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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1933-01-01 · 1933 · page 50

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1933
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 50)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721061--49-2727425
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38 ihrem letzten Grunde im Bewußtsein; wir nennen sie Wahrheit als das oberste Gesetz des Bewußtseins überhaupt. Bewährt sich die Tugend der Wahrheit zunächst in der sittlichen Selbstbesinnung und Selbstbestimmung, so nicht weniger in jeder sittlichen Handiung. Die Tugend des Willens ist Tapferkeit als die Selbst■- zucht, die strenge Unterordnung des Triebes unter die Regel des Willens. Sie betrifft vor allem die Ausprägung der sittlichen Einsicht in der sittlichen Tat. Die Tugend des Trieblebens ist seine Gesundheit, der Gebrauch der Triebe nach ihrer natürlichen und sittlichen Bestimmung also Reinheit und Maß. Zur sittlichen Ordnung des Individuallebens aber gehört auch die Ordnung der Beziehungen des Individuums zur Gemeinschaft, soweit sie von den Eigenschaften und Willenshandlungen des Individuums abhängt. Dies ist die Tugend der Gerechtigkeit. Diese fordert 1. daß nicht blinde Sympathien und Antipathien, sondern sittliche Einsicht unser Verhältnis zum Mitmenschen bestimme, 2. daß der Kampf aufgenommen werde gegen die gesellschaftlichen Mächte, die die Sache der Gerechtigkeit verletzen, 3. daß unsere eigene sittliche Einsicht immer umfassender und tiefer werde. So umfaßt Gerechtigkeit die drei anderen Tugenden, gibt ihnen aber die Beziehung auf die Gemeinschaft. Sie bedeutet zugleich Wahrheit, Kraft und Reinheit der Sittlichkeit im Verhältnis zur Gemeinschaft. Die sittliche Verfassung des Gemeins chaftslebens muß der des Individuallebens entsprechen. Das Triebleben der Gemeinschaft ist gerichtet auf alle Tätigkeit, die der Erhaltung der Energie des Trieblebens dient. Andererseits setzt soziale Wirtschaft soziale Regelung voraus d. i. Rechtspflege und soziale Gesetzgebung. Die Tugenden der Gemeinschaft sind also: 1. die Tugend der Wahrhaftigkeit d. i. die Herrschaft des Bewußtseins über alle Funktionen des sozialen Lebens. Sie fordert Durchdringung des ganzen sozialen Organismus mit den Kräften der Wahrheits- Erkenntnis. Eine solche Durchdringung mit dem Sinn der Wahrheit hat aber zur Voraussetzung die Teilnahme aller an der menschlichen Bildung, da erst im klaren Bewußtsein des sittlichen Gesetzes die Gemeinschaft selbst ihre innerlichste Begründung erreicht; 2. die Tugend der sozialen Tapferkeit, die im Gesetz der Gemeinschaft die maßgebende Norm des Gemeinschaftslebens anerkennt. Voraussetzung aber ist, daß die Gesetzgebung selbst vom Standpunkt der Gemeinschaft geordnet sein muß; 3. die Tugend des Trieblebens der Gemeinschaft besteht in einer solchen Verteilung von Arbeit und Genuß des Arbeitsertrages, die eine verhältnismäßige Ent-

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