Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 4 (9.5.1925)
- Article
- Die 3. Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden zu Würzburg (15. - 17. März 1925)
- Date
- 1925-05-09
- Page
- Seite 63 (sequence 2)
- Language
- German
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Nr. 4 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 63 an die Durchführung des neuen Finanzplanes heranzugehen. Am 31. Oktober' ,1923 -wurde der Beschluß gefaßt, die Einhebung der auf Goldbasis gestellten Verbandsumlagen selbst in die Hand zu nehmen. Wir hatten zuerst daran gedacht, daß die einzelnen Gemeinden die Verbandsumlagen mit einziehen sollten. Dieser Weg wurde aber im Rat als nicht gangbar erachtet, weil die kleinen Gemeinden meist nicht die geeigneten Organisationen und Persönlichkeiten für die Einziehung der Umlagen haben. Auch die Distriktsausschüsse wurden als hierfür nicht geeignet erachtet. So schufen wir uns eigene Kreis st euer st eilen zur Einziehung der Verbandsumlagen, die an die Verwaltungen der Großgemeinden des Verbandes angeschlossen wurden. Es entstanden Kreissteuer stellen in München, Nürnberg, Fürth, Ansbach, Augsburg, Bamberg, Regensburg und Würzburg. Ihnen wurde der Einzug der Landesumlagen aufgetragen, und mit den Eingängen dieser Organe haben wir im Jahre 1924 gewirtschaftet. Das Ergebnis unserer Arbeit im Jahre 1924 in finanzieller Hinsicht ist in der Jahresrechnung für 1924 enthalten, die bisher noch nicht veröffentlicht ist. Sie lag zunächst, dem Revisionsausschuß vor, der sie geprüft hat und Ihnen nachher Bericht erstatten wird. Ich nenne Ihnen im Folgenden die Hauptziffern, zunächst btc Einnahmen: An L an des.Umlagen wurden etwas über 90,000 Mk. eingenommen. Das stimmt mit unserem Voranschlag überein, da wir mit ungefähr 100 000 Mark an Umlagen für 1924 gerechnet hatten, und noch erhebliche Rückstände in das Jahr 1925 herübergenommen wurden, die zum Teil noch eingezogen werden können. Wir haben ferner im Jahre 1924 einen Staatszuschuß oon. 20 000 Mk. erhalten. Diese Summe entspricht den Zuwendungen, die in Friedenszeiten für den jüdischen Kultus vom bayerischen Staate gewährt wurden. Die Frage, wie weit dieser Zuschuß unserem Bedarf und der Parität entspricht, soll in diesem Zusammenhang nicht Gegenstand der Erörterung sein. Wir haben ferner im Jahre 1924 auf Grund des § 60 des Reichsfinanzausgleichsgesetzes im ganzen etwa 29 000 Mk. Reichs- Zuschüsse erhalten, die im wesentlichen für die Groß- und Mittel-, gemeinden bestimmt waren. Auf Grund eines, Schlüssels wurden im ganzen nahezu 25 000 Mark an Groß- , und Mittelgemeinden hinausgegeben, die in den ersten Monaten des Jahres ihren Bedarf aus den Steuereingängen noch nicht decken konnten. Die rest-- lichen etwa 4500 Mark erhielten die Zuschußgemeinden unter entsprechender Anrechnung auf die aus Verbandsmitteln ihnen zugesprochenen Zuschüsse. Nach den Frühjahrsmonaten 1924 hat das Reich feine Leistungen auf Grund des Finanzausgleichgesetzes eingestellt. Der Gesamtbetrag unserer Einnahmen im Jahre 1924 belief sich auf ca. 148 000 Mark. Ich komme nunmehr zu den Ausgaben 1924: Die Lei st ungen desVerb-andes für seine Mitgliedsgemeinden betrugen etwa 71800 Mark und entsprachen ungefähr dem Voranschlag. DieZuschüsse fürAn st alten sowie für allgemeine und kulturelle Zwecke beschränkten sich auf ca. 6000 Mark. Der Verband war bisher überall da, wo die Ausgaben nicht unbedingt gemacht werden mußten, außerordentlich zurückhaltend. Er war eben noch ängstlich in seiner Finanzgebarung und wird in Zukunft in dieser Richtung viel großzügiger sein dürfen und müssen. Der gesamte Verwaltungsapparat hat nur etwa 8300Mk. Ausgaben verursacht, während 10 000 Mark veranschlagt waren. Dabei waren allerdings 3000 Mark für eine Gemeindezeitung vorgesehen, die im Jahre 1924 noch nicht erscheinen konnte. Schließlich wurden ca. 1100 Mark für Rückzahlung eines wertbeständigen Kredits aufgewendet und etwa 500 Mk. an Zinsen, so daß sich mit den zur Auszahlung gelangten obengenannten Reichszuschüssen die Gesamtausgaben des Verbandes auf ca. 117 000 Mark beliefen. Der Verband ist infolgedessen mit einem Überschuß von über 31000 Ätark in das neue Jahr hinübergegangen. Das Jahr 1924 hat uns, wie bereits erwähnt, ungefähr 90 000 Mark Land es Umlagen erbracht. Hiervon