Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 172)
- Language
- German
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Sabbatjahr. Paarung verschiedener Tierarten 169 nicht mitverteilt; ja, sie waren zu Anfang noch gar nicht gegründet, da die Einwohner sich noch in ihren Landhäusern auf dem Felde aufhielten“ (§ 118 f.). Philon übersieht also, daß es nach der Bibel — auf deren Angabe er selbst § 1701 anspielt! — beim Einzug in Palästina bereits Städte gab; daß er bei diesen ״Landhäusern“ (hcaöXei(:) an die ״Zelte“ (oxrjvai) denkt, in denen Gott nach Lev 2343 die Kinder Israels in der Wüste wohnen ließ, ist höchst unwahrscheinlich; er wendet die seit Platon (Ges. 676 A ff.) und namentlich Aristoteles (Pol. 1252 b) jedem Gebildeten geläufige Fest- Stellung, daß die Polis (Stadt Staat!2) sich erst im Laufe der Zeit aus dem Dorf entwickelt hat, stillschweigend auf die Anfänge der israelitischen Geschichte an. Das Interesse an dem Werden der Kultur und die Vorstellung ihres allmählichen Aufstiegs ist zweifellos hellenisch; ob es bereits auf Schriften wie das Buch der Jubiläen und die Grundschrift des Tanna debe Eliahu wirkt, kann und muß hier unerörtert bleiben, da Philon rein griechische Bildungsstoffe nicht auf dem Umwege über das Judentum zu beziehen brauchte. Uebrigens scheint er zu glauben, daß die Stämme noch heute auf ihrem Erbe säßen; wir werden sehen, daß.diese Vorstellung auch in seinem Erbrecht hervortritt. Das Verbot der Paarung verschiedener Tierarten Lev 1919 bespricht Philon SpL. III 46 f. und IV 203 ff. Er deutet es ebenso allgemein wie die Rabbinen, während der Wortlaut (בהמתך, xTYjvrj) die ausschließliche Beziehung auf Haustiere zuließe; bei ihm ist das nicht verwunderlich, sondern die Folge der Rationalisierung, die keine Ausnahmen duldet. An der ersten Stelle führt er zur Begründung an, a) daß dies Verbot der Sodomie Vorbeugen wolle; ferner b) verletze eine solche Vermischung ״die Gesetze der 1 Oüx sprj^ov ^ajpav sXaßov akV sv tq 1u0Xüdv9pu)TC0v s&vo<; xai eüav&poü3a1 liefdXai luoXetc.. Dagegen ist Kains Städtegründnng Gen 417 nach De post. 50 nicht wörtlich zu nehmen. 2 Nach De post. C. 52 gehören zur ׳jcöXk; Gebäude, Einwohner und Gesetze. Denn sie ist TcXyjOoc dv9־p0i7c0jv utco voyioü &to1xo׳jp.svov StVFr. III 327; 329; vgl. I 587; Cic. Rep. I 39.