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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1925-05-09 · 4 (9.5.1925) · p. Seite 54

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
1 (1925)
Issue
4 (9.5.1925)
Article
Zur Geschichte der Juden in Bayern
Date
1925-05-09
Page
Seite 54 (sequence 2)
Language
German
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54 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 4 und andere Vertreter des kanonischen Rechts gingen zur Bestimmung des angemessenen Preises aus von der sachlichen Güte der Ware, zuzüglich der Aufwendungen deS Verkäufers an Kosten und Arbeit, getreu dem Grundsatz: dignus ope* rarius mercede sua. Da man unter Wucher „jeden Austausch verstand, wobei der eine Teil einen Mehrgewinn aus Kosten des anderen hatte" (Oncken), verboten die Capitularien den Klerikern und den Laien Zinsen zu nehmen. Der Schwabenspiegel hält dieses Verbot aufrecht. Auch die Reformation des bayerischen Landrechts von 1518 bestimmt noch: „es soll sich jeder mit der Bezahlung des Wertes, den er hingeliehen, begnügen lassen und Keiner von dem Andern aufschatz oder wucher nehmen." Ja das bayer. Landpot von 1516 setzte sogar fest, „daß auf Borg nicht höher verkauft werden dürfe als um baares Geld". Solche Verbote schlossen die Christen von jedem Handel, mindestens von jedem Geldgeschäft aus. Die Kirche selbst half sich durch den Rentenkauf, biö man später allgemein zwischen erlaubtem ZinS und unerlaubten Wucher unterschied. Bis dahin wurden nun die Geldgeschäfte vorwiegend von den Juden getrieben, auf die sich ja die Verbote nicht erstreckten. Hinzu kam, daß das Handwerk in frühereren Zeiten verachtet war. Als später das Zunftwesen aufkam, wurden die Juden nicht in die Zünfte ausgenommen. Auch Ackerbau konnte der Jude nur selten treiben, weil ihm das Halten christlicher Dienstboten verboten war. Es mußten sich also die Juden auf den Handel werfen und so sich selbst, wie wir sehen werden, den Weg zu ihrem Verderben bahnen. Denn überall in Deutschland brechen aus den gleichen Gründen: Habsucht, Neid usw., Verfolgungen gegen die Juden aus. Nirgends aber sind dieselben so häufig und so fürchterlich als in Bayern. Nach dieser Abschweifung kehre ich zu meinem Ausgangspunkt zurück. Ich habe behauptet, daß überall, wo wir in einer Quelle das Wort „Jude" finden, eS im Zusammenhang mit dem Wort „Handelsgeschäft" gebraucht wird. Dann kann man wohl annehmen, daß die ersten Juden, die in Bayern zur Zeit, der Karolinger auftraten, durch die intensive Handelspolitik dieses Herrschergeschlechtes herangelockt worden sind. In der Tat schickte Karl der Große einen Juden als Gesandten zum Kalifer?) und von Karls Nachfolger, Ludwig dem Frommen, wissen wir, daß er einige Juden unter den besonderen kaiserlichen Schutz gestellt und ihnen spezielle Handelsfreiheiten eingeräumt hat?) Es wurden also die Juden erst durch den mit dem allgemeinen Aufkommen der Tausch-Geldwirtschaft sich vollziehenden Wandel der Wirtschaft zum Agrar-Manufakturftaat in das Land gelockt. Diese empirischen Daten sind ein Glied jener Kette von Beweisen, die die Behauptung Sombarts, daß die Juden überall den Frühkapitalismus zur Entstehung brachten, ad absurdum führen. Gar bald erhalten wir die erste sichere Kunde vom Auftreten der Juden in Bayern. Als man auf dem Landtag zu Rasfeldftadt (906) in den „leges portoriae" Vereinbarungen über den Zoll zu Passau traf, fixierte man auch verschiedene Bestimmungen über die Juden. Von ganz besonderem Interesse ist hier, daß die Juden in diesen Paragraphen unter verschiedenen Waren, wie Vieh, Salz usw. genannt sind, also als Sache behandelt werden. Noch aus demselben Jahrhundert ist uns 5) G. Waitz: