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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1937-01-01 · 1937 · p. Seite 33

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1937
Date
1937-01-01
Page
Seite 33 (sequence 40)
Language
German
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IRI
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Bedingung- 33 handelte, dagegen wird sie als erfüllt betrachtet, sobald das Hindernis gewöhnlicher Natur war129. Dieser Grundsatz (טענת אונם) wird im Vermögensrecht allgemein anerkannt1*0, im Eherecht aber ist er Gegenstand der Kontroverse131. Ebenso herrscht Meinungsverschiedenheit darüber, was als gewöhnliches oder ungewöhnliches Hindernis zu bezeichnen wäre132. Kapitel 7: Uneigentliche Bedingung. Bedingungen, die auf die Gegenwart oder auf die Vergangenheit gerichtet sind (condiciones in ,praesens vel praeteritum collatae), sind keine eigentlichen Bedingungen; denn sie sind zur Zeit der Vornahme des Rechtsgeschäftes bereits entschieden. Waren die Geschäftsschließenden, wie in solchen Fällen die Regel ist, im ungewissen über das Ereignis, so gibt doch die Zukunft nur eine Aufklärung über das Geschehene, nicht die Erfüllung einer Bed.133. Dieser Unterschied scheint aber den Tannaiten fremd gewesen zu sein, wenn sie derartige Fälle als Bedingungen bezeichneten134. Ebenso war er den Amoräern unbekannt, wie aus Qid. 62a hervorgeht. Hier wird nämlich Num 510 ff. als תנאי aufgefaßt, wobei es sich doch dort nicht um eine eigentliche Bed. handelt, sondern vielmehr um einen Zweifel in bezug auf bereits Geschehenes, der durch eine ordalmäßige Beeidigung zerstreut werden soll135. Eine bereits entschiedene Bed. liegt auch dort vor, wo von einer ״Voraussetzung“ die Rede ist, wobei die Voraussetzung nicht als Motiv auftritt, sondern zum Elemente des Geschäftsinhalts selbst ausdrücklich oder stillschweigend erhoben wird136. 129 Git. 73a und Tos. das. s. v. איתיביה; Ket. 3a und Tos. das. s. v. יבא«; Nedarim 27a, b; Caro, ,E. H. Kap. 144, § 1. — VgL auch M. Guttmann, מפתח התלמוד. n, Budapest 1917, S. 119. 130 Nedarim 27a; j. Git. VH, 6, 49a; Maim. Mechirah XI, §§ 13, 14; XIX, §§ 5, 7; Tur und Caro, H. M. Kap. 21; T״r H. M. Kap. 207, § 6. 131 Vgl. Ket. 2b und 3a; Git. 30a; j. Qid. HI, 2, 63d; Maim. Geruschin IX, § 8, s. Mag. Mi. das. Ende; SMG. II (Gebote), Kap. 97 Ende; RDBZ., Kes. Mi. und Hag. Maim. zu Maim. Sanhedrin VH, § 10; Schach zu H. M, Kap. 21, Gl. 3; Beth Schemü’el und Helqath Mehoqeq zu Caro, ״E. H. Kap. 38, § 1; s. auch M&schneh le~Meiech zu Maim. Mechirah XI, § 1. 132 Vgl. Mag. Mi. und Hag. Maim. zu Maim. Geruschin IX, § 8; Beth Josef zu Tur ,E. H. Kap. 144; Mischne le~Melech zu Maim. Schebu'oth III, § 1; s. auch Tur H. M. Kap. 207, § 6 und Beth Josef das., Gl. 5 und 6. 133 S. Dernburg, Pandekten I, § 107, 3. 134 Vgl. M. Qid. D, 2, 3; III, 2, 3; T. Qid. III, 5, 6, ed. Z., S. 339, Zeile 3 ff. 135 S. auch M. Sota II, 6. 189 Vgl. oben Kap. 3, Absatz 1.

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