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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1927-01-01 · 1926 (1927) · page 108

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1926 (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 108)
Language
German
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IX Herschaft B i e 1 i t z. Hier Sey nor ein eintziger, habe die mauth undt den Brandtwein in arrenda, Schon durch 30iahr, gebe weiter kein Schutzgeldt. Pürsten thumb Teschen. Es wehren in der Stadt Teschen Vier gebrüder, betten ein Hauss undt einen Cramer Laden daselbst ex privilegio Ewer Kays. Mayt.: ad dies vitae; ihr Vatter hette Sich ab anno 40 daselbst aufgehalten1 2); anietzo hetten Sie den Brandtwein Schanck Von der Cammer in mittung, undt wehren bey gutten mittein, thäten Sich auch täglich mehren, diesem aber ungeachtet, dörften Sie ein mehress nicht entrichten, alss die onera civica. Fürstenthumb Münsterberg. Würde ihnen kein aufenthalt gestattet, weder in der Stadt, noch auf dem Lande. Fürstenthümber Schweidtnitz und J a u e r. Sey kein säßhafter Jude Zu befinden, außer auf die iarmärgdte thäten Sie kommen*). Fürstenthumb B r i e g. Wehre gleichfahlss kein sässhafter Zu befinden. Fürstenthumb Ö 1 s s. Würden alhier keine Juden geheget, außer ein Zohljude zu hinnenn wehr befindtlich. So dem Hertzog Von der Bernstadt gehörig. Fürstenthumb jägendor f3). Alhier beendeten Sich 4 Juden, als benentlich Zu Brawane einer 6 iahr, Zinset nacher Leipnick in mähren Zu der jüdischen gemainde 4 fl 30 Xr; dann einer Zu Löwitz in dass 9te jahr, giebt nach weisskirch in mähren 6 fl 43 Xr. Zu Doberssdorf4) Von einem halben jahr her, müssen gleichfahlss nach Leipnick in mähren zu der judensehaft iährlich 12 fl. liefern; dann einer Zu Zauditz5), So gleichfahlss nacher Leipnick Zu der judensehaft 6 fl liefern muß; haben allerseitz den Brandtwein Schanck arrendiret, geben aber hier Zu lande nichtss ausser die gewöhnliche Capitation. Herrschaft Trachenberg Nesselrodischess antheil. eß wehr nor ein Jude Von Ziltz, alwoh er auch säßhaft, in dieser Herrschaft zu befinden, halte den Brandtwein Schanck in mittung, gebe aber weiter nichtss. J uliußburg. Zu mittelwalde in der Herrschaft Medzibohr wehr einer Zu befinden, So den Brandtwein schencket, eß thue aber ad festum St. Joannis Seine mittung expiriren. Burglehn Krolckwitz. Sey keiner Verhanden. Fürstenthumb W 0 h 1 a u. in diesem Fürstenthumb Sey auch keiner5). lebten. (Br. St. A. R. 13 II 21 10a). Nach Weitzel a. a. O. 681 blieb Neisse im J. 1713 den Juden verscllossen. Zufolge der von Grünhagen veröffentlichten Statistik wohnten auch 1789 dort noch keine Juden. ף Die Fürstin zu Teschen und Grossglogau hatte entgegen dem Beschluss der F. u. St. v. 29. Jan. 1639 einigen Juden Aufnahme gewährt. Das•(). A. verwarnte sie deswegen (1. Dez. 1640, Br. Stadt-A. Hs. A 49, 5, Beil. A zu Nr.^47; vgl. oben, S. 60 Anm. 2). 2) Auf das im J. 1457 erwirkte Austreibungsprivileg (vgl. Brann, Die schles. Judenheit, S. 3 Anm. 2) beruft sich das Votum d. kgl. Erbfürstentümer (26. Mai 1691, Br. Stadt-A. A 45, 46a f. 374). 3) Jägerndorf. 4) Vgl. Knie a. a. O. S. 97. 6) Anteil Jägerndorf, ibd. S. 767. •) Im J. 1663 hatte der Jude Hirschei Joseph aus Zülz die Pacht des Branntwein-Urbars des Fürstentums Wohlau erhalten (s. Schubert, Gesch. d. Stadt Steinau a. Oder, p. 73).

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