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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1925-04-14 · 3 (14.4.1925) · p. Seite 37

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
1 (1925)
Issue
3 (14.4.1925)
Article
Bericht über die Verhandlungen der Tagung
Date
1925-04-14
Page
Seite 37 (sequence 4)
Language
German
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Nr. 3 Bayerische Israelitische Gemerndezeitung 3? Die wirtschaftliche Not suchten wir durch Kredite bei Banken und Privaten zu lindern. In München bildete sich ein Verein der Förderer und Freunde der Kultusgemeinde, dessen Mittel dazu dienten, der Kultusgemeinde die Gelder für die notdürftige Beamtenbesoldung zu verschaffen. Als auch diese Quellen versiegten und tatsächlich keine Hilfe mehr gegeben war, war es die Bayer. Staatsbank, die uns in einer wahrhaft hochherzigen und groß-, zügigen Weise die rettende Hand entgegenstreckte und so tatsächlich unsere Beamten vor dem Verhungern und unsere Einrichtungen vor der Vernichtung bewahrte. Und endlich kam am 20. 11. 23 das Ereignis, das wir heute als selbstverständlich anzusehen gewöhnt sind, fast ein Wunder zu nennen in der Geschichte der Wirtschaft, die Stabilisierung der Mark. Die Staatsbank, die uns das ganze Jahr 1923 über Wasser gehalten hatte, gab nur mehr wertbeständigen Kredit, wir nahmen einen solchen noch mit Ji 1000.—. Und nun organisierten wir, da die Finanzämter des Reiches immer noch versagten, das Steuerwesen in Verband und Gemeinden aus eigener Kraft und in eigener Regie. Das endlich veröffentlichte religionsgesellschaftliche Steuergesetz vom 1. 8. 1923 gab uns hierzu die rechtliche Grundlage. Wir erhoben auf Grund der Veranlagung von 1922 auf 1000 PM. Einkommen- und Gewerbesteuer für 1922 einen Viertel- Goldpsennig Nacherhebung, für 1923 einen Goldpfennig, erhöht später auf 3 Goldpsennige, woran sich in der Folge 5 Prozent Grund- und Haussteuer und 5 Prozent Vermögenssteuer schlossen. Wir errichteten Kreissteuerstellen des Verbandes in Ansbach, Augsburg, Bamberg, Fürth, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg mit einem völlig durchgebildeten Verfahren, das die Aufmerksamkeit der staatlichen Behörden erregte und auch zu Informationen der christlichen Religionsgesellschasten bei uns führte. Bis aber diese Einrichtungen sich einigermaßen bewährt hatten, war es das vorzüglich verwaltete Münchner Steuerbüro — ich kann das ruhig sagen, weil ich nichts damit zu tun hatte —, das die Gelder für den Verband ausbrachte und war es die Münchner Gemeinde, die durch ihre Eingänge, insbesondere durch Vorauszahlungen größerer Steuerzahler, hierzu in die Lage versetzt, dem Verband einige Monate hindurch Vorschüsse gab. Daneben gingen auch schon Zahlungen der Kreissteuerstelle Augsburg ein. So hat der Verband aus eigener Kraft seine Finanzen durchgehalten und immer weiter entwickelt und erst jetzt, da einigermaßen stetige Verhältnisse eingetreten und die Finanzämter nicht mehr in so starkem Maße überlastet sind, haben wir die Steuerhebung wieder den Ämtern übertragen. In beschränktem Maße, nämlich bei Lohnempfängern, die weniger als A 8000.— beziehen, werden die Kreissteuerstellen auch künftig für den Verband tätig sein. Von den Kreissteuerstellen wurden im Jahre 1924 vereinnahmt: Kreissteuerstelle Ansbach A 1305.45 Augsburg A 5176.62 Bamberg A 4115.13 Fürth Ji 5650.— München A 37088.66 Nürnberg Ji 18653.70 Regensburg Ji 4246.— Würzburg A 6454.80 dazu von den Finanzämtern (Kreiskassen) A 7530.98 Summa Ä 90216.34 Von dem letzten Posten treffen auf das Finanzamt München I J( 4370.54. Da nach durchgeführter Abrechnung die Tätigkeit unserer Kreissteuerstellen in der Hauptsache alsbald abgeschlossen sein wird, möchte ich ihnen den herzlichsten Dank aussprechen für ihre hingebende, aufopfernde Tätigkeit auf einem Gebiet, das den Beteiligten völlig neu und mit gar manchen Unannehmlichkeiten verknüpft war. Ihr schönster Lohn möge das Bewußtsein bilden, daß sie dem Verband über eine gar schlimme Zeit hinweggeholfen haben. Durch die Beschlüsse vom 25. 2. 1923 wurde für die zuschußbedürstigen Gemeinden und Rabbinatsdistrikte die Eigenleistung der Gemeinden und der Zuschuß des Verbandes in einem geordneten Verfahren festgesetzt, im Dezember 1923, also dem ersten Monat nach der Stabilisierung der Mark, betrugen die Zuschüsse 2184 Billionen. Mit Wirkung vom 1. 