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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1929-01-01 · 1929 · page 104

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1929
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 104)
Language
German
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IRI
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Folgerungen für Phiions Kenntnis der Tradition 101 gedrungen1; den Satz, daß die Juden bei lebensgefährdenden Naturereignissen den Sabbat entweihen würden — aus dem man auf Kenntnis einer Halacha hat schließen wollen2 — legt Philon, schwerlich ohne guten Anhalt, einem römischen Statthalter in den Mund (De somn. II 123 ff.); mag er auf Kenntnis oder auf einfacher Vermutung beruhen, keinesfalls beweist er theoretische Schulung. Auch die anderen von Philon erwähnten Einzelheiten sind sämtlich derart, daß jeder sie kennen mußte, der am Gemeindeleben teilnahm. Das gilt von dem Verbot des Abpflückens am Sabbat, das freilich auch nach der Auslegung der Mischna unter den Oberbegriff des ״Emtens“ fällt; die tatsächliche Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit am Sabbat ist durch Arnos 8S, Jes 5813 schon für vorphiionische Zeit bezeugt; die ersten beiden der Migr. Abr. 91 erwähnten Arbeiten nennt die Thora (Ex 353, 3421), die dritte Jeremia 17g!; daß die Juden am Sabbat nicht prozessieren, weiß Horaz Sat. I 9, 69 und berücksichtigt die Gesetzgebung seit der Makkabäerzeit3. Dagegen besteht das Verbot des Zurückverlangens von Depositen am Sabbat überhaupt nicht4; vielmehr scheint die griechische Sitte, in der Zeit der Feiertagsruhe alle Geschäfte zu vermeiden, die sich nicht auf die Feiertage bezogen, insbesondere keinerlei Exekutionen vorzunehmen5, auf die jüdische Art der Sabbatheiligung ähnlich gewirkt zu haben, wie heute die Strenge der Sonntagsheiligung in England6. Keinesfalls beweist die Erwähnung derartiger, der Thora nicht zu entnehmender Bestimmungen für Phiions Kenntnis der Halacha mehr als die Kenntnis des Kaddischgebets für die Schriftgelehrsamkeit eines 1 Plinius N. 11. XXXI 18 in Judaea rivus sabbatis omnibus siccatur. 2 Ginzberg, MGWJ 1913, 166, 2. 3 Zeugnisse bei Juster, Les Juifs dans 1’Empire Romain II 121 ff. 4 Der איסור מוקצה, an den Ritter S. 130 denkt, würde die Rückforderung von Kleidern oder Büchern nicht ausschließen. Wenn Philon ihn meinte, müßte er sich ganz anders ausdrücken. 5 Schoemann-Lipsius, Griechische Altertümer 465 über die Hieromenien. 6 Die Mischna Beza V 2 zählt das ״Richten“ am Sabbat zu den leichten Verboten.

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