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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1927-01-01 · 1926 (1927) · page 90

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1926 (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 90)
Language
German
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handeis wie des Verkaufs von Waren ah fremde-Kaufleute in Breslau, die genaue Kontrolle über Kauf und Verkauf unter Vorweis der mitgebrachten Gelder und ausgeführten Waren, von allen privilegierten Juden als eine Verhöhnung der ihnen zugesicherten freien Jahrmarktstätigkeit angesehen werden. Als besondere Erniedrigung mußten sie die Anordnungen empfinden, daß jeder jüdische Kaufmann außer dem Passierzettel als Ausweis eine Blechnummer bei sich tragen mußte und aus dem Stadttor während der festgesetzten Zeit des Aufenthalts nicht herausdurfte, wenn er nicht sein Aufenthaltsrecht verlieren wollte. Die Zuweisung von besonderen Herbergen für Juden, das Verbot, in Privathäusern Aufenthalt zu nehmen, wobei Mieter und Vermieter mit hohen Geldstrafen belegt wurden1), die strenge Forderung für die jüdischen Frauen, sich in keiner anderen als ihrer jüdischen Kleidertracht in der Stadt sehen zu lassen, die Androhung von schweren Gefängnisstrafen für Uebertretung einer dieser vielen Verordnungen, die Belohnung der Angeber dieser ihrer ״Verbrechen“, all das war dazu angetan, den jüdischen Kaufleuten ihren Aufenthalt in Breslau zu verleiden und ihre Bechtlosigkeit der christlichen Bevölkerung gegenüber kraß zu offenbaren. Diese neue Verfügung trug auch bald ihre Früchte. Die Hetze gegen die Juden führte dazu, daß die jüdischen Jahrmarktsbesucher ständigen Verspottungen und tätlichen Maßhandlungen ausgesetzt waren, so daß sie den Bat um einen Schutz durch Soldaten ersuchen mußten2 * * * * *). Gegen diese Judenordnung wehrten sich alle Juden, die mit Breslau in Handelsbeziehungen standen. Vergeblich war der Protest der ausländischen jüdischen Kaufleute. Auf diese glaubte man jetzt in Breslau keine Eücksicht mehr nehmen zu müssen8). Ungehört blieb auch die Beschwerde der glogaui- 1J Wie sehr in Breslau die Beziehungen zu den Juden bald von den wirklichen, bald von vermeintlichen wirtschaftl. Interessen der Stadt, manchmal auch nur von den Launen des Rates abhängig waren, zeigt eine frühere Ratsverordnung. So bestimmte der Rat von Breslau (19. März 1659): Es soll einem jeden Einwohner gestattet sein, die eingelassenen Juden zu beherbergen. Bresl. Stadt־A. Boe-A. Nr. 66 (L. ord. Merc. IV). *) 23. Sept. 1702. ibd. JJ. 1. 61. s) s. Antwort d. Br. Rats an d. Oberamt, 8. März 1702, L. ad R. et P. (Br. Stadt-A. Hs. F 8, 33) f. 39—43, dass die Einwendungen der Cron Aeltesten der Judenschaft in Gross- und Kleinpolen, die neue Juden- Ordnung wäre gegen das Interesse des Handels mit dem Königreich Polen

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