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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1929-01-01 · 1929 · page 166

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1929
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 166)
Language
German
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IRI
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Wörtliche Begründung der Speisegesetze 163 Daneben stehen folgende wörtliche Begründungen: Nach SpL. IV 100 ff. will Moses durch seine Speisegesetze vor allem zur Selbstbeherrschung anregen; daher sind gerade besonders wohlschmeckende Tiere verboten, wie das Schwein, dessen Untersagung Philon im Hinblick auf die naiv anthropozentrische Teleologie der Stoa, nach welcher es zum Genuß des Menschen geschaffen wurde* 1, besondere Schwierigkeiten bereitet. Aus gleichem Grunde ist das Fett verboten (124)2. Allein Moses lehrt weder die Strenge Lykurgs noch die Ueppigkeit von Sybaris; sein Weg wird nicht im Sinn des Aristoteles als Mittelstraße3, sondern pythagoreisch als rechte Harmonie zwischen den Extremen verstanden (102). — Zur Rechtfertigung der Einzelbestimmungen wendet Philon zunächst ein, man könne nach dem für seine Lebensanschauung beherrschenden Prinzip der Talion4 erwarten, daß man gerade die menschenfressenden Tiere essen dürfe, um ihnen Gleiches mit Gleichem zu vergelten; aber ״wenn auch der Täter verdient, Gleiches zu erdulden, so ziemt es sich doch nicht für den Geschädigten, ihm Gleiches zu vergelten“. Dieser Gesichtspunkt ist im Hellenismus nicht selten; nach Theophrast5 wenden die Anhänger des Tieropfers ein, es sei berechtigt, die unheilstiftenden Tiere umzubringen; aber, so antwortet namentlich die Stoa, die, zumal in ihren jüngeren Vertretern, für •יצידד stehen, das der Midrasch 14, 12 benutzt; doch s. Pirqe de R. Elieser § 11, wo die Addition der 3 und 7 zu 10 noch fehlt. 1 Cic. Nat. d. II 160. Damit hängt zusammen, daß Plutarch Quaest. conv. IV 5, 1 den Juden Enthaltung vom das otxatoxaTov xpsa<; vorhält. 2 Nach Lev 729 ff• und der rabbinischen Auslegung ist nur Fett der drei opferfähigen Säugetiere verboten (näheres bei Hoffmann, Das Buch Leviticus I 172; 255). Aber dieser Einschränkung trägt auch Maimuni, More III 48 bei seinem Versuch einer Begründung keine Rechnung. 3 Schon deswegen kommen verwandte, auf dem Prinzip der tuaoxrj«; auL gebaute Gesetzesauffassungen, etwa bei Maimuni More III 33, nicht so nahe, wie es auf den ersten Blick scheinen könnte. 4 S. unsere Behandlung des Strafrechts. 5 Bei Porphyrios De abst. II 22; Bernays, Theophrasts Schrift über Frömmigkeit 81.

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