Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1932
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 88)
- Language
- German
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55 Nach dem Midrasch kann die Seele nur dann im Paradies einkehren, wenn der Körper in Verwesung übergegangen ist. Der Boden von Erez Israel hat die Eigenschaft, den Körper bald verwesen zu lassen, wie es heißt ״Ein Land (Erde), daß seine Ein« wohner verzehrt“ (Num 1332), damit die Seele die ihr zukommende Ruhestätte im himmlischen Lehrhaus — falls sie dessen würdig ist — finde. Darf man aber absichtlich durch äußere Einwirkung, wie z. B. das Bestreuen des Körpers mit Kalk, den Verwesungsprozeß beschleunigen? RDbS entscheidet, daß vom religionsgesetzlichen Standpunkt aus dagegen nichts einzuwenden wäre, doch wäre es ein Versuch, sich dem Naturgesetze zu entziehen.. .334. Ähnlich äußert sich RDbS in bezug auf die Grabesleiden. Nach der alten Auffassung ist der, welcher Freitag vor Sonnenuntergang begraben wird, von den Grabesleiden befreit. Nun ist jemand am ersten Tag Pessach, der auf einen Donnerstag fiel, gestorben. Sein Vater ließ ihn erst Freitag vor Sonnenuntergang beerdigen, um ihn von den Grabesleiden zu befreien. . . ״Wer ist es,“ ruft RDbS entrüstet aus, ״der den Mut gehabt hat, die Beschlüsse des Ewigen und sein Gericht zu umgehen? Hätte Gott ihn von den Grabesleiden befreien wollen, so hätte er ihn am Freitag sterben lassen. Da aber jener am Donnerstag starb, ist es ein Beweis, daß Gott ihn richten wollte, der Vater des Verstorbenen aber will dies umgehen. . . Ist denn die Hand des Ewigen zu schwach, um jenen am Sonntag oder Montag oder mit einer noch schwereren Strafe, als es die Grabesleiden sind, zu strafen?“ RDbS meint daher, daß nur der von den Grabesleiden befreit ist, welcher unmittelbar vor Sabbat stirbt und in der Dämmerung begraben wird. Ferner muß der Tod in Erez Israel335 erfolgt sein. Stirbt aber jemand Freitag früh und wird bis abends gehalten, so ist er davon nicht befreit. Außerdem muß der Tote ein Frommer und Gerechter gewesen sein. Hat aber der Tote diese Eigenschaften nicht besessen, so wird er noch mehr bestraft, da man sich mit ihm bei Gericht mehr abgibt. Auf die Frage, ob es erlaubt war, jenen über Nacht liegen zu lassen, antwortet RDbS, daß es verboten ist wegen Deut 212s SJEs bleibe nicht sein Leichnam über Nacht am Holz“. Falls es in Erez Israel geschehen ist, hat man auch das Verbot Deut 2123 »»Du sollst nicht deine Erde verunreinigen“ übertreten. Die Kabbalisten haben dies sehr streng genommen, weil beim Übernachten unreine Kräfte sich an den Leichnam heften33® . . . wodurch die Seele Schmerzen empfindet. Ein anderer sehr wichtiger Grund ist nach סיד העמיד folgender: Es ist möglich, daß gerade jetzt der Augenblick gekommen ist, daß die Seele ihre Wanderung antreten soll, durch das Übernachten aber eine Verzögerung eintritt, wodurch der Befehl 334 Das. — Über die Seelen im Paradies vgl. Migdal David S. 78b. 335 Vgl. auch RGA. des MhRM Rothenburg ed. Berlin N‘. 15 S. 5. Vgl. dazu Zimmels, Beiträge zur Gesch. d. J. in Deutschland im 13. Jahrhundert S. 118. 336 Ygi. auch Mez. David N. 581, 436.