Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1937
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 37)
- Language
- German
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30 Nachum Wahr mann nicht geschenkt hätte, wenn ihm das Wohlbefinden seines Sohnes bekannt gewesen wäre. Diese Ansicht des R. Scbim'on b. Menasj’a (im 2. Jahrh. n.) wurde von seinen Zeitgenossen nicht anerkannt115. Jedoch scheint das Prinzip, das ihr zugründe liegt, in tannaitischer Zeit auch sonst angewandt worden zu sein114. Zur allgemeinen Anerkennung aber kam diese Anschauung in Babylonien sowohl wie in Palästina erst in amoräischer Zeit, in der auch der terminus technicus (אומדנא) des für sie besonders charakteristischen Merkmals geprägt wurde117. Danach gilt der von allen Dezisoren angenommene Grundsatz, daß bei Schenkungen des Gesamtvermögens die stillschweigende Bed. überall da wirksam ist, wo wir die Überzeugung gewonnen haben (אבן סהדי) oder die Wahrscheinlichkeit besteht (׳(אומדן דעת daß der Geber unter den betreffenden Umständen die Schenkung nicht vorgenommen hätte118. 2. Hat aber der Geber einen Teil seines Vermögens für sich zurückbehalten, so wird die reservatio mentalis nicht berücksichtigt, und die Schenkung ist gültig119. 3. In manchen Fällen aber wird eine stillschweigende Bed. bei einer Schenkung des Gesamtvermögens erst dann berücksichtigt, wenn der Anlaß der Schenkung von seiten des Gebers erwiesen wurde120. 4. Doch gehen manche Dezisoren in der Berücksichtigung der reservatio mentalis so weit, daß sie diese auch beim Verkauf anerkennen, wenn das Motiv des Verkäufers offensichtlieh ist (׳(אומדנא דמוכח und bei Schenkungen sie ganz allgemein ohne jede Einschränkung gelten lassen121. 115 T. Ket. IV, 15, ed Z., S. 265, Zeile 13 ff.: מי שהלך בנו למדינת ודם, ובאו ואמרו לו מת בנו, ועמד וכתב נכסיו במתנה לאתר, ואתר כך בא בנו, מתנתו קיימת; ר׳ שמעון בן מנמיא אומר, אץ מתנתו קיימת, שאילו היה יודע שבנו קיים לא היה כתבן• ״• B. B. 146b; Ket. 55a unten. 117 B. B. 131b, 132a; Ket. 55a, 56a, 78b unt., s. Tos. das. s. v.כתבתינהו; j. Ket. V, 1, ed. Krotoschin 29d oben. 118 Tos. Ket. 97a, s. v. זבין und Qid. 49b, s. v. דברים; Maim. Zechijah VI, §§ 1, 2, 4; a. a. O. Vffl, § 14; R. ׳Ascher zu B. B. VHI, § 48; Tur und Caro, H- M. Kap. 246, §§ 1, 2, 4, s. auch Schach das.; dieselben, a. a. Ö. Kap. 250, §2. *״ M. B. B. IX, 6; Maim. Zechijah VI, §§ 1, 2; Tur und Caro, H. M. Kap. 246, §§ 1, 4. 190 Tur und Caro, H. M. Kap. 246, § 3; vgl. SM’A. das. Gl. 4 und Ba. Het. das. Gl. 5. m Vgl. Isserles zu Caro H. M. Kap.' 207, § 4; s. auch Ba. Het. und Pithhej Teschubah das., Gl. 9. Über die Gültigkeit der stillschweigenden Bedingung im R i t u s s. Isserles zu Caro, ’Orah Hajim Kap. 263, § 10; vgl. auch R. ’Ascher zur M. Nedarim (27a), ID, 3. Näheres über דברים שבלב und