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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1937-01-01 · 1937 · p. Seite 17

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1937
Date
1937-01-01
Page
Seite 17 (sequence 24)
Language
German
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4 Bedüngung* 17 dingung nur dann gültig, wenn die Negation nach der Position nochmals wiederholt wird32. .תנאי קודם למעשה .3 Die Bedingung muß der Rechtshandlung vorausgehen (׳(תנאי קודם למעשה im umgekehrten Falle aber ist die Bedingung ungültig33. Über die Bedeutung dieses Satzes, der nach einer Barajth’a von R. Me’ir herrührt34, herrscht unter den Dezisoren Meinungsverschiedenheit. Nach Maimonides, der diesen Satz wörtlich nimmt, muß die Bedingung gestellt werden, bevor die Rechtshandlung ausgeführt wurde. So z. B. wenn ein Mann zu einer Frau sagt: ״Sei mir angelobt durch diesen Denar,« wenn du mir 200 Zuz geben wirst66 und er dann der Frau den Denar überreicht, so ist die Bedingung gültig. Sagt er ihr aber: ״Sei mir angelobt durch diesen Denar66, und überreicht ihn ihr sofort und fährt dann fort: ״wenn du mir 200 Zuz geben wirst66, so ist die Bedingung ungültig, weil erst die Rechtshandlung ausgeführt und nachher die Bedingung gesprochen wurde (35מעשה קודם לתנאי). Nach der Meinung der meisten anderen Dezisoren hingegen bezieht sich auch dieses Erfordernis auf die Form des Yerträges, d. h. die Bedingung muß erwähnt werden, bevor die auszuführende Rechtshandlung angegeben wird. Nach dieser Ansicht muß die Bedingung im angeführten Beispiel folgendermaßen lauten: ״Wenn du mir 200 Zuz geben wirst, sollst du mir durch diesen Denar angelobt sein66; sagt er aber: ״Sei mir angelobt durch diesen Denar, wenn du mir 200 Zuz geben wirst66, so ist die Bedingung ungültig, selbst wenn er ihr den Denar erst nachher übergibt36. Für die Auffassung des Maimonides spricht nicht nur der Wortlaut des oben erwähnten Satzes in der Mischnah und der Toseft’a37, sondern auch die Art der Formulierung vieler anderer Lehrsätze tannaitischen Ursprungs38, die daher von den Gegnern des Maimonides als 32 Git. 75b; Maim. Gar uschin IX, § 20; Caro, ,E. H. Kap. 145, § 5; s. auch Isserles, ebd. Kap. 38, § 2. 33 M. B. M., VB, 11; T. Qid., HI, 8, ed. Z., S. 339, Zeile 15 f. 34 B. M. 94a: דתניא אבא חלפתא איש כפר הנביא אמר משום ר״מ: תנאי קודם למעשה הרי זה תנאי, מעשה קודם לתנאי אינו תנאי• 35 Maim. zur Mischnah B. M. a. a. O. und ,Ischuth VI, §§ 3, 4; s. Mag׳. Mi. und Kes. Mi. das. 38 R'ABD. zu Maim. ,Ischuth VI, § 1; s. Raschi B. M. 94a oben sv. כל תנאי♦ 37 S. oben Anm. 33. 38 M. Git., VII, 7, 8; T. Git., V, 11 ed. Z., S. 332.

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