Mannheim
Compact Memory

Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1929-01-01 · 1929 · page 167

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1929
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 167)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2720904-2721055--166-2727112
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

164 § 5. Sonstige Religionsgesetze die Humanitas eintrat, es sei tierisch und nicht menschlich, den, der uns gebissen hat, wiederzubeißen1. Ein positiver Grund für das Verbot dieser Tiere ist damit natürlieh noch nicht gegeben; er liegt in der stillschweigenden Voraus- Setzung, daß wir das uns Feindliche nicht genießen sollen, aus der ein Gewährsmann Plutarchs (Quaest. conv. VIII 8,2 Ende) das pythagoreische Verbot der Fische als der Bewohner des menschenfeindliehen Meeres zu erklären sucht. Das Verbot anderer Fleischfresser betrachtet Philon als Schutzmaßnahme, um die Begier nach menschenfressenden Tieren zu unterdrücken2. — Gleichfalls aus dem Bestreben, Grausamkeit zu verhüten, rechtfertigt er § 122 f. das Verbot des Blutes; ferner, wie wir S. 155 f. sahen, das des Kochens von Fleisch in der Milch der Mutter und des Schlachtens des Neugeborenen. In diesem Gesichtspunkt berührt er sich zweifellos nahe mit gewissen rabbinischen Gedanken. So leitet das jerusalemische Targum das Verbot Dev 22^, Mutter und Junges an einem Tage zu schlachten, mit den Worten ein: ״Wie unser Vater im Himmel barmherzig ist, so sollt auch ihr auf der Eide barmherzig sein“. Zur Erläuterung der gleichen Stelle zieht Eev. r. 27, 11 den Bibelvers Spr 1210 heran: ״Der Gerechte kennt die Seele seines Tieres“. Die Mischna Berachot V 3 erwähnt, allerdings mißbilligend3, ein Gebet, das mit den Worten begann: ״Bis auf ein Vogelnest erstreckt sich Dein Erbarmen“ (mit Bezug auf Deut 226)4. Auf die Benutzung einer jüdischen Quelle 1 Sen. De ira III 27 über das Thema mansuete inmansueta tractanda sunt; vgl. auch gegen solch unberechtigte ״Talion“ Musonios 55, 15 f. Hense, wo weitere Parallelen angeführt sind. 2 Zur Methode s. a. S. 73 und 159 f. 3 Der Grund für diese Mißbilligung ist nicht ganz deutlich. Wohlgemuth 31 ff. versucht, die Ansicht Maimunis zu widerlegen, daß grundsätz־ liehe Bedenken gegen die Rationalisierung der Gebote im Spiele seien. Er muß aber S. 32, 3 zugeben, daß man ohne diese oder eine ähnliche Annahme an einer verwandten Stelle nicht auskommt. Beachtenswert ist indessen, daß sich die Talmudisten, deren Ansichten er anführt, über die Gründe des Verbots offenbar selbst nicht ganz klar waren. 4 Noch näher kommt Ibn Esra zu Ex 2319, der die Verbote, ein Tier

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.