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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1925-05-09 · 4 (9.5.1925) · p. Seite 62

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
1 (1925)
Issue
4 (9.5.1925)
Article
Die 3. Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden zu Würzburg (15. - 17. März 1925)
Date
1925-05-09
Page
Seite 62 (sequence 1)
Language
German
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62 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 4 Die 3. Tagung des Verbandes vaverischer Israelitischer Seineinden ZU Würzburg (15.—17. März 1425) (Fortsetzung.) Sonntag, den 15. März, nachmittags 5 Uhr wurde die Sitzung wieder eröffnet und zunächst das Wort R.-A. Dr. E. Straus-München zu Punkt 1 der Tagesordnung Jahresirechnung und Haushaltplan Dr. Straus führt aus: Als Stellvertreter des Schatzmeisters, Herrn Lu d w i g R o s e n z w e i g, der zur Erholung im Süden weilend, verhindert ist an der Tagung teilzunehmen, habe ich die Berichterstattung über unser bisheriges Finanzgebaren und über den Haushaltplan, den wir für. das Jahr 1925 aufgestellt haben, übernommen. Herr Rosenzweig, der sehr bedauert, an der Tagung nicht teilnehmen zu können, hat der Versammlung und ihren Arbeiten in launigen Versen Glück gewünscht und der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß vor allem die Finanzen als das Fundament des Verbandes sich auch weiterhin auf das Beste entwickeln möchten. An diese Wünsche will ich anschließen, denn wir können keine praktische Arbeit leisten, wenn nicht die materiellen Voraussetzungen durch eine gesunde Finanzwirtschaft geschaffen werden. Unsere letzte Tagung hat im Oktober 19 22 in München stattgesunden: seither sind wir nicht mehr zusammengekommen. Die heutige Tagung hätte infolgedessen eigentlich Anspruch auf einen Finanzbericht für zwei volle Jahre, für 1923 und 1924. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich den ziffernmäßigen Bericht für 19 23 vorzulegen unterlasse. Die Papiermarkbeträge, die ich nennen müßte, würden Ihnen ohnehin kein Bild geben, das heute irgendwelchen Wert besitzen könnte. Da der Wert der Papiermark sich damals zeitweise fast jeden Tag verschoben hat, ist eine Addition der Papier.» markziffern dieses Jahres ein völlig sinnloses Unternehmen. Es mag daher genügen, wenn ich sage: Wir sind durch das Jahr 1923 durchgekommen. Wenn wir an jene Zeit zurückdenken, dann lastet allerdings immer noch eine Art Alpdruck auf uns, die wir damals von einer Woche auf die andere, ja von einem Tag auf den andern oft nicht wußten, wie wir unsere Ausgaben decken, die Gelder für die Auszahlungen an die Beamten und Gemeinden aufbringen sollten. Da die Steuereingänge völlig versagten, blieb im wesentlichen nur ein Weg übrig: Kredite aufzunehmen. Die Not hat uns so den für die damalige Zeit zweckmäßigsten Weg der Finanzierung gewiesen: das Schuldenmachen. Es war für uns zwar ein recht drükkendes Gefühl, als unsere Schulden von 10 auf 100 Millionen und dann aus Milliarden und Billionen anwuchsen, und wir nicht wußten, wie wir in der Lage sein würden sie schließlich zu tilgen. Infolge der fortschreitenden Geldentwertung gelang uns dies aber spielend; denn die Schulden waren im Augenblick der Rückzahlung nichts mehr. Wir haben schließlich noch vor Ende 1923 unsere Papiermarkkredite vollständig abtragen können und mußten nur einen im Dezember ausgenommenen wertbeständigen Kredit noch etwas über 1000 Billionen Mark in das neue Jahr hinübernehmen. Die Kredite sind uns von der Bayerischen Staatsbank in großzügiger Weise bereitwillig eingeräumt worden, nachdem in der ersten Zeit die Bankhäuser Wassermann-Bamberg, K o h n-Nürnberg und Aus hä user-München bei dieser Bank Bürgschaft für uns geleistet hatten. Den genannten Firmen sei auch an dieser Stelle für ihre wirksame Hilfe der Dank des Verbandes ausgesprochen. Außer den Krediten hatten wir an wesentlichen Beihilfen lediglich noch die Reichszuschüsse. Es galt damals der § 60 des Reichsfinanzausgleichsgesetzes. Das Reich hatte die Möglichkeit, -öffentlichen'Körperschaften, auch den Kirchengesellschasten, Zuschüsse Zü 'gewähren. Die norddeutschen Gemeinden, insbesondere auch Berlin, haben vom Herbst 1923 an fast ihren ganzen Finanzbedarf aus...diesen Zuschüssen des Reichs decken können. Wir gingen in Bayern zunächst allerdings leer aus. Wir wandten uns an das bayerische Finanzministerium, hätten aber monatelang keinen Erfolg. Erst zu Beginn des Jahres 1924 erreichten wir es, daß auch unseren Gemeinden Reichszuschüsse gewährt wurden. Unsern Voranschlag für 192 3 hatten wir zu Beginn dieses Jahres mit F 300 000 000.