Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 105)
- Language
- German
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102 §4. B. 1. Analyse der, Deutungen Philons heutigen Juden; die Art, wie er — mit halachischen Maßstäben gemessen — schwerste und leichteste Uebertretungen zusammenbringt, zeigt vielmehr, daß als die wichtigsten Gesetze für ihn die verbreitetsten gelten und daß er ihre Kenntnis nicht aus der Schule, sondern aus der Praxis schöpft; dazu stimmt, daß er in Bausch und Bogen von den ״göttlichen Männern“ redet1, die die Verbote des Feueranzündens und des Einfordems der Deposita gegeben haben, also die Unterscheidung zwischen inspirierten Gesetzen und rabbinischen Anordnungen ignoriert2, die die Mischna, gerade in der Behandlung der Sabbatgesetze, stets hervorhebt. B. Die Auffassung der Festgesetze. 1. Analyse der Deutungen Philons. Die Frage, wie sich in der Auffassung der Festgesetze das jüdische und das griechische Bildungselement Philons verhalten, muß zunächst etwas zurückgeschoben werden. Denn er benutzt verschiedene Quellen, also hellenistisch־jüdische Vorgänger, für die die Frage nach ihrer Beziehung zu beiden Kulturen gesondert gestellt werden muß. Natürlich bemüht sich Philon, aus ihren Deutungen ein Ganzes zu formen, wenigstens in der Schrift Ueber die Einzelgesetze; er wandelt 1 Ebenso spricht z. B. Musonios S. 78, 3 von den Gesetzgebern als ״göttliehen und gottgeliebten Männern“. Auch Poseidonios rühmt sie oft; doch ist uns sein Ausdruck nichfc erhalten. 2 Gewiß machen auch das Buch der Jubiläen (Finkelstein, Harvard Theol. Review 1923, 48 ff.) und die Sektierer von Damaskus diesen Unterschied nicht. Aber auch letztere stehen in der Tat nicht nur halachisch, sondern auch methodisch zu den Pharisäern in stärkerem Gegensatz, als man seither in der unrichtigen Voraussetzung, daß 20, 6 מדרש התירה als Tradition im pharisäischen Sinne zu nehmen sei (Staerk, Jüd. Gemeinde des Neuen Bundes 86), angenommen hat. Daß Philon in manchen Einzelheiten, z. B. bezgl. der Vermeidung der Rechtspflege am Sabbat, mit ihnen übereinstimmt, ist natürlich ganz unerheblich: er ist von diesen Ueberfrommen noch viel weiter entfernt als von den Mischnalehrern; und auch von Apokalyptikern, die den Sabbat nur für Israel gelten lassen wollen (Jub. 231), trennt ihn eine Welt.