Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1932
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 49)
- Language
- German
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16 8. כתר מלכות, Pijjut zum Versöhnungstag, abgedruckt in אור קדמון des R. Mose Chagis und in Heidenheims Machsor zum Versöhnungstag. Vgl. auch Landshuth, Amüde ha־Aboda S. 60 und Friedberg, wo noch andere Ausgaben verzeichnet sind. אור קדמון ist also nicht ein selbständiges Werk, wie D. Kahana, תולדות המקובלים השבתאים והחסידים S. 22 Anm. 4 anzunehmen scheint. 9. נלוי לאדרות, Hs. vgl. Frumkin a. a. O. — Über andere, jedoch verschollene Schriften vgl. Riwlin daselbst Anm. 4. 2. Die Persönlichkeit R. Davids. Für die Kenntnis der religiösen Einstellung R. Davids und seiner Charaktereigenschaften sind seine Entscheidungen von großer Wichtigkeit70. Aus ihnen entnehmen wir, daß R. David, wenn es sich um religiöse Dinge handelte, insbesondere in Glaubens- Sachen, sehr streng war. Sonst aber im Leben war er human und tolerant. Auf die Frage, wem er in bezug auf die Zahl der Glaubensartikel beipflichte: Maimuni, Chasdai oder Albo, antwortet RDbS folgendermaßen: ,,Ich kann eine Heraushebung einzelner Gebote der Thora als Hauptgrundsätze nicht gelten lassen, da jedes Gebot der Thora ein Hauptgrundsatz ist. ... Es gibt zwar manche ,leichte‘ Mizwa, aber auch diese hat einen geheimen Grund, den wir nicht begreifen können. Wie kann man nun behaupten, diese sei nebensächlich, eine andere dagegen wichtig? Ich stimme der Ansicht des R. Isaak Abravanel71 zu, daß die ganze Thora mit allen ihren Einzelheiten wichtig und grundlegend ist. Wer nun auch nur eines ableugnet, ist ein Ketzer. Wer daher gezwungen wird, ein positives Gebot der Thora zu übertreten mit der Begründung, es sei vom Ewigen nicht vorgeschrieben worden bzw. es habe bloß eine zeitweilige Geltung gehabt72, muß sich töten lassen, um jenes Gebot nicht zu übertreten. Nur wenn man ihn zwingt z. B. den Sabbat zu entweihen als Übertretung eines V e r botes, dann darf man den Sabbat entweihen, um sein Leben zu retten 78.‘6 In demselben Sinne äußert sich RDbS auch an einer anderen Stelle: Nach Maimuni ist das Märtyrertum in denjenigen Fällen, in welchen man nicht verpflichtet ist, sich töten zu lassen, um jene Gebote zu befolgen, nicht gestattet74. RDbS aber pflichtet den- 70 Vgl. auch Riwlin bei Frumkin, Toldoth Ghachme Jeruschalajim I 72 Anm. 1. 71 Rosch Emuna Kap. XXIII, ed. Altona 1757, S. 33. 72 Vgl. dazu 5. Kap. S. 45 und Anm. 294. 78 N. 344 1413. Vgl. Bialoblocki in Encyclopaedia Judaica V 868. Vgl. noch מצודת דוד N. 7, 572. — Über die Gebote vgl. noch N. 2111. 74 Mischne Thora, Hilchoth Jessode ha-Thora V 4.