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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1933-01-01 · 1933 · page 48

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1933
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 48)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721061--47-2727423
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36 Sachen aus der Gesetzlichkeit der Seins-Erkenntnis folgen, sind die Gesetze des objektiven Willens oder die objektiven Ziele nicht aus der Erfahrung des menschlichen Willenslebens zu nehmen, sondern vielmehr aus der Idee des objektiven Willens selbst zu deduzieren. Der letztbestimmende Grund einer jeden objektiven Zwecksetzung ist nichts anderes, als die Idee der Einheit des Willens, in der alle Zwecksetzungen sich vereinigen. Nichts anderes als die formale Einheit der Idee, das unbedingt Gesetzliche ist der Endzweck, den alles objektive Wollen als Prinzip veraussetzt. Weder Lebenserhaltung, noch Lust oder Befriedigung, sondern allein das formale Gesetz des Willens, die Richtung auf g e s e t z - liehe Einheit sichert dem Willen die Objektivität seines Zieles und seines Handelns. (Natorp: ebda., S. 36.) Wille aber ist nicht bloße Erkenntnis des Zieles, sondern Streben zum Ziele, will vom Zeitlichen aus das Ewige, richtiger vom Ewigen aus das Zeitliche. So entgeht er der Gefahr, im luftleeren Raum der Idee sich zu verlieren. Andererseits vermag kein Endliches ihm zu genügen. Über alles Erreichte schreitet er hinaus zur Realisierung der unendlichen Aufgabe, der Einheit des Willens. In dieser Richtung zum Unbedingten besteht die Freiheit des Willens. Die Freiheit des Willens ist die Freiheit des Bewußtseins, die Erhebung des geistigen Blickes über den vermeintüchen Zwang der Naturgesetze zum Unbedingten der sittliehen Aufgabe. (Natorp: ebda., S. 46.) Wäre aber nicht schon im Aufbau der Erfahrung selbst ein Moment enthalten, das sie zum Stoff einer Willenswelt tauglich macht, so wäre schwer zu begreifen, wie das Willensgesetz des Sollens zu den Daten der Erfahrung als dem zu formenden Stoff in Beziehung treten sollte. Aber die Erfahrung selbst zeigte sich als Prozeß der Erkenntnis, als Werden, Richtung zur Idee -des Systems. So sind Verstand und Willen nicht zwei für sich selbständige, erst hinterher zusammenwirkende Vermögen, sondern von vornherein zwar verschiedene, aber zusammengehörige Arten des Bewußtseins oder der Erkenntnis. Das Gesetz der Idee verbindet Logik und Ethik, Naturwissenschaft und Erkenntnis des Guten. Nach dem Grade, in dem dem Willen die Richtung zur Einheit bewußt ist, unterscheiden sich die drei Stufen der Aktivität: Trieb, Wille, Vemunftwille. Der Trieb ist auf das in unmittel־ barer Erfahrung Hegende Objekt gerichtet, in dem er sein Ziel findet. Dieser Zustand ist noch nicht Wille zu nennen, da Voraussetzung des Wollens Freiheit der Wahl ist. Der Wille macht sich von

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