Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 4 (9.5.1925)
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Bayern
- Date
- 1925-05-09
- Page
- Seite 55 (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 4 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 55 rechtlicher Beziehung so gut wie gar nicht mehr von dem freien Vasallen verschieden war und sich längst über den freien Bauer und über den Bürger erhoben hatte?') Daher ist auch der Jude als Kammerknecht nicht der schrankenlosen Willkür des Kaisers preisgegeben, sondern nur zu Steuern an ihn verpflichtet. Mit der Kammerknechtschaft war das Iudenregal an die kaiserliche Kämmer übergegangen. Es stand also lediglich dem Kaiser das Recht zu, von den Juden Abgaben zu erhalten. Nur ihm allein waren sie unterstellt. Der Kaiser konnte aber den Iudenschutz auch einem Landeöfürften, einem Herzog, einem Grafen oder wer sonst Hoheitsrechte auözuüben befugt war, übertragen. Diese Übertragung erstreckte sich entweder auf die Juden eines beflämmten Gebietes, oder es war überhaupt erst mit der Übernahme des Iudenschutzes das Recht verbunden, Juden im Lande aufzunehmen.") Dank der bestehenden Finanznot des Reiches stellte es sich bald heraus, daß die Kammerknechtschaft, als kaiserliches Steuerprivileg, wieder abbröckelte. Es erscheint sogar zweifelhaft, ob se der Kaiser den Schutz der Juden des ganzen Reiches tatsächlich in einer Hand vereinigte, somit die Kammerknechtschaft in praxi durchgeführt war. Für die Juden in Bayern bedeutete die Übertragung, ihres Schutzes durch den Kaiser keine wesentlichen Veränderungen. Sie waren.nur allzubald wieder der Willkür der Fürsten, der Bischöfe und des Pöbels ausgesetzt. In München wurden sie im Jahre 1285 unter dem Vorwand verfolgt, sie hätten ein Christenkind verkauft.") Kaum ein halbes Jahrhundert später begann die Vertreibung der Juden aus Deggendorf, an die sich eine Verfolgung schloß, die über ganz Bayern und Österreich Verbreitung fand. Von Aretin wurde sie in einer sicherlich objektiv dargestellten Geschichte der Juden in Bayern als die „grimmigste der bayerischen Geschichte" bezeichnet?") Die Juden werden alsdann aus Straubing vertrieben, Landshut und Regensburg mußten sie, soweit sie nicht ermordet wurden, ebenfalls verlassen oder sich der Zwangstaufe unterziehen. Es wird von einigen Kennern der jüdischen Geschichte als die merkwürdigste Erscheinung nach allen Judenverfolgungen feftgestellt, daß die Vertriebenen immer wieder zurückkehren, daß neue Einwanderungen ftattfinden, oder daß sich überhaupt ein Teil der Juden der Verfolgung entziehen kann. Und wirklich ist dies auch in Bayern der Fall, sowohl im 13. und 14. Jahrhundert, als auch in der späteren Zeit. Wider alle gesetzlichen Bestimmungen, mochten sie von staatlicher oder kirchlicher Seite ausgehen, wußten sich die Juden immer wieder in die Landes denen sie unter dem Zwange der Gewalt den Rücken gekehrt hatten, Eingang zu verschaffen. Neuansiedelungen sind nur selten - nachzuweisen. Meist tauchen ganz plötzlich Berichte über die Juden tu den Quellen auf, wonach ihre Anwesenheit als eine schon längere Zeit gegebene Tatsache zu erkennen ist. So ist von Bergmann feftgestellt worden, daß Herzog Ludwig im Jahre 1315, also drei Dezennien nach Vertreibung der Juden aus der Stadt, diese durch ein Mandat in ihren Privilegien einschränkte. Er räumte ferner den Bürgern gewisse Freiheiten in der Behandlung jüdischer Bewohner ein?") Die Juden J2) Waitz: a. a. O..p. 190. 13) Stobbe: a.ü. D. p.19. . ") M. v. Bergmann: Geschichte der Hauptu. Residenzstadt München. München 1783. p. 41. 