— zu balancieren gedacht. Bereits nach wenigen Monaten erkannten wir aber, daß wir mit diesem Betrag nicht auskommen würden. Was in der Zwischenzeit an Steuern angefallen war, war uns seitens der Finanzämter völlig entwertet zugegangen, so daß wir uns im Oktober 1923 entschließen mußten, die Umlagen für 1922 in einem Vielfachen — zuerst wurde der 2000 fache, dann der 10 000 fache Betrag in Aussicht genommen — nachzuerheben. Schon nach wenigen Tagen aber waren diese unsere Vorschläge weit überholt. Am 31. Oktober 1923 kurz vor der Stabilisierung der Mark gingen wir deshalb dazu über, die Finanzen des Verbandes in der Weise sicherzustellen, daß wir unsere ganze Steuererhebung auf einer Goldmarkbasis aufbauten. Wir beschlossen für das Steuerjahr 1922 ein Viertel Goldpfennig und für das Steuerjahr 1923 einen Goldpfennig von je 1000 Papiermark Reichs- und Landessteuern des Jahres 1922 zu erheben. Zu diesem Ergebnis kamen wir aus folgenden Erwägungen: Wir schätzten den Gesamtbedarf der Beamtenbesoldung der vom Verband unterstützten Gemeinden auf 24 000 Goldmark. Mit diesem verhältnismäßig geringen Betrag konnten wir auskommen, da die Gehälter nach Goldmark berechnet, damals außerordentlich niedrig waren. Sie erkennen das daraus, daß jetzt allein die Zuschüsse des Verbandes für Beamtengehälter für das Jahr 1925 ohne Reserven mit J( 110 000.— veranschlagt sind. Zu dem so ermittelten Personalbedarf rechneten wir dann in dem sich aus den letzten Jahren ergebenden Verhältnis die übrigen Ausgaben des Verbandes hinzu und stellten so fest, wieviel auf 1000 Mark der Einkommen- und Gewerbesteuer 1922 aufgeschlagen werden müßte, um den Gesamtbedarf zu decken. Der ursprünglich für 1923 in Aussicht genommene eine Goldpfennig erwies sich aber bald als unzureichend, da sich nach der Stabilisierung der Mark das Wirtschaftsbild vollkommen änderte. Die Gehälter stiegen erheblich infolge der sprunghaften Verteuerung der Lebensverhältnisse, wodurch automatisch auch die Verbandszuschüsse wesentlich erhöht werden mußten. Auch wurde die vorübergehend eingetretene Beschränkung unserer Besoldungssätze auf 3In der staatlichen Sätze aufgehoben. So mußten schließlich zu dem viertel Goldpfennig für das Steuerjahr 1922 drei Goldpfennig für das Steüerjahr 1923 auf je JL 1000.— Einkommen- und Gewerbesteuer 1923 erhoben werden; dazu noch. 5 Prozent Umlagen aus der Vermögenssteuer 1924 und 5 Prozent Zuschlag zur Grund- und Haussteuer 1924. Die Feststellung der Umlagen aus diesen letzten beiden Steuern konnte in Prozentbeträgen geschehen, weil sowohl die Vermögens-, als auch die Grund- und Haussteuer 1924 bereits in Goldmark erhoben wurden. Diese Beschlüsse wurden am 42. Februar 1924 gefaßt, nachdem vorher das Budget neu ausgestellt worden war. Die Einziehung der Steuern im Jahre 1923 war durch die Finanzämter erfolgt. Diese erhielten die Umlagen so spät und lieferten sie ihrerseits erst nach einem so erheblichen Zeitraum ab, daß die Gelder völlig entwertet in unseren Besitz kamen. Die Nacherhebung von Umlagen, die durch diese Entwertung notwendig geworden war, lehnten die Finanzämter ab. Auch eine Vorerhebung in der Form, daß zu den Vorauszahlungen auf die Steuern 1924 Zuschläge für die Kultusumlagen durch die Finanzämter erhoben würden, wurde in einer Verfügung des Reichsfinanzministeriums für unzulässig erklärt. Wir mußten daher die Umlagenverwaltung gegen Ende 1923 in eigene Regie nehmen, um unsere Finanzen, die wir bis dahin, wie gesagt, nur durch Kreditaufnahme zu halten vermocht hatten, wieder zu sanieren. Die Übernahme der Umlagenverwaltung durch die Gemeinden, wie die ge-» samte Ordnung unseres Finanzwesens war wesentlich gehemmt durch den Umstand, daß das religionsgesellschaftliche Steuergesetz nicht in der erwarteten Zeit in Kraft gesetzt wurde. Das Gesetz war am 1. August 1923 vom Landtag verabschiedet worden. Es wurde jedoch mit seinen Ausführungsbestimmungen erst am 12. Oktober 1923 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Bis dahin hätten wir uns in den Grenzen halten müssen, die das Gesetz in seiner früheren Fassung für die Umlagenerhebung gezogen hatte, nämlich 10 Prozent der Reichs- und Landessteuern für die Gemeinden und 5 Prozent für den Verband. Erst als das Gesetz erschienen und mit ihm die neue Bestimmung des Art. 5 Abs. 2 in Kraft getreten war, wonach die Kultusumlagen mit Genehmigung der Dienstaufsichtsbehörden in beliebiger Höhe nach Maßgabe des Bedarfs eingezogen werden konnten, war der Verband in der Lage,

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