Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 154)
- Language
- German
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Rabbinische Auffassung 151 geschulte Jude der nachchristlichen Zeit wohl meist dieselbe Antwort wie seine Vorfahren schon vor den Makkabäerkämpfen1: derselbe Wille Gottes, der Menschen vor anderen erhöht, hat auch diesen Tagen ihre besondere Würde verliehen2, — wenigstens für Israel3. Aber das hinderte keineswegs, diesen Tagen eine besondere Beziehung zu geschichtlichen Ereignissen und zum Naturlauf zu geben, u. z. noch über die in der Bibel vorhandenen Ansätze heraus. Allerdings wird der Charakter der drei Wallfahrtsfeste als Erntefeste mindestens nicht deutlicher empfunden als in biblischer Zeit, wenn man auch dem ״Neujahrsfest“ eine besondere Beziehung zum Regenfalle gab4 und das Hüttenfest in der sehr volkstümlichen Feier des ״Wasserschöpfens“ eine neue Beziehung zum Erntejahr gewann, indem es nicht als Dankfest für die gewährte Frucht, sondern als Bittfest um Fruchtbarkeit begangen wurde5. Dagegen wird den meisten Festen, vor allem dem Wochenfest als ״Fest der Gesetzgebung“, ein geschiehtlicher Sinn zugesprochen, u, z., wie das weit über die Mischna und die Gebete hinausgehende Jubiläenbuch beweist, schon vor Phiions Zeit. Zu Geschichte und Natur zugleich tritt der 1. Tischri als Fest der Weltschöpfung in Beziehung. Ein universal-ethischer Gesichtspunkt tritt hervor, wenn die 70 Opferfarren des Hüttenfestes den 70״ Völkern der Welt“ (nach Gen 10) entsprechen sollen6. Von diesen Gesichtspunkten tritt in der Auswahl, die Philon aus seinen Quellen trifft, der erste, also der ganz heteronome Hinweis auf den Willen Gottes, völlig zurück. Die übrigen werden verwertet, aber in ganz freier Weise. Das Wochenfest bleibt reines Agrarfest, 1 Sir ach. 36? ff. ״Warum ragt ein Tag vor anderen hervor? Durch Gottes Willen wurden sie geschieden.“ 2 Nach Sanh. 65b gibt R. Aqiba diese Antwort einem hohen römischen Beamten. a Jub. 231; Sanh. 58b (gegen Sabbatfeier der Heiden). 4 Das folgert Finkelstein, Harvard Theol. Review 1923, 45 mit Recht aus Jub. 1216, Ber. 18b. 5 Vgl. M*. Gbtjnwald, Jahrb. für jüd. Volkskunde 1923, 427 ff. 6 T. Sukka 55b; doch s. o. S. 63, 2; 136.