Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 112)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 73% known words query
- IRI
…/2720904-2721043--111-2726727- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Anhang III 1. Gutachten ״betreff, die Confirmation der Privilegien der Judenschaft zu Z<z“. Allerdurchlauchtigster, Grossmächtigster, Unüberwindlichster Römischer Kayser, auch zu Hungarn, und Böheimh» König. Allergnädigster Kayser, König, und Herr. Zu allergehorsambster Befolgung Euer kays. Maytt. an dero königl. oberambt unterm 22t. 8bris nechst verrückten Jahrs allergdst abgelassenen Rescripts, vermittelst dessen demselben, über die von N. N. Eltisten undt gesambter Juden gemeinde zu ZiUz allerunterthänigst angesuchte Confirmation des von weyl. Ihr© kays» Maytt. Ferdinando 2do glorwürdigsten andenckens, der gesambten Judenschafft in Schlesien den 12t. Aug. Anno 1627 allergdst verliehenen indults dero königl» opplischen Landeshaubtmann Frantz Eusebium graffen von Oppersdorff zuvernehmen, undt folgents mit guttachten zu berichten, allergdst mit gegeben worden, ist darüber unverlangter dero besagten opplischen Landeshaubtmanns gemüthsmeinung, undt gutt beduncken abgefordert, auch solches von Ihme vermög des beyschlusses forderlich erstattet worden» Vndt wie nun derselbe dadurch glaubwürdige zeügnuss giebt, auch solche mit des Zültzischen Stadt Raths beygelegtem Attestato bekräftiget, welcher gestalt die in der Stadt Zültz. befind!» Judenschafft nicht allein alle undt iede onera Publica so ordinaria alss Extraordinaria, undt wie die immer nahmen haben mögen, gleich denen daselbst verhandenen Christi, bürgern mittragen, undt entrichten helfen, sondern auch, in diesem hertzogthumb Schlesien viel älter sey, alss die Gross Glogauische Juden* schafft, welche doch der Confirmation undt genusses oberwehnten allergdsten indulti aus vrsachen, dass in demselben Sub Termino Generali der Schlesisehen Judenschafft sothane Gross Glogauische Judenschafft comprehendiret worden, würckl. theilhafftig gemachet seindt, mithin die Zültzer Judenschafft welche eben so wohl alss Jene sub hoc nomine Generali, undt zwar cum praerogativa Seny comprehendiret wären, nicht weniger eben diesen genuss nicht unbillich allerunterthänigst anhoffeten, undt darumb so wohl Sie Selbsten, alss auch ihre ietzige herrschafft Georg Christoph Graff von Prosskau, alss dessen Vorfahren die herrschafft Zültz anfangs zwar pfandt* weiss innen gehabt* nachgehents aber dieselbe von Ihro Maytt» Erblich überkommen, wegen des denselben hierbey concernirenden interesse mit anführung mehrerer motiven, vermög des anderweitigen beyschlusses aller* gehorsambst inte ree den do anhaltet; Alss wäre ich sambt Cantzlem undt Räthen der unvorgreiffl» aller* unterthänigsten gedencken, dass Euer kays» Maytt» nicht weniger der Zültzer Judenschafft, alss der Grossglogauischen ob idenütatem rationis, et praerogativam Seny dahier in Schlesien, bevorab da dieselbe von un״ denckl- Jahren. alle undt iede onera gleich denen Christi» Inwohnern allemahl richtig tragen helffen, die in unterthänigkeit ansuchende Confirmation derer 7