Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 3 (14.4.1925)
- Article
- Bericht über die Verhandlungen der Tagung
- Date
- 1925-04-14
- Page
- Seite 38 (sequence 5)
- Language
- German
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38 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 3 anderen Bekenntnisse gleichgestellt wurde. Im übrigen haben wir versucht nach einer Richtung insbesondere eine Entlastung für die Gemeinden und den Verband herbeizuführen, um für die übrigen Zwecke freiere Hand zu haben, nämlich bezüglich der Besoldung der Rabbiner. Schon am Anfang des vorigen Jahres, als die Ver-, Wüstungen der Inflation sich allenthalben zeigten, ist der Vorstand des Pfälzer Verbandes, der immer zur Stelle ist, wenn der Ruf an ihn ergeht, und die Verbandsleitung von dem Herrn Kultusminister empfangen worden, der mit großer Aufmerksamkeit und sichtlichem Wohlwollen unsere Ausführungen entgegennahm und selbst die Anregung gab, wir möchten die Aufnahme der Rabbiner in das Gesetz über die Ergänzung des Einkommens der Seelsorgegeistlichen beantragen. Die trostlose Finanzlage des Staates gestattete damals nicht, den Gedanken weiter zu verfolgen. Neuerlich haben wir gemeinschaftlich mit der Rabbinerkonferenz unsere auf Erweiterung des Gesetzes abzielenden Bestrebungen mit allem Nachdruck wieder ausgenommen. Herr Rabbiner Dr. Freudenthal hat ungeachtet seines Leidens den lange dauernden Besprechungen mit den Referenten des Kultusministeriums angewohnt, die neben den finanziellen Fragen auch zahlreiche andere Fragen, insbesondere auf dem Gebiete des Unterrichts betrafen, die für die christlichen Kirchen durch das Konkordat mit der Kurie und durch die Staatsverträge mit den protestantischen Kirchen geregelt sind und für uns durch eine zusammenfassende Ministerialentschließung geregelt werden sollen. Wir sind neuerlich von. dem Herrn Staatsminister für Unterricht und Kultus in freundlichster Weife empfangen worden und der Herr Staatsminister hat offen zugegeben, daß der Zuschuß für unser Bekenntnis sehr gering ist, daß aber für die Höhe des Zuschusses nicht eine mechanische Gleichstellung mit den anderen Bekenntnissen sondern nur der Gesichtspunkt der Bedarfsparität in Betracht kommen könne. Wir haben dem gegenüber darauf hingewiesen, daß Gemeinden und Verband durch erhebliche Umlagen nun auch die Bedürfnisse bestreiten müssen, die vordem durch die Erträgnisse des nach Millionen zählenden und nunmehr völlig entwerteten Stiftungsvermögens für religiöse und wohltätige Zwecke gedeckt wurden. Wir haben darauf hingewiesen, daß Handel und Industrie in den Städten enormen Schaden gelitten haben , und daß die Steuerkraft des Viehhandels auf dem Lande gänzlich gebrochen ist. Wir haben vorgeschlagen, daß an die Stelle des Pfründeeinkommens ein dem durchschnittlichen Erträgnis aus den Pfründen etwa gleichkommender Grundbetrag in Höhe von mindestens 25 Prozent der nach dem Gesetz zu gewährenden Gesamtvergütung treten soll, daß die Gemeinden, die Distrikte und der Verband diesen Betrag gewährleisten und der Staat diesen Betrag ergänzt. Wir sind in diesem Sinne auch bei dem Vorsitzenden des Verfassungsausschusses, Herrn Domprobst Dr. Wohlmuth, dem Staatsrat und dem Referenten des Finanzministeriums vorstellig geworden und unser Vorschlag hat allenthalben, insbesondere auch im Finanzministerium, ernste Beachtung gefunden. Wir haben nunmehr eine Eingabe an den Landtag fertiggestellt. Sie schließt mit den Worten: „Der Staat bedarf zum Wiederaufbau in erster Linie einer sittlichen Festigung aller Volksteile, die durch positive religiöse Einwirkung am sichersten gewährleistet wird. Er erreicht dieses Ziel zuverlässig, wenn er alle im positiven Sinne tätigen religiösen Gemeinschaften gleichmäßig fördert. Es wird nicht ausbleiben, daß durch eine solche Fürsorge des Staats die Bekenner der israelitischen Religion, die unter allen Umständen gewillt sind ihre Kräfte für das Vaterland einzusetzen, in der dem Charakter und der Überlieferung ihres Glaubens entsprechenden staatserhaltenden Gesinnung und Betätigung wesentlich bestärkt werden." Unabhängig von diesen Bestrebungen haben wir eine Eingabe der Lehrerbildungsanstalt Würzburg und der Präparandenfchule Höchberg an den Landtag aufs wärmste unterstützt und hierbei auch einem Gedanken Ausdruck verliehen, der von hoher kirchlicher Seite uns gegenüber zum Ausdruck gekommen ist, daß der Staat seine Lehranstalten konfessionell gliedere, und daß es darum nur billig sei, wenn er auch den Lehranstalten unseres Bekenntnisses Förderung zuteil werden lasse. Der Verkehr mit den Behörden, insbesondere mit den Zentralstellen ist auch sonst ein sehr reger gewesen. Immer zeigte sich, daß die Zusammenfassung der Kräfte unserer Religionsgemeinschaft unserem Bekenntnis Ansehen und Einfluß