ist der größte Teil von München und Nürnberg aufgebracht worden und zwar weit mehr, als prozentual der Finanzkraft der beiden Städte entspricht. Fast 60 Prozent der gesamten Einnahmen wurden von diesen beiden Gemeinden geleistet. Wenn man dazu rechnet, was in den ersten Monaten dieses Jahres hinzukommen ist, so erhöht sich der Betrag, der allein aus diesen Gemeinden einging, auf 77 00 Mark, so daß mehr als zwei Drittel des Gesamtausbringens von diesen beiden Gemeinden herrührt. Es ist nun zwar ein nobils officium der Großgemeinden, füa* die Klein- und Mittelgemeinden mit einzutreten, wir müssen aber zugleich auch das Verlangen stellen, daß auch die übrigen Gemeinden, die ja in materieller Hinsicht die Vorteile des Verbandes weit mehr genießen, ihre Pflicht in vollem Umfange erfüllen. Hier war Grund zu klagen. Die Kreissteuerstellen haben teilweise die Beträge nicht hereinbringen können, die sie von den Gemeinden hätten erheben sollen. Von der Mehrzahl der Kreissteuerstellen sind nicht die vollen Verbandsumlagen eingehoben worden. Einige haben ihre Tätigkeit überhaupt eingestellt, andere haben zu geringe Umlagen eingezogen. Eine endgültige Abrechnung ist fast von keiner Steuerstelle hereingekommen. Wir haben in einem neuerlichen Rundschreiben einen Appell an die Stellen gerichtet, soweit Steuern für 1923 noch rückständig sind, diese so rasch wie möglich hereinzubringen. Ferner sollen die 5 Prozent aus der Vermögenssteuer 1924 schleunigst eingezogen werden. Bis zum 31. März ds Js. sollten die Steuerstellen mit dem Verband endgültig abgerechnet haben. Die Verbandsfreudigkeit und die Leistungswilligkeit der Großgemeinden kann nicht erhalten werden, wenn nicht auch die Mittel- und Landgemeinden dem Verband gegenüber voll ihre Pflicht tun. Damit darf ich den Bericht über das Jahr 1924 abschließen und zu dem Voranschlag für 1925 übergehen, den wir Ihnen in Nummer 1 unserer Zeitung im Druck vorgelegt haben. Auf der Ausgabenseite für 1925 sehen Sie 110000 Mk. Zuschüsse zu den Besoldungen nach den gegenwärtigen staatlichen Sätzen. Dieser Posten bedarf keiner weiteren Erläuterung. Wir haben bestimmte Grundsätze, nach denen die Gemeinden ihre Zuschüsse vom Verband bekommen und haben ein geregeltes Verfahren, um festzustellen, wie hoch die Eigenleistung der Gemeinden und wie hoch die Subvention des Verbandes fein muß, um die Gemeinde am Leben zu erhalten. In der Regel beträgt der Zuschuß des Verbandes 1/A, in besonderen Fällen Va der Gesamtbesoldung, wobei ein Zuschuß in der letztgenannten Höhe als Höchstzuschuß des Verbandes normiert wurde. Wir haben durch diese Zuschüsse erreicht, daß die Beamten im Lande heute eine menschenwürdige Existenz führen können, und daß die Mißstände, die früher in Bayern beklagt wurden, im wesentlichen als beseitigt angesehen werden dürfen. Die Sätze sind gegenüber dem Vorjahre erhöht, weil die Besoldungssätze des Staates, auf denen wir unser System aufgebaut haben, gestiegen sind. Wir müssen mit einer weiteren Steigerung der Gehaltssätze rechnen und haben daher eine Reserve von 11000 Mk. (10 Prozent) im Etat eingesetzt. Es wird uns gelegentlich gesagt, daß einzelne der Gemeinden, denen wir Zuschüsse geben unter der strikten Bedingung, daß sie den Rest der staatlichen Besoldungssätze selbst ausbringen und an ihre Beamten abführen, diesen Gehaltsteil nicht voll zur Auszahlung bringen. Wir bitten dringend, uns solche Fälle mitzuteilen, damit wir mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln hiegegen einschreiten können. Bisher war dies schwierig. Wir hatten nur die eine Möglichkeit: wir konnten die Zuschüsse sperren, hätten damit aber nur den Beamten, nicht aber die leistungsunwillige Gemeinde getroffen. Es wird Ihnen nun aber morgen eine Ergänzung unserer Verfassung auf Grund einer neuen Bestimmung des religionsgesellschaftlichen Steuergesetzes vorgelegt werden, die das Recht des Verbandes zur Zwangsetatisierung gegenüber solchen Gemeinden bringen soll. Wir werden zu diesem letzten Mittel nur in Notfällen schreiten; es wird aber von Wert sein, wenn wir eine solche Befugnis haben, da ihre bloße Existenz hoffentlich schon den geschilderten Mißbrauch verhüten wird. Im übrigen gibt es noch ein letztes Mittel gegenüber solchen Gemeinden, das ist, sie der Öffentlichkeit preiszugeben.