Mannheim
Compact Memory

Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1932-01-01 · 1932 · page 64

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1932
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 64)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2720904-2721063--60-2727344
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

31 einen vermittelnden Standpunkt einnimmt, ein Moment, das bei RDbS eine große Rolle spielt194. Sonst, meint RDbS, widerspricht Maimuni dem Alfaßi nur sehr selten195. In einem Falle, wo Maimuni anderer Ansicht als Alfaßi ist, entscheidet er wie folgt: In denjenigen Gegenden, in denen man sich sonst nach Maimuni richtet, ist dieser maßgebend, sonst soll man nach Alfaßi entscheiden196. Bei einer Meinungsverschiedenheit zwischen Maimuni und A s c h e r i soll man sich auf ersteren verlassen. Der Grundsatz ״wir sollen wie die ,späteren Dezisoren' entscheiden" findet hier keine Anwendung, weil Maimuni der ״Herr jener Gegend" ist und man sich dort nach ihm richtet197. Im Falle eines Zweifels über den Standpunkt Maimunis ist es üblich, wie Ascheri zu entscheiden198. Das Moment der ״Überlieferung“ und das des ״Regierungsbezirkes“ sind die zwei Kardinalpunkte, auf denen die Entscheidungen des RDbS basiere n199. Da sich oft bei Maimuni Widersprüche zwischen seinem Mischnakommentar und dem Mischne Thora finden, entsteht die Frage, welche Auffassung für unsere Entscheidung maßgebend ist. RDbS behandelt oft diese Frage. Manchmal versucht er nachzuweisen, daß kein Widerspruch vorhanden ist200, oder daß ein Schreibfehler im Mischnakommentar vorliegt201. Oft aber sagt RDbS, daß Maimuni im Mischne Thora von seiner Ansicht, die er im Mischnakommentar geäußert, zurücktrat202. Denn im Alter ist Maimuni zuweilen von seinen früheren Ansichten zurückgetreten, 194 דמבקט מלתא מציעתא עדיף. Das. vgl. noch 328, 373, 249, 431, 54, 661, 29, 689, 705, 588, 929, 1482. Diesen Grundsatz wendet RDbS sogar bei einer Meinungsverschiedenheit in bezug auf eine Ansicht in der Kabbala an. Mez. David N. 421. 195 N. 1482. Vgl. noch VII 51 S. 19a. 196 N. 370. Vgl. noch 1383 Ende. 197 N. 604. Vgl. dagegen יד מלאכי II ed. Berlin 1852 N. 36 S. 130b. 198 N. 49. 199 Vgl. noch N. 547, wo es sich um eine Meinungsverschiedenheit zwischen R. Ghananel, Alfaßi und Maimuni auf der einen, und R. Josef ha־Levi, Nachmanides und RSbA auf der anderen Seite handelt. RDbS bemerkt dazu: וכבר ידעת דאית לן למפסק כדברי ר״וז והריא״ף והרמב״ם ז״ל דאע׳-ג דהנך בתראי טפי מ״מ דב'י ר״ה קבלה ואתריה דמר הוא דהיינו הרמב״ם ז״ל. 209 N. 796 S. 2d, N. 2100. 291 N. 1517, 1692 292 N. 580, 2079 VII N. 65; vgl. noch 2108, 231.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.