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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1932-01-01 · 1932 · page 73

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1932
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 73)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721063--69-2727353
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40 Die von ihnen vorgenommene Schlachtung ist ungültig, sie sei denn in Gegenwart eines Rabbaniten erfolgt, der auch vorher das Messer untersucht haben muß257. Der Genuß des von Karäem hergestellten Käses hängt von der Art der Zubereitung ab: Falls der Mageninhalt des Tieres mit der Magenhaut nicht gesalzen und darin zum Gerinnen gebracht wird, ist der Genuß erlaubt. In zweifelhaften Fällen ist der Käse verboten, da die Karäer das Verbot Ex 2319, 34^, Deut 14a wörtlich auffassen258. Milch bei einem Karäer zu kaufen ist, falls sie selbst sie trinken, erlaubt, da sie Milch unreiner Tiere nicht genießen259. Wein eines Karäers ist unzulässig, es sei denn, daß er schwört, ein Nichtjude hätte ihn nicht berührt. Dagegen darf ein Karäer Wein im Hause eines Juden zubereiten260. Eine von einem Karäer geschriebene Thorarolle ist ungültig. Doch darf sie nicht verbrannt, sondern bloß dem Gebrauch entzogen werden261. In einem aus einer anderen Zeit stammenden Gutachten262 wendet sich RDbS scharf gegen R. Samuel ha-Levi263, der gegen Maimuni und R. Simson264 polemisiert und gegenüber den Karäem einen erleichternden Standpunkt einnimmt. Er hat z. B. behauptet, daß die Heirat zwischen Rabbaniten und Karäem bloß rabbinisch verboten ist, während nach RDbS sie schon vom biblischen Standpunkt aus unzulässig ist265. R. David wirft ihm Unkenntnis der Verhältnisse vor266. Nach RDbS gelten die Karäer als בועלי* נדות, weil ihre Frauen das vorgeschriebene Tauchbad nicht nehmen267. ״Auf denjenigen, welcher sagt, daß sie keine בועלי נדות sind, sollst du nicht hören. Denn er kennt sich nicht so gut aus, wie ich, der unter ihnen wohnt und mit ihrem Gelehrten täglich spricht268/' RDbS meint in diesem Gutachten, 257-25» 552. 260 N. 963. Vgl. auch R. Salomo ha-Levi,לב שלמוז, Saloniki 1808, 1 1 7. 261 N. 774. 262 N. 796. 263 Er ist identisch mit R. Samuel ha-Levi ihn Chakim, vgl. über ihn טוב «נרים S. 29b. 264 Das Gutachten des R. Simson (aus Sens) ist abgedruckt bei R. Mose Trani I 38. Vgl. auch Beth Josef zu Tur Eben ha-Eser Kap. 4 Ende. Vgl. noch RGA. des MhRM Rothenburg ed. Lemberg N. 231. 266 N. 796 S. lc f. 266 Das. S. 3d: כי למי הנראה זה החכם לא ראה את הקר אץ והלא כל ימיו מגדל במגרים. S. 4a: ואני חושב שנתעלם מבעל השגה מנהג נשותיהם ואני אומר שלא ראה ולא שמע מנהג הקראץ בזה. 267 Das. S. lc, 3d, 6b. 268 S. Anm. 249.

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