Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1932
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 77)
- Language
- German
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44 sie nicht abtrünnig geworden. . . Sie gleichen somit einem Kinde, das unter Nichtjuden gefangen lebt. . . RDbS kommt zum Ergebnis, daß es ein Verdienst ist, einen solchen Gefangenen auszulösen. Nur in bezug auf Verschwägerung mit ihnen hat er Bedenken. Ihre Kidduschin sind gültig (da sie Juden sind), die von ihnen vorgenommenen Scheidungen dagegen — da dabei nicht die Vorschriften der Rabbinen eingehalten werden — ungültig (weshalb die Frau trotz einer Scheidung keine neue Ehe eingehen darf)289. c) Marranen, Muhammedaner und Christen. Endlich möge noch der Standpunkt des RDbS über die Marranen, Muhammedaner und Christen mitgeteilt werden. Zwei Arten von Marranen werden erwähnt: 1. Anussim und Nachkommen von Anussim, die auf der pyrenäischen Halbinsel die Taufe nehmen mußten290, 2. solche, welche zur Annahme des Islams gezwungen wurden291. Die Nachkommen der Anussim gelten als ״Apostaten aus Trotz“, da sie die Möglichkeit hatten, das Judentum anzunehmen und es nicht taten. Ja sie gelten als Nichtjuden, von denen man Zinsen nehmen darf. Nur in eherechtlicher Beziehung gelten sie als Juden292. Wie ist es aber, wenn man jemanden zur Annahme des Islams zwingt? Darf man dem Zwange nachgeben, da doch die Muhammedaner nicht als Götzendiener angesehen werde können, weil sie Monotheisten sind und ihr Monotheismus ganz rein ist293? 289 VII N. 5. 290 Vgl. N. 48 (zu סיראדה s. oben S. 8 Anm. 19 ), 651 und VII 3k Vgl. noch weiter unten. Vgl. dazu Zimmels, Die Marranen in der rabbinischen Literatur S. 114 f. 291 u 292 nנשאלתי על בבי המומרים היינו שאביהם של אלו געשו תוגרמים ובאים :086! ״ בסחורה לאלכסנדריא אם מותר להלוותם ברבית או לא •. Handelt es sich hier um Nachkommen von solchen Marranen, die zur Annahme des Islams gezwungen worden waren (s. weiter), oder um solche von Anussim in Spanien und Portugal und die Schreibung תוגרמים geschah bloß aus Zensurrücksichten (die ed. princeps erschien in Livorno 1652)? Vgl. noch N. 858, wo die Frage behandelt wird, ob die Nachkommen der ״Anussim unter den Arabern (על האנוסים בין הערביים)“, die zum Judentum zurückkehren, eines Tauchbades bedürfen. Vgl. dazu Zimmels a. a. O. S. 17, 41. In ed. princeps Fürth 1781 N. 415 fehlt aber der Ausdruck בין הערביים. 293 Über die Berührung von Wein durch Muhammedaner vgl. RGA. N. 729, 894,963,1255. Vgl. dazu auch Steinschneider, Polemische und apologetische Literatur S. 382. — Über den Schwur eines Juden bei Allah in arabischer Sprache vgl. N. 862 und vgl. dazu Steinschneider a. a. O. S. 372. — Zu der Deutung des Verbotes Ex 231a in Sanhed. 63b bemerkt RDbS: ורע שאין הישמעאלים בכלל זה שהרי אין בשבעין אלא בשם האל. Mez. David N. 32. — Die Muhammedaner sind, obwohl sie keine Götzendiener sind, in Deut. 7*