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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1927-01-01 · 1926 (1927) · page 89

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1926 (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 89)
Language
German
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74 markten zu hindern. Sie hatten auch ״sonst große Ungelegenheiten auszusteljen“1). Das Oberamt nahm sich ihrer erst auf eine besondere Aufforderung des Kaisers hin an. Die kaiserliche Protektion galt den schlesischen Juden im allgemeinen. Das Oberamt wurde angewiesen, die Glogauer wie die Zülzer vor allen Uebergriffen in Schutz zu nelpien2). In erster Linie war es aber die Zülzer Judenschaft, die eines solchen Schutzes bedurfte. Es war dem Oberamt bekannt, wie wenig man im Lande der veränderten Rechtslage der Juden Rechnung trag. Es erließ daher am 6. November 1700 ein Rundschreiben an die Schlesischen Landeshauptmannschaften, in dem die Behörden aufgefordert wurden, ״die Zülzer Juden bei ihren Privilegien zu schützen“3). Inwiefern nun diese strenge Verordnung des Oberamts, die auch eine Androhung von Strafen enthielt, den Zülzern in den erwähnten Städten zu ihrem Rechte verhalf, ist nicht bekannt. In Breslau jedenfalls wurden die Warnungen des Qberamts völlig außer acht gelassen. Die immer mehr anwachsende Judenfeindschaft der Breslauer begnügte sich nicht mehr mit einzelnen beschränkenden Maßnahmen. Auf Betreiben der Kaufmannschaft erließ der Breslauer Rat am 25. Februar 1702 eine Judenordnung4), deren einzelne Bestimmungen für den Aufenthalt der Juden in Breslau wie für ihre Handelstätigkeit außerordentlich hemmend wirken mußten. Abgesehen von den entwürdigenden und schikanösen Vorschriften, an die der Einlaß wie das kurze Verbleiben in Breslau gebunden war, mußten solche Forderungen, wie die Entrichtung eines* erhöhten Torgeldes, das Verbot des Einzel- ף Bresl. St.-A. F. Opp. Rat. II 15 c f. 65 a. *) 18. Sept. 1700. Lit. Pat. Vol. 9 f. 288. *) Aus dem erhaltenen Entwurf ist zu ersehen, daß das Rundschreiben an den Landeshauptmann von Jauer, wie an den von Oppeln und Brieg erging, vermutlich auch an andere. Am 6. Dezember 1700 hat der Jude Perle eine Abschrift dieses Rs. empfangen, (ibd. F. O. R. II 15 c fol. 65/66.) Solche oberamtl. Vermahnungen zur strikten Befolgung der kais. Mandate ergingen noch mehrmals, so insbesondere an Breslau am 24. Sept. 1702, 8. März u. 25. Mai 1703 (s. Acta das kais. kgl. Judenprivileg betreff., Br. Stadt-A. Mag. A. 16/17, f. 3 a). ׳ ״ (*Ordnung wie es mit Einlass — tolerir — und wieder Hinaus- Schaffung der Juden bey der Stadt Breslau in Künftige gehalten werden solle.“ Repert. Seidel S. 541 nach L. Procl. f. 326 ff. u. 339. Eine Abschrift befindet sich im Br. Stadt-A.: Lose Juden-A. Klose NNN 473.

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