Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1932
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 76)
- Language
- German
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43 trachtet sie als eine den Karäem gleiche Sekte, doch werden sie mit Rücksicht darauf, daß sie von den Juden abgeschlossen leben und daher von den rabbinischen Vorschriften keine Kenntnis haben können, einem Kinde gleichgestellt, das unter Nichtjuden gefangen lebt. Während die Karäer, die unter den Rabbaniten wohnen und trotzdem von ihren Irrtümem nicht lassen, viel strenger behandelt werden müssen. Seine Entscheidungen über die Falaschas traf er in folgenden zwei Fällen: a) Es traf sich, daß die Falaschas286, die vom Stamme Dan abstammen, von Feinden überfallen wurden. Die in der Synagoge287 anwesenden Männer wurden getötet, Frauen und Kinder aber wurden als Sklaven verkauft, Rüben (ein Rabbanite) kaufte eine solche Frau mit zwei Kindern. Die Frau, die als עגונה galt, verkehrte mit Rüben und gebar einen Sohn. Dieser wuchs heran, es entstand die Frage, ob er eine Jüdin heiraten darf oder ob er als Mamser zu gelten hat. . . RDbS entscheidet, daß die Frau als eine verheiratete Frau anzusehen ist. . . Denn das Moment Mischna Jeb. XV 1 (. . . שלום בעולם) kommt hier nicht in Betracht, weil immer Kämpfe zwischen den Königreichen in Äthiopien (Abessinien)288 toben, deren es drei gibt: das Reich der Muhammedaner, das Reich der Christen und das Reich der Juden vom Stamme Dan, die — wie es scheint — von den Sekten ,,Zadokund Boethos, genannt Karäer“, abstammen. Denn sie halten bloß an manchen Geboten fest und kennen die mündliche Lehre nicht, sie zünden am Sabbat keine Lichter an. Die Kämpfe hören unter ihnen nicht auf, täglich nehmen die einen die anderen gefangen. . . Daher kann die Frau nicht behaupten, es gebe dort Frieden. . . b) Gelten die biblischen Vorschriften in bezug auf Sklaven auch von einem abessinischen Sklaven, der nach Ägypten kommt? Eine Antwor darauf hören wir gelegentlich eines Falles, wo ein Jude einen Falascha alt Sklaven kaufte. RDbS meint, einen jüdischen Sklaven könne es nur im Falle geben, daß das Beth-Din einen Dieb als Sklaven verkauft oder daß jemand aus Armut sich verkauft. In unserem Falle trifft keines von beiden zu, sondern es handelt sich um die Auslösung eines Gefangenen. . . Rüben kann somit keine Ansprüche an ihn stellen. Obwohl die Falaschas (החאבישיש) sich wie die Karäer aufführen und wir daher nicht verpflichtet wären, sie auszulösen, so gilt dies nur von Karäern, die unter den Rabbaniten wohnen und über sie spotten. . . Die Falaschas aber halten nur aus dem Grunde bloß am Wortlaut der Bibel fest, weil es unter ihnen keine Gelehrten gab. Hätte man sie belehrt, wären 286 N. 1290 — VII N. 9 (מארץ כוש הנקרא אלחבש (אל חבאש. 287 .והרגו את כל האנשים שהיו בבית הכנסת. In VII 9: שהיו בבית. 288 שהרי הדבר מפורסם דלעולם יש מלחמה בץ מלכי כוש שיש בה שלש מלביות קצתו ישמעאלים In VIT 9 heißt es statt dieser 3 Worteוקצתו ארמיים המחזיקים בדתם (; נוצרים וקצתו ישראלים משבט דך וכפי הנראה הם מכת.צדוק (ist ארמיים Verschreibung für?אדמיים ובייתום הנקראים קראין שהרי אינם יודעים תורה שבעל פה ואץ מדליקין נרות בלילי שבת ולא ישבות המלחמה ביניהם ובכל יום שבים. אלו מאלו. Vgl. .,dazu. A.; Epstein, Eidaü ha-Daid S. 183 f. '