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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1929-01-01 · 1929 · page 117

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1929
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 117)
Language
German
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IRI
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114 §4. B. 1. Analyse der Deutungen Phiions Hellenen über ihre Feste; und ihnen folgt Philon, der hier ganz selbständig zu arbeiten scheint; nach Demokrit ist ein Leben ohne Feste eine Wanderung ohne Gasthaus (B 130); und Aristoteles (Nik. Eth. X 6) knüpft an den Satz des Anacharsis, daß wir ״scherzen, um ernst sein zu können“, die Erläuterung: ״,wir können nicht beständig arbeiten, bedürfen also der Ruhe; die Ruhe ist also nicht Ziel und Zweck; denn sie geschieht des Wirkens wegen1“. Uebrigens, fügt Phüon hinzu, ist die Ruhe keine völlige; geistige Arbeit ist ja am Sabbat nicht untersagt, sondern vorgeschrieben; Leib und Seele wechseln also in sehr angemessener Weise ab (§ 64); die Rabbinen würden eher die seelische Arbeit als den Sinn der körperlichen bezeichnet haben2. Von dem Inhalt der ״philosophischen“ Lehren, die nach § 61 ff. am Sabbat in den Synagogen verkündet werden, wird an anderer Stelle zu reden sein. Von* den besonderen Sabbatgesetzen bespricht Philon an unserer Stelle nur das Verbot des Feueranmachens und das der Beschäftigung von Sklaven und Tieren (§ 65 ff.); unerwähnt bleibt das Verbot landwirtschaftlicher Arbeit Ex 3421, das er, wie wir sahen, neben dem des Feueranmachens De migr. Abr. 91 an zweiter Stelle nennt. Nach § 65 ist das Verbot, Feuer anzuzünden, gleichsam das Oberverbot gewerblicher und namentlich handwerksmäßiger Tätigkeit, da das Feuer Ursprung und Keim der Beschäftigungen des praktischen Lebens ist (ebenso VMos. II 219)3. Aber ״wohl mit Rücksicht auf unfolgsame und gegen die Gesetze unachtsame Menschen fügte das Gesetz weitere Bestimmungen hinzu und gebot nicht nur den Freien 1 Nach •לכה דודי ist der Sabbat ״letztes in der Ausführung — erstes im Gedanken“; lehrreich, wie Verschiedenes verschiedene Menschen und Zeiten von dem gleichen Aristoteles lernen konnten! 2 S. die Anm. zu § 61. 3 Als solche wird es Philon und seine Quelle auch nicht aus jüdisch schriftgelehrtem Kreise gekannt haben. Denn zum Oberbegriff der handwerkliehen Arbeit eignet sich das Feuerverbot nach rabbinischer Auffassung schon deshalb nicht, weil an den meisten Feiertagen Benutzung des Feuers erlaubt ist. Trotzdem nähert sich Sforno zu Ex 353 Phiions Meinung.

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