Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 113)
- Language
- German
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bey dem Prageris chen indulto sub Generali Nomine der Judenschafft in Schlesien, also nicht weniger auch der Ztiltzer Judenschafft allergdst ver־ liehenen Privilegien allermildist wiederfahren zu lassen geruhen möchten. So aber bey Euer kays. Maytt. allergdstem befundt allein undt gäntzl. beruhet, dem Ich mich sambt deinCollegio allergehorsambst unterwerffe, undt anbey zu dero kays. undt königl. hulden undt gnaden in tieffester Submission allergehorsambst undt allerunterthanigst Empfehle undt verbleibe. Euer kayser und königl. Maytt. Geben Bresslau den 18t. Marty Anno 1689. Der Römischen Käisrlichen, auch Zu Hüngarn, und Böheimb Königlichen Maytt. Meinem Allergnädigsten Kayser, König, und Herrn. Zu Händen der Löbl. königl. Böhaimb. Hoff Cantzley. (Staatsarchiv Breslau. F. Opp. Rat. II. 15 c f. 34/35.) Entwurf des 2. oberamtlichen Gutachtens1). An Ihro Mtt.: guttachtl. Bericht wegen der Zültzer Juden. Nach deme E. K. und K. Mtt., wass bey deroselben so wohl N. N. Juden-Eltesten und Gemeinde Zu Zültz, wegen allergdster confirmir- und transferirung auff Sie des von E. Mtt: glorwürdigsten Ahnherrn Weyll Ferdinando secundo denen Prager Juden allergdst. erteilten Privilegii vermöge ihrer hirbey Zurück kehrenden Memorialien alleruntert: angebracht, alss auch der dahmahlige Opplisch- und Rattiborische landes Haubtmann hierüber allergehorsambst berichtet, unterm 2. Aprilis nechsthin andero K. O. A. allergdst. zu remittiren geruhet, umb, weilen dieses metinam Privilegii so sich nicht allein auf.fürstenthümer Bezirks, sondern in mehr orthe des Landes zu extendiren schiene, betreffe, ein und andere Zu erwegen, und so dann wass disfalls Zu thun, und auff wass weisse etwan in casum concessionis die Sachen einzurichten seyn möchten, Zu handen dero Königl. böhmischen Hofs Cantzelley fordsambst zu berichten; so hatt mann diesem Zu allergehorsambster folge, so wohl das von denen Supplicanten allegirte Privilegium und wass Sie sonsten Zu ihrem behuef angeführt, alss des dahmahligen opplischen Landeshaubtmanns bericht in behörige Erwegung Zu Ziehen, auch wie weith etwann die Sach das Publicum und gesambte Land betreffen möge genau Zu überlegen nicht ermanglet. Nun ist zwar bisshero Von seiten der alhisigen treugehorsambsten Stände, und insonderheit der Kauffmannschafft alzeit sehr angelegentlich urgirt worden, womit denen Juden, welche wegen ihrer gewöhnlichen Circumventionum dem Pubiico so wohl alss dem Privato grosse Nachtheil Zufügen, nicht alzu freye Hand, und im Land sich mehreres zu extendiren Zugelassen werden möchte; Welches auch, so vill das unangesessene frembde und im Land herumb streiffende betrügerische Juden Gesindel anreichet, nicht anders alss vor ף Laut Vermerk auf der Rückseite ist der Bericht am 17. Juni an den Kaiser abgegangen. v *