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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1927-01-01 · 1926 (1927) · page 114

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1926 (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 114)
Language
German
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…/2720904-2721043--113-2726729
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gantz billich und nöthig erachtet werden kan; Alldieweilen aber die Zültzer- Juden von undenklichen Jahren her, und noch ehender alss die glogauische, im Land toleriret worden, wider seihte auch bishero keine sonderliche Klagen Vorkommen, und, so vill dis orths wissend, auch der verstorbene Landeshaubtmann selbsten attestiret, Zu dem allgemeinen Beytrag so wohl in ordinariis, alss eytraordinariis stets concurriren, im übrigen Sie auch wohl unstrittig unter dem Privilegyo Ferdinandi 2di sub nomine den Schlesischen Juden mit begriffen, wie wohlen solches, so vill den Passum Exemptionis 4 Contributionibus betrifft, respectu der in diesem Land befündlichen Juden- Schaft gäntzlich ergehen; weilen so wohl die glogauische Juden alss die Supplicanten, wie Sie selbst anführen, und oben gemeldet worden, Zu bestreitung der allgemeinen Landes verwilligungen das ihrige gleich denen Christen beytragen; Alss wehre ich nebst dem Collegio der unvorgreiflichen allerunterthänigsten Gedanken, dass mehr ermelten Zültzer Juden‘ die gesuchte confirmation in terminis wie solche denen glogauischen den 20ten• July A. 1659 ertheilt worden, nembl. dass Sie in der Stadt Zültz, wo Sie bisshero gewessen, wohnen mögen, alldorten und anderstwo im Land hin und wider auf den offen tl. Jahr- und Wochen Märkten mit allerhand unveTbottenen und unverdächtigen Kauffmannswaaren, nach Ellen, mass und gewicht ihren Handel führen, gleichwohl auf den Mauthen und Zohl Stätten, weder von Rossen noch Wägen oder Ihren Personen Zu gethanen noch allen ihren Wahren aller und jeder orthen zu Wasser undt Land keine mehrere Mauth, Zoll oder andere dergleichen gebühr alss die Christen zu geben so lang alss solches E. Mtt. allerg. gefällig seyn würde, schuldig seyn sollen, allergdst. Wühl widerfahren könte; jedoch, dass dieser Kögl. Begnadung uut diejenige Juden so zu Ziltz würkl. angesessen und wohnhaft undt in contribuendo das ihrige würkl. beytragen, keines wegss aber andere welche zwar allda einige zeitlang sich aufgehalten, sodann %ber in land herumb vagiren, und denen Christen auch dem Commercio grossen eintrag thun, E. Mtt. aber im geringsten nichts contribuiren hingegen vill gelt aussm landt schleppen, sich zu erfreuen haben auch sonsten, wie die glogau. Juden nur auf ein gewisses Geschlecht restringiret, also auch die Ziltzer Juden, zu Unterbrechung derer besorgenden allzugrossen Vermehrung, sich zu keinen Zeiten weiter, alss auf den numerum der jetzo daselbst würkLpossessionirten und wohnhaftigen sich extendiren sollen. Es beruhet aber alles bey E. Mtt. allergdstem Willen und Wohlgefallen; Zu dero perpetuirlichen Kayser- und Königl. Gnad. mich nebst denen Räthen allergehorsambst und allerunterthänigst empfehlend, verharre. Bressl. den 25. May 1699. . (Unterschr.) Lectum et approbatum in consilio Langing. (Staatsarchiv Breslau. F. Opp. Rat. II. 45 c f. 46/49). 7#

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