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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1932-01-01 · 1932 · page 43

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1932
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 43)
Language
German
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IRI
…/2720904-2721063--39-2727323
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10 wegen Verletzung seiner Ehre in den Bann getan, nicht aus Frömmigkeit, sondern aus Furcht, die Aussprechung des Bannes könnte nicht völlig berechtigt sein43. Mit Recht kann Isaak Akrisch44, der zehn Jahre im Hause des RDbS verbracht hat, behaupten: ״Ich sah bei ihm das, was ich sonst bei niemandem gesehen habe: Weisheit, Wissen und Gottesfurcht. Sein Gesicht glich dem eines Löwen, ,wenn der Löwe brüllt, wer fürchtet sich nicht‘ (Arnos 38)? Vor ihm knien Fürsten und Vornehme, beugen sich Weise und Verständige. Bei ihm gibt es kein Unrecht, kein Vorziehen und keine Bestechung . . RDbS als Richter. In seiner Eigenschaft als Dajjan (Richter) hatte RDbS auch die Aufgabe, zivilrechtliche Streitigkeiten zu schlichten. An einigen Stellen in seinen Gutachten erzählt uns RDbS Fälle aus seiner (Jerichtspraxis45. In Fällen, wo ein Jude vor einem nichtjüdischen Gericht Prozeß führte und zur Leistung eines Eides verurteilt wurde, wurde er zur Abnahme des Eides zu RDbS geschickt. Interessant ist folgende Mitteilung: Wenn die Richter einen solchen Juden zur Eidesleistung schickten, von dem RDbS wußte, er werde einen Meineid leisten, so ließ er ihn nicht schwören, um den Namen Gottes nicht entweihen zu lassen. Er bestrebte sich in einem solchen Falle daher, einen Ausgleich herbeizuführen. ״Ich sagte zu jenem Juden, ,gehst du auf einen Vergleich ein, so ist es gut, sonst werde ich dem Richter sagen, ich möchte dich diesen Eid nicht leisten lassen, und er wird sich den Grund dafür schon merken‘. Die Folge davon war, daß jener auf den Vergleich gleich einging. So pflegte ich mehrere Jahre zu verfahren, wodurch der Name des Ewigen geehrt wurde und die Richter dies lobten46.“ RDbS' öffentliche Stellung. Aus einem Responsum folgt, daß RDbS eine öffentliche Stellung innehatte47. In seiner Eigenschaft als Vertreter des rabbanitischen Judentums 48 N. 378. 44 Vorrede zum Tripelkommentar (bei Ghirondi-Nepi a. a. O. S. 190). 46 N. 354 Ende, N. 1254. 48 N. 1643. 47 Vgl. N. 1117: ואע״ם שאני טרוד בעול מלכות ודרך ארץ טרדה דמצוה עדיפה לי וחביבה לי. Nach Graetz IX 18 erfolgte dies nach Abschaffung der Nagidwürde. ״Der letzte jüdisch-ägyptische Fürst oder Großrabbiner, Isaak Schalal. . . wurde seiner Würde entsetzt. . . Das Rabbinat von Kairo erhielt darauf der spanische Einwanderer David Ibn Abi Simra . ..“ In der Anm. verweist Graetz auf die oben angeführte Stelle bei RDbS. Die An-

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