Deutsche Verfassungsgeschichte. Bd. 4 und 5. Kiel 1874. °) Monumenta germanica historica. Legum Lectio V.' p. 309. I. lklbogen: Geschichte der Juden, p. 42. j ' 7) Gotthels: a. a. O. p. 6 ff. ein Denkmal erhalten, das zeigt, daß vereinzelte Juden auch im Besitz von Landgütern sich befanden, ^rotz einer Reihe von Zeugnissen über jüdische Ansiedelungen in Bayern, fehlt eö aber an einer einheitlichen, bayerischen Iudengeschichte. Das liegt hauptsächlich in den damaligen innerpolitischen Verhältnissen begründet. Da nämlich die Juden vor allem als Bewohner von Städten auftraten, so waren sie vielfach der Willkür eines Bischofs, oder kaiserlichen Beamten, der sich über das von ihm verwaltete Territorium nahezu absolutistische Gewalt anzueignen gewußt hatte, preisgegeben. Dadurch hat die Historie der bayerischen Juden mehr einen lokalen Charakter und mangelt der Einheitlichkeit. Wir haben nicht nur eine Geschichte der Juden von Oberbayern, der pfälzischen Juden und eine solche der fränkischen, sondern eine Geschichte der Juden von Passau, von Regensburg, von Schnaittach, von München usw. Diese örtliche Gestaltung wurde im großen und ganzen von dem Einvernehmen des territorialen Machthabers diktiert. Klar ist es, daß dieses wiederum von den gegenseitigen finanziellen Beziehungen, die jeweilig zwischen dem Träger der Macht und den Juden bestand, abhängig war. Erst die Kreuzzüge bildeten sowohl in Bayern wie im Reich das einigende Moment in der Behandlung der Juden. Der Haß gegen die Juden bildete einen nicht unwesentlichen Bestandteil in der Ideologie der Scharen, die unter dem Zeichen des Kreuzes zum heiligen Grabe zogen. Dieser fanatische Haß machte sich in einer Reihe von Verfolgungen Luft. Sundheimer stellt fest, daß Bayern in der Bewegung gegen die Juden an der Spitze der deutschen Staaten stand. So unterzog man im Jahre 1O96 in Regensburg die Juden einer grausamen Verfolgung. Die meisten Bewohner jüdischen Glaubens, die nicht noch rechtzeitig die Stadt verlassen hatten, wurden ermordet. Der kleine noch verbleibende Rest mußte sich der Zwangstaufe unterziehen. Als Heinrich IV. im nächsten Jahr bei seiner Rückkehr aus Italien Regensburg passierte, rettete er die Juden von den Bedrückungen. Er gab ihnen die freie Ausübung ihrer religiösen und sozialen Gebräuche wieder?) Der Kaiser ließ sich jedoch zu dem Iudenschutz nicht lediglich von Humanitätsgefühlen bewegen. Materielle Interessen bildeten die eigentliche Triebfeder seines Handelns. (Sundheimer.) Immerhin muß es Heinrich zum Verdienst angerechnet werden, daß er durch den Landfrieden von 1103 die. Sicherstellung der Juden im ganzen Reich durchzuführen versuchte?) Aus solchen Anfängen entwickelte sich bis zum Beginn des 13. Jahrhunderts die sogen. Kammerknechtschaf t?") Sie bestand in einer regelmäßigen Abgabe der Juden an das Reich, wofür ihnen der Kaiser seinen Schutz gegen Dritte gewährte. Diese Kammerknechtschast der Juden bedeutete also an sich nur, daß die Juden dem Kaiser unterworfen und zu Abgaben verpflichtet waren. Es liegt nicht in ihr zugleich die oftmals behauptete Tatsache"), daß die Juden Leibeigene waren, über deren Gut und Blut der Kaiser nach Belieben verfügen hätte können. Denn Knecht, servus, bezeichnet im Mittelalter nicht den rechtlosen Mann, sondern denjenigen, der in einem bestimmten Abhängigkeitsverhältnis zu einem andern stand. Auch den Ministerialen, den Ritter unfreier Abftamftammung nannte man servus noch zu einer Zeit, in der er in ») Gotthelf: p. 7. .. . 9) O. Stobbe: Die Juden in Deutschland während des Mittelalters. Braunschweig 1822. p. 10. i») O. Stobbe: a. O. p. 8 ff. ") Elbogen: a. a. O. p. 43.

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