15) I. Ch. v. Aretin: Geschichte der Juden in Bayern. 1803. p. 21. 10) Bergmann: a.mO. p. 41. haben es also während der dreißig Jahre trotz der Verfolgung fertig gebracht in München Einlaß zu erhalten, ja sich sogar Privilegien zu verschaffen gewußt. Diese Vorzugsrechte erstreckten sich jedoch für gewöhnlich nur auf die Tätigkeit der Juden im Handel. Nach dem Münchner Stadtrecht von 1347 brauchten die Juden z. B. gestohlenes oder geraubtes Gut, das sie belehnt hatten, nur gegen Rückerstattung der Pfandsumme herauszugeben?') In Regensburg war den Juden schon 1230 das Recht eingeräumt worden, mit Gold und Silber zu handeln. Je hervorragender aber die Stellung der Juden im Handel wurde, desto mehr Feinde zogen sie sich zu. Vor allem mit dem Aufkommen der Kaufmannsgilde erwuchs ihnen ein mächtiger, fanatischer Gegner. Er fand im Staat ei» e starke Stlitze. Die Bewegung gegen die Juden wurde immer intensiver. Es ist überhaupt ein hervorstechender Zug aller Iudenanfeindungen, daß diese Bewegung vor allem vom nichtjüdischen Handels- und Induftrieftande ihren Anstoß und ihre Hauptforderung erfährt. Trotz aller angestrengten Bemühungen gelang es nicht, wie beabsichtigt, die Bestrebungen der Juden im Keime zu ersticken. Sie verstanden es immer wieder sich durchzusetzen und größere Vermögen zu erwerben, die ihnen als Grundstock für ihre Geld- und Kreditgeschäfte dienten. Vor allem auf dem Kapitalmarkt waren den Juden günstige Erpansionsmöglichkeiten gegeben. Besonders durch die Reformbeftrebungen der Cluniazenser im 13. Jahrhundert, die gegen die Verweltlichung der Klöster gerichtet waren und in Verbindung damit sich gegen die Geldgeschäfte der geistlichen Orden wandten, hatten die Juden Gelegenheit, sich dieses Erwerbszweigs zu bemächtigen. Wenn sie schon durch ihren Handel bei christlichen Konkurrenten Mißgunst und Haß hervorriefen, so zogen sie sich als Wechsler noch mehr Feinde zu, die sich aus allen Bevölkerungsschichten rekrutierten. Dazu gesellte sich noch der religiöse Haß gegen sie. Eine besondere Einstellung ihnen gegenüber legten jeweils die einzelnen Fürsten oder Bischöfe an den Tag. Vom privatwirtschaftlichen Standpunkt aus waren diese den Juden wohlgewogen; denn deren Reichtum bildete eine willig fließende Kreditquelle und war zugleich ein günstiges Steuerobjekt. Außerdem bot sich immer wieder Gelegenheit, nach der Inszenierung eines Gewaltaktes das ganze Eigentum der Juden in die eigene Tasche zu stecken. Es lagen also eine Reihe von Gründen vor, die die Träger der territorialen Gewalt veranlaßten, in ihrem Machtbereich Juden aufzunehmen und deren Vermögenebildung durch Handelsprivilegien zu begünstigen. Nach kurzer Zeit waren die Machthaber dann ihren Günstlingen verschuldet. Sobald aber die jüdischen Kapitalforderungen gegen den Territorialherrn eine beträchtliche Höhe erreicht hatten, wurde gegen die „Verhaßten" eine Verfolgung -eingeleitet. Ein drastisches Beispiel haben wir wiederum in der bayerischen Geschichte. Herzog Heinrich stellte im Jahre 1338 nach der Vertreibung der Juden aus Straubing den Bürgern der Stadt einen Gnadenbrief aus, in welchem er diese belobt, daß sie die „Ketzer verprennet und verderbet haben". Er erklärt ferner alle Forderungen der Juden gegen die Bürger für kraftlos. Ebenso wurden die Verbindlichkeiten der Bewohner von Deggendorf gegen die Juden gelöst; denn diese „sollen ihrer gänzlich ledig seyn, von uns allen leuten."") Die ganze Habe 17) F. Auer: Das Stadtrecht von München. München 1840. p. 67. is) Gotthelf: a. a. 0. p. 11.