Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1933
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 51)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2720904-2721061--50-2727426- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
39 wicklung aller gesunden Triebe für alle ermöglicht; 4. die Tugend der׳ Gerechtigkeit des Soziallebens besagt, daß die Gemeinschaft so geordnet sein muß, daß jedes Glied der Gemeinschaft seinen rechtmäßigen Teil erhält an Bildung, Regierung und Arbeit. Damit aber diese Gemeinschaft wirklich werde, genügt es nicht das Ziel zu wissen, sondern muß man auch fragen, welches der Weg zu seiner Verwirklichung sei. Die soziale Pädagogik zeigt diesen Weg, soweit er im Bereiche der Erziehung liegt. (Natorp: ebda., S. 178.) Nun ist die natürliche Stufenfolge der Willensentwicklung vom Trieb zum Willen, zum Einheitsbewußtsein praktischer Vernunft. So wird auch die Erziehung gemäß diesen drei Stufen zü gliedern sein. Sie wird auf der ersten Stufe vornehmlich es mit der einer gesunden Willensentwicklung zuträglichsten Gestaltung des Trieblebens und nur hilfsweise mit den Anfängen eigentlicher Willensleitung und den ersten Regungen sittlicher Vernunft zu tun haben. Auf einer zweiten Stufe ist sie vornehmlich Willensregelung und erst auf der dritten Stufe erhebt sie sich zur Ausbildung des sittlichen Bewußtseins in seiner ganzen Tiefe und Weite. Dem entsprechend werden auch die Organisationen für diese Stufen der Erziehung dreifach sein: das Haus, die Schule und die Volkshochschule. Das Haus, von Pestalozzi in seiner großen sittlichen Bedeutung für die Erziehung erkannt, hat aber infolge der Wirtschaftliehen Umwälzung vom Kleinbetrieb zum Großbetrieb eine weitgreifende Auflösung erfahren. Als Ersatz wird vielfach der Fröbelsehe Kindergarten angesehen. Soll aber die Idee des Kindergartens mit der Form der häuslichen Erziehung in Übereinstimmung gesetzt werden, so darf die Kindergartenerziehung nicht als Abwäizung der häuslichen Erziehungspflicht wirken, sondern muß die Erziehung Familienverbänden übertragen werden, die sich zur gemeinschaftlichen Erziehung ihrer Kinder vereinigen. Auf der Stufe der häuslichen Erziehung vollbringt das Kind den Aufbau seiner Wahmehmungswelt, die Schöpfung der Sprache, den bewußten Gebrauch seiner Glieder, menschlichen Gang und Handgeschicklichkeit, menschliches Gehaben und das Verständnis und die Teilnahme an den gemütlichen Beziehungen, in die es hineinwächst. Jede einzelne dieser großen Leistungen nimmt ebenso den Willen wie den Intellekt in Anspruch und bedarf zu ihrer Entwicklung, wie sehr sie immer Sache der Natur ist, der