Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 109)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 78% known words query
- IRI
…/2720904-2721043--108-2726724- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Stadt Breßlau. eß wehren alliier keine säßhaften juden, würden auch über 14 tage nicht geduldet1 * *); außer einige pohlnisehe judenihäten Sich wegen der commercien aufhalten, derer an der Zahl 20*), geben aber weiter kein Schutzgeldt, außer die gewöhnliche Lande ß Capitation. Bernstadt, alhier wehren ihrer drey, doch mitt diesem zu hinnene gerechnet, betten den Zohl undt Brandtwein urbahr in mittung, geben weiter kein Schutzgeldt. Herrschaft P1 e s s. In der Stadt P1 e s s Sey einer säßhaft ab anno 1659, wehr zugleich arendator über den Brandtwein; in dein Städtlein Nickolay habe einer ein Hauß, undt triebe bürgerliche nahrung ab anno 1674, geben beydeseitz kein Schutzgeldt, außer die ordinarie anlagen; Zu m u s s 1 o wi t z habe einer die fleischerev gemüthet pro dimidia Von 12 jahren, gebe nichtss alss einen Stein inslet: in der anderen hellte auf ch 1 ad i t z*) wehren ihrer drey Von 20 jahren her, aber nor einer darunter säßhaft, So zugleich den Brandtwein arrendiret, die andern Zwey wehren Haussgenossneii undt gebe der eine Von Schlachten Zwey Stein inssiet, der andere an gelde 1 thl 18 g., weiter aber kein Schutzgeldt: Zu Pardowitz, Woschitz4) undt in dem Deützsch weichssler5 *) revier hielten Sich drey juden auf, der erste 10, der änderte nor ein jahr, der letztere aber bemilz ab anno 1636, hett ailerseitz den Bier undt Brandtwein Schanck gemüttent, thäten weiter nichtss geben, wehren auch anbey blutharmb. Fürstenthumb grossgiogau. ess wehre auf denen Landtgütern keine juden Verbanden, ausser Zu Sabor, wehren desselben 9 Familien wohnhaft, Von 4, 5 biss 6 jahren her, undt Zwar auss allergnädigste» Goneession Ewer Kaysl. undt Königl. Mayt., worunt. 3 mitt aigenen Heysern versehen; thäten der Herrschaft 42 Reichsthl. entrichten: ess meldet aber dass Königl. ambt hierbey, dass Zu erwehntem Sabor weith mehr juden befindtlich Sein Bolten, alss Selbige Von der Herrschalt specificiret worden*J. in der Stadt g 1 o g a u wehren unter dem Burggrafen ambt 155 Verehlichte währte wohnhaft; undt betten anno 1598 den 20 July7) Israel Benedix undt Seinen Zwey Schwestern, nebst allen debro descendenten Von Kayser Rudolpbo secündo glorwürdigsten andenckenss, ein priviiegium erhalten, dass Sie in allem den Christen gleich geachtet werden selten, auch auf denen mäuthen undt Zöllen Von ihren güttern undt Perschonen, ein mehress alss die 1)Zahlreiche Ausnahmefälle sind nach den Angaben der Bresl. Signaturbücher anzunehmen. Gemeint ist nur das Innere der Stadt. Ueber die Duldung, von Juden in den Vorstädten s. o. Weitere Angaben in dieser Consignation. *) S. o. S. 79 Anm. 4. *) Undeutlich, vielleicht Schladitz zu lesen. Knie S. 897 führt unter der Herrschaft Pless Sch&dlitz an. 4) Woschczütz? s. Knie, S. 756. 5) ibd. S. 727. *) Es lag im Interesse der einzelnen Herrschaft, die wirkliche Zahl der vorhandenen Juden zu verheimlichen. Das gleiche ist bei verschiedenen Consignationen in Zülz zu beobachten. 7) Hier wohl Schreibfehler; das Datum des Privi!. ist 30. Juli.