Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1937
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 18 (sequence 25)
- Language
- German
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18 Nachum Wahr mann ungenau überliefert bezeichnet werden39. Dagegen ergibt sich aus Gittin, 75 b ganz einwandfrei, daß der babylonische Talmud diesen Satz entsprechend der Ansicht aller anderen Dezisoren interpretiert hat40. Diesem Umstande wird es wohl auch zuzuschreiben sein, daß diese Meinung schließlich siegte und für die Praxis die allein maßgebende wurde41. Was aber die Anwendung dieser Bestimmung betrifft, so wird sie mit Einschränkung von allen Dezisoren überall gefordert. Selbst diejenigen Autoren, die die Notwendigkeit der oben erwähnten Formen der Bedingung im Vermögensrecht nicht anerkennen wollen, halten aber diese Form auch da für erforderlich42. 4. תנאי שאפשר לקיימו. Die Bedingung muß eine erfüllbare sein (תנאי שאפשר 43(לקיימו. Eine Bedingung, deren Erfüllung unmöglich ist, ist ungültig, einerlei, ob die Vereinbarung mündlich oder sdiriftlieh getroffen wurde44. Wenn beispielsweise ein Mann zu seiner Frau sagt: ״Hier hast du deinen Scheidebrief unter der Bedingung, daß du in den Himmel steigst oder zu Fuß das Weltmeer durchschreitest“, so ist diese Bedingung nichtig, weil es ersichtlich ist, daß er sie nicht ernst meinte, sondern ־vielmehr die Frau hierdurch nur zum besten halten wollte45. Dies gilt aber nur für die objektiv unmögliche Bedingung. Dagegen ist eine Bedingung, die subjektiv unmöglich ist, rechtskräftig. So z. B. wenn A mit B ein Rechtsgeschäft abschließt unter der Bedingung, daß C ihm (A) seinen Hof überläßt oder die Tochter seinem Sohne zur Frau gibt, so ist eine derartige Bedingung gültig, weil deren Erfüllung an sich nicht unmöglidi ist, da doch B durch eine größere Geldsumme die Einwilligung von C erlangen könnte46. Eine subjektiv uner- 39 Vgl. Mag. Mi. ׳Ischuth VI, § 4. 40 S. RN. zu ׳Alfasi, Qid., III, § 650. 41 S. Beth Schemü’el zu ,E. H. Kap. 38, Gl. 2 und ערוך השלחן zu ׳E. H. Kap. 38, GL 33. 42 Vgl. RMBN. bei Mag. Mi. ,Ischuth VI, § 14 und ,Alfasi bei RN. a. a. O.; s. auch Schach zu H. M., Kap. 253, § 12, Gl. 16. 43 M. B. M., VII, 11: ״ובל שאפשר לו לקיימו בסופו והתנה עליו מתחלתו תנאו קיים 44 T. Git., V, 13, ed. Z., S. 331 und ]. B. M., VII, 10, 11c. 45 Git., 84a, s. Tos. das. sv. עימ שתעלי; Maim. ,Ischuth VI, § 7: ♦ * 9 שהדבר ידוע שאיא לה לקיים תנאי זה, ואין זה אלא כמפליגה בדברים דרך שחוק והיתול. 46 Maim. ,Ischuth VI, § 12: אבל אם התנה עליה: ״שיתן לי פלוני חצירו או שישיא בתו לבני" וכיוצא בזה, תנאו קיים שהרי אפשר בידה לקיימו, ותתן לפלוני ממון רב עד שיתן לו חצירו ועד שישיא בתו לבנו» ״ -; Isserles zu Caro, ,E. H. Kap. 38, § 4.