Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1935
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 34)
- Language
- German
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20 § 2. Sprachliches von hier aus eine sehr hohe Schätzung der deutenden Tätigkeit; denn die Fähigkeit rechter Traumdeutung ist ein Zeichen göttlicher Begnadung: kann doch der Spruch des Deuters sogar die Erfüllung des Traumes, also das Schicksal, wirksam beeinflussen34. Gewiß liegt ein Unterschied zwischen Traum und Schriftvers darin, daß der rätselhafte Tatbestand bei jenem stets spezieller Art sein, also A außerhalb V liegen muß, bei diesem dagegen auch allgemeinerer Art sein kann. Die Haltung des Erklärers zu seinem Gegenstand ist in beiden Fällen die gleiche: er hat zu zeigen, daß die Einzelzüge V17 2, 3 usw. durch ihre Beziehung auf A einen rechten Sinn gewinnen. Weil und sofern er die Schrift nach Art eines Geheimnisse kündenden Traumes behandelt, kann der Midrasch die Deutungen der Klagelieder, die doch keine Visionen enthalten, als חלומות דמגלת איכה (Buber, Einl. zu seiner Ausg. S. 3) bezeichnen. Auch vom Rätseldeuten wird פתר gebraucht: Jeb. 97b. Wir müssen erneut an die Verwandtschaft von Rätsel und Allegorie und an den tief ernsten Charakter mancher antiker Rätsel (beides kam ja in חילה zu™ Ausdruck) erinnern, aber auch daran, daß der antike Mensch vielfach in der rechten Deutung eines Rätsels die Wirkung hoher Weisheit erkannte. Die Tätigkeit des Rätseldeutens kommt sogar פתר insofern noch näher als die des Traumdeutens, als beim Rätsel nicht nur ein neben V liegendes, sondern auch ein von dem allgemeinen V umfaßtes A, auf welches die Merkmale von V besonders gut zutreffen, gesucht sein kann35. Nun hat sich zweifellos im Sprachgebrauch des Talmud, zumal des jerusalemischen,פתר stark abgeschliffen; es ist auch auf die Auslegung der Mischna anwendbar. Ein Einschub zu MPs. 16,1 gebraucht es daher von etymologischer Deutung. Aber es steht im alten Midrasch m. W. nie von der Ermittlung des Wortsinns, insbesondere auch bei Gesetzen — während es sowohl von der* * aggadischen Auswertung eines Gesetzes (LR. 6,4), wie von der halachischen Auslegung eines teilweise erzählenden Satzes (GR. 16,6) gebraucht werden kann. Den Mitklang der Geheimnisdeutung scheint das Wort also hier noch durchweg zu besitzen. In seiner Anwendung auf allgemeine Lehren, deren besondere Anspielung ermittelt werden soll, trifft das Verfahren des 34 Rer. 55b; dazu Bacher, Pal■ Am. II 26, 5. * S. o. S. 8 Anm. 11.