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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1937-01-01 · 1937 · p. Seite 16

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1937
Date
1937-01-01
Page
Seite 16 (sequence 23)
Language
German
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16 Nachum Wahrmann konnte, indem man bei bedingten Rechtsgeschäften am Ende des Vertrages folgende Formel hinzufügte: וקניבא מיניה כחומר 25כל תנאים וקניינים העשויין כתיקון חכמים• Sogar im Eherecht konnte man alle Erfordernisse der Bedingung umgehen, wenn man sich der Formel כתנאי בני גד ובני ראובן bediente26. Auf diese Weise wurden die formalen Schwierigkeiten der Bedingung beseitigt, wodurch die bedingte Rechtshandlung wesentlich erleichtert wurde. Manche Gelehrte aber halten auch diese Formein nicht für notwendig und erkennen jede Bedingung als rechtskräftig an, unabhängig von irgendeiner formalen Ein- Schränkung27. .הן קודם ללאו .2 Der bejahende Fall der Bedingung muß vor dem verneinenden erwähnt werden (״(הן קודם ללאו Wird aber die Bedingung umgekehrt formuliert, d. h. die Negation vor der Position (s. das Beispiel in Absatz 1), so ist sie nichtig. Dieses Erfordernis für die Gültigkeit einer Bedingung wurde von R. Me’ir nicht hervorgehoben und war auch Schemü’el, der bei der Anordnung des Scheidebriefes für den Todesfall auf die Bestimmung betreffs der Doppelbedingung genau achtete, unbekannt28. Dieser Grundsatz wurde erst von Rab’a in Anlehnung an die Bedingung im Num. a. a. O. aufgestellt29, und die Dezisoren halten diese Formalität überall dort für erforderlich, wo sie die Doppelbedingung als notwendig erachten30. Diejenigen Dezisoren aber, die im Vermögensrecht die Doppelbedingung für unwesentlich betrachten (s. oben), lehnen hierbei natürlich auch diese Formalität ab81. Will man aber eine Bedingung mit der Negation beginnen, wie beispielsweise in einem Scheidebriefe für den Todesfall, so ist die Be- 25 Vgl. Tur, H. M. Kap. 241, § 14 (hier heißt es dann im Namen des R. ,Ascher weiter: כמו שרגילין לכתוב בארצנו בכל שטר שיש בו תנאי ״); Caro, IJ. M. Kap. 241, § 12; s. auch R. ,Ascher zu Git., VII (Fol. 75), § 9 und zu B. B. vm, § 48. 26 Vgl. Isserles zu Caro, ’E. H. Kap. 38, § 3; s. Beth Schemü'el das., Gl. 5. 27 S. חדושי פני יהושע zu Qid. 61a (ed. Amsterdam 1739, Bl. 57b f.) und vgl. מלא הרועים S. 262a. 28 S. oben Anm. 22. 29 Git. 75b: מתקיף לה רבא: מכדי כל תנאי מהיכא גמרינן? מתנאי בני גד ובני ראובן, מה התם הן קודם ללאו אף כל " 30 Maim. ,Ischuth VI, §§ 2, 6; lur, H. M. Kap. 241, § 14; Caro, ,E. H. Kap. 38, § 3. 31 Maim. Zechijah III, § 8; vgl. auch RMBN. in Mag. Mi., Ischuth VI, § 14

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