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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1937-01-01 · 1937 · page 18

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1937
Date
1937-01-01
Page
– (sequence 18)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721067--17-2727764
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A.תנאי. I. Bedingung. Kapitel 1: Begriff und Arten der Bedingung. 1. Der Ausdruck Bedingung wird in mehrfachem Sinne gebraucht. Erbedeutet: a) die durch Parteiwillkür zum Inhalt eines Rechtsgeschäftes erhobene Bestimmung, wonach die Rechtswirkungen dieses Geschäftes von einem zukünftigen, jetzt ungewissen Tatbestand abhängig gemacht werden; b) diesen ungewissen künftigen Tatbestand selbst; c) im uneigentlichen Sinne sämtliche von den Parteien vereinbarten Klauseln eines Rechtsgeschäftes1. Diese Definition der Bedingung trifft auch auf den schon in der tannaitischen Literatur vorkommenden Ausdruck תנאי zu, nur mit dem wesentlichen Unterschied, daß die talmudisehen Quellen und die Dezisoren auch dort uneingeschränkt von einem תנאי reden, wo nach dem römischen und nach dem geltenden deutschen Rechte eine uneigentliche Bedingung vorliegt (s. weiter unten Kap. 7). Maßgebend für die begriffliche Fixierung des תנאי im jüdischen Recht waren die in der Bibel vorkommenden bedingten Fälle, insbesondere die Bedingung bei den Söhnen Gads und Re’übens (Num. 32, 28 ff.), die von Tannaiten und Amoräem als Grundtypus für jede Bedingung betrachtet wurden2. 2. Ebenso hat das jüdische Recht gewisse Ähnlichkeiten mit den erwähnten Rechtssystemen in bezug auf die Arten der Bedingungen. Auch die im halachischen Schrifttum vorkommenden Bedingungen kann man einteilen: a) in aufschiebende (Suspensiv-) und auf 1 ösende (Resolutiv-) Bedingungen. Aufschiebende Bedingungen sind nach jüdischem Recht solche, die die Wirkung des 1 Stalldünger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd.-L Vor*• bemerkungen zu § 158, Abs. 2. 2 Vgl. M. Quid. HI, 4: ועי מאיר אומר כל תנאי שאיבו כתנאי בבי• גד ובבי ראובן איבר תנאי; s. auch T. Quid. HI, 2, ed. Z. S. 338; Quid. 61a bis 62a; Git. 75a, b; 76a; Ket. 74a.

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