses mit 3340 Mark zusprechen. Hiernach setzen sich die veranschlagten Einnahmen für 1925 zusammen aus dem Staatszuschuß von 20000 Mk. abzüglich der 3340 Mark, die der Pfalz zustehen. Von den Ministerien wurden zwar wohlwollende Zusagen wegen einer Erhöhung dieses Zuschusses gemacht, allein schließlich liegt die Entscheidung beim Landtag, so daß wir einen höheren Zuschuß in den Etat erst dann aufnehmen können, wenn ein Landtagsbeschluß vorliegt. Als weiterer Einnahmeposten ist der auf 1000 Mark zu reduzierende Spesenbeitrag d e,r Pfalz ausgeführt. Annähernd 203 000 Mk. sind durch Umlagen aufzubringen. Zu diesem Zwecke wird eine Landesumlage von 3 Prozent in Vorschlag gebracht. Wir haben uns im Rat reiflich überlegt, welcher Prozentsatz der Tagung vorzuschlagen sei, und sind, ohne daß wir über irgendwie verlässige Unterlagen verfügen konnten, zu der Ansicht gekommen, daß wir mit 3 Prozent wohl durchkommen werden. Es ist vielleicht sogar nicht ausgeschlossen, daß bei gutem Steuereingang ein Überschuß erzielt wird. In diesem Falle wären wir in der Lage, manchen unserer Zwecke etwas besser zu bedenken, als dies bisher geschehen konnte, und einen'gewissen Fonds fü.r die Arbeit des Verbandes zu schaffen, der uns sehr gefehlt hat. Bisher mußten wir Anleihen bei Banken und Großgemeinden ausnehmen, wenn unsere Steuereingänge für die erforderlichen Ausgaben nicht ausreichten. Kredit bei Banken aufzunehmen, ist heute aber eine sehr teuere Sache und bietet keinen Vorteil mehr, wie dies in der Zeit der Inflation der Fall war. Daher ist eine gewisse Reserve und ein kleiner Vermögensbestand für den Verband sehr erwünscht. Wir haben zur Deckung der diesjährigen Ausgaben noch die 5 prozentige Umlage aus der Vermögenssteuer 1924, mit der wir den laufenden Bedarf der ersten Monate dieses Jahres im wesentlichen gedeckt haben und noch zu decken hoffen, so daß wir die jetzt zu beschließende 3 prozentige Umlage nur für die drei weiteren Quartale benötigen werden. Die E i n h e b u n g der Landesumlagen im Jahre 1925 geschieht in der Hauptsache durch die staatlichen Finanzbehörden. Die Finanzämter sind aus unseren Antrag hin von den Landessinanzämtern beauftragt worden, die Verbandsumlagen für uns einzuziehen. In München erfolgt der Einzug zugleich mit der Erhebung der ortsgemeindlichen Kultusumlagen und zwar werden dort die Kirchenumlagen für alle Konfessionen (Orts- und Landesumlagen) in gleicher Höhe mit 10 Prozent der Staatssteuern erhoben. Hiervon werden also bei uns 3 Prozent als Verbands- und 7 Prozent als Gemeindeumlagen für München erhoben. Die Finanzämter erheben die 3 Prozent Verbandsumlage im ganzen Lande aus allen veranlagten Reichs- und Landessteuern, also Einkommen-, Gewerbe-, Hausier-, Grund- und Haus- und Vermögenssteuer. (Die Körperschaftssteuer kommt für den Verband nicht in Frage.) Die Umlagen der L o h n st e u e r p s l i ch t i g e n mit weniger als 8000 Mark Einkommen im Jahre werden im Regelfälle durch die Finanzämter nicht eingezogen. Hier bleibt es Aufgabe der Kreissteuerstellen des Verbandes, die Beträge einzuziehen. Ein erheblicher Eingang hieraus dürfte zwar nicht zu erwarten sein; dennoch werden die Kreissteuerstellen insofern weiter tätig werden müssen, schon um der steuerlichen Gerechtigkeit willen. Die Feststellung der Lohnsteuerpslichtigen unter 8000 Mark wird nicht all-, zu schwierig sein, da diese Personen ja auch örtliche Kultusumlagen zahlen müssen und deshalb den Gemeinden bekannt sind. Wir erwarten, daß die Gemeinden den Kreissteuerstellen bei dem Einzug dieser Umlagen behilflich sein werden. Der Gegen st and Ihrer Beschlußfassung ist hiernach folgender: Sie werden Stellung nehmen müssen zu den Posten 1—4 und 6—9 der Ausgabenseite, und Sie werden hinsichtlich der Einnahmen den Steuersatz zu bewilligen haben, der die Ausgaben decken soll. Die Beschlußfassung über Posten 5 der Ausgaben und die Abgleichung des Etats sollen dann erst am Dienstag erfolgen. Wir können infolgedessen auch noch nicht ziffernmäßig genau festsetzen, welcher Betrag durch Umlagen zu decken ist. Nach all dem geht mein Antrag dahin: Die Tagung wolle die Ausgaben gemäß dem Voranschlag unter Ziff. 1—4 und 6—9 bewilligen. Sie wolle ferner aus der Einnahmenseite Posten 1 mit 16 660 Mark und Posten 2 mit 1000 Mark bewilligen. Sie wolle schließlich bewilligen, daß für das Jahr 1925 3 Prozent aus den Reichs- und Landessteuern gemäß Art. 5 des religionsgefellschastlichen Steuergesetzes als Verbandsumlage, (abgesehen von der bereits bewilligten Umlage aus der Vermögenssteuer 1924) erhoben

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