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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1937-01-01 · 1937 · p. Seite 25

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1937
Date
1937-01-01
Page
Seite 25 (sequence 32)
Language
German
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Bedingung■ 25 אם) gleichgesetzt (כל האומר על מנת כאומר מעכשיו דמי)* Ob aber dieser Satz, den die Toseft’a anonym und ohne jeden Widersprucb überliefert87, von den Tannaiten allgemein anerkannt wurde, darüber war Meinungsverschiedenheit zwischen den Amoräern Palästinas und denen Babyloniens. In Babylonien schrieb man nämlich diesen Satz der Toseft’a Rabbi zu, während die Gelehrten (רבנן) gegen ihn kontrovertierten. In Palästina dagegen wurde behauptet, daß darüber keine Kontroverse war, sondern daß vielmehr dieser Satz auch von den Gelehrten anerkannt wurde88. Aus diesem Grunde wurde er von den palästinensischen Amoräern niemals bestritten, während in Babylonien noch in der zweiten Amoräergeneration geteilte Meinung darüber herrschte89. Später aber gelangte diese These auch hier zur allgemeinen Anerkennung90, so daß sie schließlich alle Dezisoren aufgenommen91 und nur in wenigen Fällen eingeschränkt haben92. 1. Welche Wirkung aber eine Bedingung mit der Form על מנת auf das Rechtsgeschäft hat, läßt sich trotz dieser Gleichsetzung beider Formen infolge der Fülle von Beispielen, die die Form על מנת haben, nicht eindeutig feststellen. Mit Sicherheit läßt sidi nur soviel sagen, daß jedes bedingte Rechtsgeschäft mit der Form: ״unter der Bedingung, daß . . .“ sofort wirksam ist. Die Bedingung kann aber sowohl resolutiv93 als auch suspensiv mit rückwirkender Kraft sein94. 2. Ebenso entspricht die aus der Gleichsetzung beider Formen gefolgerte Annahme, daß bei ihnen die formalen Erfordernisse zur Gültigkeit der Bedingung nicht notwendig wären, nur babylonischer Auffassung. Denn in Palästina hatte R. Johanan neben der Anerkennung dieses Satzes95 dem 87 T. Git., V, 8, ed Z., S. 331, ZeÜe 15. 88 Git., 74a; Qid., 60b. 89 Vgl. Git. und Qid. a. a. O. 80 ‘Abodah Zarah, 37a; Qid., 6b, vgl. Tos. das. sv. לא und Tos. Git, 75a sv. אלא; Git., 75b. 91 Mahn. Tschuth VI, § 17; Zechijah ID, § 8; Mechirah II, § 9; Tur, H. M. Kap. 241, § 17; Caro, ’E. H. Kap. 38, § 6. 92 Vgl. RSB’A. in Beth Josef zu H. M. Kap. 207, § 15 Anfang; Caro, *E. H. Kap. 144, § 4, s. auch Tos. Qid., 63a, sv. כגון Ende. 93 M. Git., VII, 5: הרי זה גימך עים שתתני לי מאתים זוז, הרי זו מגורשת ותתן; M. Qid., III, 2, 3; T. Git., V, 8, ed. Z., S. 331, Zeile 13—15; Git., 84a. 8י M. Qid., HI, 6: האומר לאשה הרי את מקודשת לי ע״מ שאדבר עליך לשלטון ואעשה עמך מועל, דבר עליה לשלטון ועשה עמה כפועל מקודשת ואם לאו איבה מקודשת• 95 Git., 74a; Qid, 60b.

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