verschafft. Wir wurden von den Staatsministerien für Unterricht und Kultus und des Innern und von dem Landesfinanzamt Mün-> chen zur Beratung von Akten der Gesetzgebung und Maßnahmen organisatorischer Art zugezogen, wie zur Ausgestaltung des religionsgesellschaftlichen Steuergesetzes, das speziell auf unseren Vorschlag mit rückwirkender Kraft ausgestattet wurde, zu dem Erlaß der neuen Fürsorgepflichtverordnung, zu der praktischen Durchfllh-, rung des kirchlichen Steuerwesens. Wir wurden zu repräsentativen Veranstaltungen zugezogen, wie zu der Landeskundgebung für die Pfalz, der Enthüllung des Pfalzsteines vor der Münchner Residenz, zur Einweihung des Kriegerdenkmals in der Landeshauptstadt. In besonderem Maße aber zeigte sich die Notwendigkeit und der Erfolg gesammelter Kraft, als unsere äußere Lage, unser Verhältnis zum Staat und unseren Mitbürgern schwer bedroht war. Später, und wohl auch heftiger als in München, wirkten sich in den nördlichen Landesteilen die judenfeindlichen Unruhen aus. Mit Rührung und Bitterkeit und doch wieder mit einigem Stolz nahmen wir die schriftlichen und durch Fernruf übermittelten Bitten einzelner Kultusvorstände aus Franken auf, ihnen zu helfen, und bereitwillig hat das zuständige Staatsministerium die vom Verband ihm vorgetragenen -tatsächlichen Verhältnisse weiter verfolgt. Den Höhepunkt aber erreichte der gefährliche Zustand, als Ende Juli vorigen Jahres, mitten in der Urlaubszeit, unsere staatsbürgerlichen Rechte unmittelbar bedroht waren. Schon hatte der Verfassungsausschuß des Landtags Anträge angenommen, die uns als Staatsbürger minderen Ranges stempelten und nach wenigen Tagen sollte das Plenum des Landtags entscheiden, da trat bei der herrschenden Partei des Landtags eine Änderung in der Stellungnahme ein. Mit besonderem Dank möchte ich hier die Haltung der Staatsleitung hervorheben, die sich von Anfang an diesen Bestrebungen mit aller Entschiedenheit entgegengestellt hatte. Noch ist unser Staatswesen zerrissen in der Erschöpfung nach beispiellosem Kampf. Wohl hat die Staatsgewalt die Zügel ergriffen mit fester Hand, aber noch erheben staatsfeindliche Kräfte ihr Haupt und es gilt für uns wachsam zu sein, treu dem Staat unsere Pflicht zu erfüllen und mit aller sittlichen Kraft uns einzuordnen in den Ernst und die Schwere der Zeit. Als wir mit den Behörden verhandelten über die Aufnahme unserer Rabbiner in das Gesetz über die Einkommensergänzung der Geistlichen, da hat zufällig und zwanglos außerhalb des eigentlichen Gegenstandes unserer Besprechung ein Ministerialbeamter Gedanken ausgesprochen, die uns tief berührt haben. Cs war im Finanzministerium beim Etatreferenten, der seinen Hilfsarbeiter beigezogen hatte. Wir waren erstaunt, daß der jüngere Herr Kenntnisse von unseren Einrichtungen und Bedürfnissen, von der Notwendigkeit der Aufgaben des Verbandes hatte, die wir nicht voraussetzen konnten. Als wir dem Ausdruck gaben, sagte er: „Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß die Kultusbeamten auf dem Lande, insbesondere die Lehrer, eine ganz unwürdige Bezahlung und Stellung gehabt haben. Ich bin selbst auf dem Lande in Unterfranken aufgewachsen. Mein Vater war dort Kaufmann und da ist der israelitische Kultusbeamte des Orts öfter in unseren Laden gekommen und wir haben gesehen, in welch unglaublich schlechter Lage der Mann gewesen und wie schlecht er behandelt worden ist. Und da sind wir zu der Meinung gekommen, daß das Ansehen der Religionsgemeinschaft, die solche Zustände zuläßt, doch sehr Schaden leiden muß. Die Stellung der Beamten wird eben vielfach nach ihrer Bezahlung angesehen." Wir haben uns betroffen angeschaut — Dr. Baerwald und Dr. Straus sind mitgewesen —, wie dieser Mann ein Problem des Verbandes, das nicht vollkommen der Geschichte angehört, richtig beurteilt hat. Die Mitglieder unserer Körperschaften wissen, daß ähnliche Vorstellungen, die uns auf Grund der Eingaben der notleidenden Beamten vom Staatsministerium gemacht wurden, mit den letzten Anstoß zur Gründung des Verbandes gegeben haben. Wir konnten den Herren beim Finanzministerium sagen, daß durch den Verband eine gründliche Änderung der Verhältnisse herbeigeführt wurde. Wir haben auch davon gesprochen, daß der freiwillige Charakter der Mitgliedschaft die Gefahr des Rücktritts einzelner Gemeinden nicht ausschliehe. Der Herr ließ uns gar nicht ausreden, er hielt dies offenbar für eine etwas allzu vorsichtigen. ängstliche Einstellung. Ablehnend sagte er, das könne er doch nicht glauben, daß es Kultusgemeinden gebe, die sich ihrer religiösen Gemeinschaft entziehen. Beschämt muß ich hier anderes feststellen. Noch sind die Gemeinden Aub, Brückenau und Heinsfarth dem Verbände nicht beigetreten und andere Gemeinden wie Kulmbach, Tauberrettersheim, Dettingen haben ihren Austritt erklärt. Zwei Gemeinden,