Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1932
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 42)
- Language
- German
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9 Reichtum36. ״Auf seinem Haupte/‘ schreibt Isaak Akrisch, ״waren drei Kronen: die Krone der vornehmen Abstammung, die Krone der Lehre und die Krone des Reichtums, und über allen noch die Krone des Ruhmes37.“ Auf sein Wort wurde gehört38 und seine Einrichtungen fanden allgemeine Anerkennung39. Unparteiisch, schreckte er vor niemandem zurück, wenn es galt, der Sache der Wahrheit zu dienen. Er bedrohte z. B. mit dem Bann einen Prediger, der über die Israeliten in der Wüste Ehrenrühriges vortrug. ״Hört er auf, öffentlich Lästerworte zu predigen, so ist es gut, sonst teilet mir dies mit, und ich werde ihn mit dem Dom schlagen, der kein Blut hervorbringt40.“ Als RDbS erfuhr, daß ein Rabbiner den von Nichtjuden zubereiteten Arak zum Genuß erlaubte, ließ er in allen Synagogen unter Androhung des Bannes ein Verbot verkünden41. Seine Drohung wirkt auch in Rhodos einschüchtemd: er bedroht die dortigen Steuereinnehmer, die einen Juden denunzierten, mit dem Bann, falls sie ihn nicht um Verzeihung bäten und den Schaden wiedergutmachten42. Wie weit seine Strenge im Recht auch gegen sich selbst reichte, geht aus einer Bemerkung hervor, er habe niemanden 38 Nach Gonforte S. 36b soll RDbS einen Schatz bei sich zu Hause gefunden haben, den er unter die Gelehrten Ägyptens, Hebrons, Jerusalems und Safeds verteilen ließ. Vgl. noch Rosanes II 151. 8? Einleitung zum Tripelkommentar (bei Ghirondi-Nepi S. 190). 88 Über die Schlichtung des Streites, der zwischen den Mostarabern und Magrebinern, die in der einzigen Synagoge in Kairo zusammen beteten, in bezug auf synagogale Bräuche entbrannte, vgl. Raphael Aharon ibn Simon, טוב מצרים S. 13 f., wo auch der durch RDbS und seine Kollegen im Jahre 5287 1527 zustandegekommene Vertrag abgedruckt ist. Er versuchte auch einen anderen Streit im Jahre 1539 zwischen den Spaniolen und Mostarabern betreffend das Wiederholen des Achtzehngebetes durch den Vorbeter durch ein Gutachten (1165) beizulegen. Vgl. dazu Bialoblocki a. a. O. 89 RDbS hat in Ägypten mehrere Verordnungen erlassen, von denen folgende bekannt sind: 1. Die Aufhebung der Zählung nach der seleukidischen Ära und die Einführung der Zählung nach der Weltära. 2. Die Einrichtung der ״Heiligen Brüderschaft“ bei Beerdigungen. 3. Die Abschaffung der Unsitte, bei Hochzeiten und in Gasthäusern Nichtjüdinnen spielen und tanzen zu lassen. Quelle: Sambari bei Neubauer a. a. O. 157 f. Vgl. auch Asulai s. v., Graetz IX 19, Bialoblocki a. a. O. Ausführlich darüber bei Rosanes II 181 und III 242, 327 ff. 40 N. 1211. 41 N. 1371. 42 N. 582. In Nr. 29 wird von RDbS gesagt: ובידו מקל ורצועה בכח וגבורה. — Vgl. noch N. 923 und 359.