Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1937
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2720904-2721067--33-2727780- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Bedingung' 21 sie keinerlei für eine Frau als anstößig geltende Gebrechen habe, und später an ihr doch einen derartigen Fehler findet, so ist diese Eheschließung ungültig. Hat er aber die Frau ohne jede Äußerung heimgeführt und dann an ihr einen solchen Fehler gefunden, so ist die Ehe anfechtbar. Er kann sich von der Frau scheiden lassen, wobei sie die Eheverschreibung (כתובה) verliert102. 2. War aber die stillschweigende Voraussetzung das Motiv des Rechtsgeschäftes, so hat ihr Nichtzutreffen keinerlei Wirkung auf das letztere. Denn der Irrtumim Motiv wird in diesem Falle nicht berücksichtigt (s. weiter unten Kap. 4 u. 5). Wenn z. B. ein Mann als Scheidungsgrund angibt, er hätte die Frau nur in der Meinung (״(סבור הייתי daß sie reich wäre, geheiratet, da sie aber arm sei, möchte er sich von ihr scheiden lassen, so ist dieser Einwand nichtig und die Ehe rechtskräftig103. Kapitel 4: Formlose Bedingung. 1. Wenn auch die meisten Bedingungen im Talmud eine der drei angeführten Formen bei sich haben, so ist dennoch die Gültigkeit einer Bed. nicht an den Gebrauch einer Bedingungsform gebunden. Schon die tannaitischen Quellen führen einige Beispiele formloser Suspensivbedingungen an, von denen die Wirkung des Rechtsgeschäftes ebenso abhängig ist* als wenn sie mit der Form ״wenn“ ausgesprochen worden wären104. 2. Von besonderer Art aber sind die formlosen Bedingungen, die in dem Talmud angeführt werden. Es handelt sich hierbei meistens um Fälle, in denen die Abhängigkeit des Rechtsgeschäftes vom Eintreten oder Ausbleiben eines Um- 102 M. Qid, D, 5:,המקדש את האשה ע״מ שאץ עליה מומין ובמצאו בה מומין איבה מקודשת כבסה סתם ובמצאו בה מומץ תצא שלא בכתובה M. Ket., VII, 7; T. Ket., VH, 7, 8, ed. Z., S. 269; Maim. ,Ischuth VH, §§ 7, 8; XXV, § 2, s. auch Mag. Mi. a. a. O.; Caro, ,E. H. Kap. 39, §§ 3-5; Kap. 117, § 4; vgl. auch T. Ket, VH, §§ 9—11, ed. Z., S. 269/70; M. Ket., V, 1. 103 M. Qid., ID, 5: ,המקדש את האשה ואמר כסבור הייתי שהיא עשירה והרי היא עביה הרי זו מקודשת מפני שלא הסעתו (die Form סבור scheint hier ursprünglicher zu sein, s. תוספות יו״ט und שבויי בוסתאות zur Stelle); vgl. ferner T. Qid., II, 6 (s. ממות בסירים zur Stelle), ed. Z., S. 337, Zeile 27—28; Maim. ,Ischuth, VHI, § 6; Caro, ,E. H. Kap. 38, § 24 Ende. 104 T. Git. V, 5, ed. Z., S. 330, Zeile 29 f.: הרי זה גיסך , לכשתתבי לי מאתים זח ובקרע הגט או שאבד, אם בתבה הרי זה גט ואם לאו איבו גט; s. auch das. V, 8, ed. Z., S. 331, Zeile 15 f.