1. 1924 kam der 25prozentige Entbehrungsfaktor der Beamten in Wegfall. Für die Zeit vom Januar bis Juli 1924 wurden an Zuschüssen Ji 35 019.39 aus der Verbandskasse ausbezahlt, im Monat eine durchschnittliche Leistung von Ji 5000.—. Nach Regierungsbezirken ausgeschieden, treffen von dem Gesamtbetrag im rechtsrheinischen Bayern, die Pfalz hat ihre gesonderte Verwaltung, auf Oberbayern.A 640.05 „ die Oberpfalz mit Niederbayern.„ 2483.70 „ Obersranken.„ 1581.66 „ Mittelfranken.„ 10642.23 „ Unterfranken.„ 17543.36 „ Schwaben.„ 2128.39 Summa Ji 35019.39 Von dieser Summe entfallen aus Zuschüsse an Gemeinden einschließlich der vom Verband übernommenen Pensionszahlungen..A 27732.24 an Rabbinatsdistrikte.„ 6337.15 auf einmalige und besondere Zuwendungen .... „ 950.— Die Kurve der monatlichen Auszahlungen steigt von Ä 3023.47 im Januar auf A 8259.79 im Juni, die des monatlichen Besoldungsbedarfes von Ji 2670.— im Januar auf Ä 6500.— für Juli. Um die Mitte des vorigen Jahres erhielten 44 Gemeinden und 6 Rabbinatsdistrikte des rechtsrheinischen Bayerns Zuschüsse vom Verband. Die je nach Besoldungsgruppe, Dienstalter und Familien-» stand der Beamten und Eigenleistung der Gemeinden verschiedenen Zuwendungen bewegen sich nach den geltenden Gehaltssätzen zwischen Ji 36.50 im Mindest- und A 209.— im Höchstbetrag: die monatliche Durchschnittsaufwendung für eine Stelle betrug A 120.—. Die Distriktsrabbinate erhielten Zuschüsse von Ji 85.— bis A 370.— im Monat; die durchschnittliche Leistung für die Rabbinate betrug im Monat A 210.—. Es ist hervorzuheben, daß von den bis Juli v. Bs. durch Umlagen gedeckten Ausgaben ca. A 20 000.— aus der Gemeinde München und ca. ./( 9000.— aus der Gemeinde Nürnberg aufgebracht wurden. Wir verdanken diese Feststellungen der gründlichen Untersuchung des Herrn Hauptlehrer Rosenfeld in München. Einmal flügge geworden, haben den Verband seine Schwingen immer höher getragen. Die Ausgaben im Januar und Februar 1924 betrugen A 10 500.—, in den nämlichen Monaten 1925 A 20 000.—. Es wird Ihnen heute ein Etat vorgelegt werden, der für das rechtsrheinische Bayern mit Ji 220 000.— abschließt. Die Aufwendungen für den gesamten Kultus von Gemeinden und Verband betrugen für 1925 nach vorsichtiger Schätzung mindestens A 2 000 000.—, nicht eingerechnet die von Vereinen eingebrachten Summen. Der Etat der Gemeinde München schließt allein mit Ä 440 000.— und wird sich wohl noch erhöhen. Hierbei ist für die außenstehenden Kreise vielleicht von Interesse, daß die Gemeinden in der Hauptsache kein rentierliches Kirchenvermögen haben und auch vor dem Kriege nicht besessen haben; zur Deckung ihrer Bedürfnisse dienen fast nur Umlagen und Gebühren. Die Umlagen in den Klein- und MittAgemeinden werden noch vielfach nicht durch Zuschläge zu den Staats- und Reichssteuern nach Maßgabe des religionsgesellschaftlichen Steuergesetzes, sondern durch Schätzung ohne die Möglichkeit einer zwangsweisen Beitreibung erhoben. Sie stellen an die Opserwilligkeit der Gemeindebürger oft ganz außerordentliche Anforderungen, sie werden durch Umlagen erhoben, die 30 imd 40 Prozent und noch höhere Quoten der staatlichen Steuern ausmachen. Zu diesem Aufwand von 2 Millionen Mark leistet der Staat A 20 000.— wie vor dem Kriege, das ist 1 Prozent. Dazu kommen die nicht sehr erheblichen Aufwendungen für Religionsunterricht und Anstalten, die durch die Auslösung zahlreicher jüdischer Volksschulen und den dadurch bedingten Mehraufwand der Gemeinden und des Verbandes für Religionsunterricht und Kultus ausgeglichen werden. Hierher fei bemerkt, daß allein aus Grund der Abbauverordnung vom Dezember 1923 und Januar 1924 soviel bekannt 24 Volksschulen aufgelöst wurden. 26 solche Schulen bestehen noch fort, einschließlich einer Schule im Saargebiet. Wir haben es an andauernden Bemühungen nicht fehlen lassen, größere Leistungen vom Staat zu erwirken. Nach einer Richtung haben wir einen Erfolg erzielt, daß, wie schon erwähnt, die Vergütung für unseren Religionsunterricht der Vergütung für die

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