Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 110)
- Language
- German
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Christen Zu prestiren, nicht Schuldig Sein Sölten: weiches» privilegium anno 1658 den 16 July, Ewer Kays, undt Königl. Mayt. der jetzigen judenschaft allergnädigst bestätiget hetten; die contributiones dieser Juden betreffend^ So thäten Selbige in der indiction auf 1380 thl Schlesisch liegen, Von welchen Sie die onera entrichten müssten; auf dass Königl. Schloss geben Sie 484 fl 30 Xr: dann Vor dass Schlachthauss 50 ü; wie in gleichen wegen der einquartirung undt anderer ,Commun aussgaben auf dass Rathauss 160 fl, wie nicht minder denen Patribus Dominicanis 19 fl 30 Xr1}, ohne die anderen aussgaben So Zu erhaltung ihress Moysayschen gesetzess Vonnöthen: die Stadt glogau benchtet auch anbey, daß unter ihrer Jurisdiktion kein Jude wohnen thäte, nichtss desto weniger geschehe ihnen durch die ienigen, So unter dass Königl. ambt gehörig, grosser eintrag, deren numerus nahe auf 1500 Sehlen* *) Sich ersträcken thun, würden auch durch ihre Pfustihereyen die christlichen Handtwercker undt contribuenten, gäntzlich ruiniret; geben weitter nichtss alss ihre Schuldickeit, undt wie wohl auch diese längs amb genung: hetten zwar contra privilegia ^itatis de non recipiendis judaeis/: welches die Stadt Von weylandt Hertzog Hansen anno 14843), titulo oneroso erhalten:/ äRudolpho 2 do glorwürdigsten andenckenss ein privilegium sub et obreptitia auf Zwey Familien bekommen, indoch ad nutum Augustissimi concedentis revo- *:öäbiliter4), Sey aber nicht glaublich, dass diese etzliche Stirpes innerhalb einer So kurtzen Zeith Sich dermassen propagiret hatten; Sondern würde Viel mehr bey genauere revision Sich gar baldt Zeigen, dass der mehrere theil ihre derivation Von den privilegirten Zweyen ge־ schlechtem nicht würde endweisen können. Herrschaft Goschütz wehren alhier keine juden befindtlich. Fürstenthümber Oppeln undt Ratibor. in diesen fürstenthümbern wehren denen eingeschickten consignationibus nach folgende juden zu befinden; als in der Herrschaft Zil t z unter der Schloss Jurisdiction,, unterthänig und angesessenen 24, inleithe So zugleich unterthänig, 1045), frembde inleuthe 13, andere Schutzgenossen 8, summa 149 juden, welche Von uhralten Zeithen daselbst gewesen, undt Von Kays. Rudolpho secundo glorwüMigsten andenckenss, Sambt dieser Herr־ schaft anno 1606, zugleich wehren Verkauft, undt übergeben worden; die onera publica theten Sie denen Christlichen Bürgern gleich tragen, wie in gleichen die Landess Capitation: jeder Verhayratheter, oder auch ף Vgl. Brann a. a. O. S. 230. *) Entgegen der Zahl von 3000, die im Vot. der Städte y. 5. Juli 1691 angegeben wird (Br. Stadt־A. A 45,' 46a, f. 386). Wolf a. a. O. S. 186 führt für d. Jahr 1714 ohne Quellenangabe 2000 Seelen an. Im J. 1725 zählt Gl. nach Berndt, S. 40, 1564 Juden. •) s. A 45, 46a, f. 496. * 4) Auf die Widerrufbarkeit der Privil. pochen stets alle Judengegner. Aus diesem Grunde waren die Glogauer Juden besonders darauf bedacht, hei dem Regierungsantritt eines Kaisers eine neue Bestätigung der PriviL zu erlangen. *) Die gleiche Zahl wird in d. Schloßquittung über den Schutzgroschen — 273 Thl. (27. August 1689) angegeben. (G. A. d. dt. J. Zül2 VI, S. 17).