Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 87)
- Language
- German
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yom.. J$hr@ 1631, sondern das Dekret vom Jahre 1659 Heran. Während das erstere den Glogauem eine Confirmation des Prager Privilegs brachte, stellt das letztere nur eine Erneuerung des Benediktseben Privilegs dar. Aus diesem allein ließ sieb nämlich eine Beschränkung au£ gewisse Geschlechter entnehmen. Die böhmische Hofkanzlei hat jedoch den Winkelzügen dieses Gutachtens wenig Beachtung geschenkt. Kaiser Leopold erteilte der Zülzer Judenschaft am 17. Juni 1699 eine fast uneingeschränkte Confirmation des Prager Privilegs. In seinem Schreiben an den Oberlandeshauptmann bekundet der Kaiser seinen Willen, daß das Prager Privileg auch ״für Sie Ziltzer Juden renovirt, confirmirt und bestätigt“ wird1). Mit der Publikation des kaiserl. Beskripts hat das Oberamt bis zum 13. Mai 1700 gewartet2). Der Kampf der Zülzer Juden um ihr Becht war damit nur scheinbar abgeschlossen. Bei der Erlangung der Privilegien hatte ihnen die verhüllte Gegnerschaft des Oberamtes keinen Schaden gebracht. Nun sollte das Oberamt der weiter bestehenden offenen Feindschaft aller offiziellen Kreise Schlesiens gegenüber die Bechte der Zülzer Judenschaft wahrnehmen. Konnte auf eine loyale Durchführung des kaiserl. Privilegs und auf einen wirklichen Schutz der Juden bei dieser Behörde gerechnet werden f Am meisten sah sich die Stadt Breslau in ihren Bechten gekränkt. Die Kaufmannschaft fürchtete wie immer eine ver- 1J Ibd. f. 50—51. Im Eingang dieser Confirmations-Urkunde ist von der Anwendung des Privilegs vom 30. Juni 1628 und nicht von dem ursprüngl. Patent vom 12. Aug. 1627 die Rede. Die Urkunde selbst enthält aber beide in Abschrift. Eine Wiedergabe dieser beiden Patente findet sich bei Weingarten: Fase. div. jur. Tom. I S. 336 ff. Die Original-Urkunde des Privilegs v. 1699 ist aus dem Besitz der im J. 1914 aufgelösten jüdischen Gemeinde in Zttlz in den der Synagogengemeinde Neustadt übergegangen. S. weitere Angaben Rabin: a. a. O. S. 16 Anm. 2. *) S. ״Rekognition wegen publizirten allergdst. confirmirten Privilegy der Ziltzer Juden handlung hir im Landt betrf.“ (F. Opp. Rat. II 15 c f. 60/61). Das Aktenstück zeigt auf der Rückseite den Vermerk: ״Den 25. July der Gerstel Jud von Zieltz empfangen“. Am selben Tage erfolgte die Verfügung, dem Herzog zu Oels und Bernstadt, den Städten Neisse, Oppeln, Brieg und Breslau sowie dem Ft. Breslau die Confirmation des Privilegs mitzuteilen (ibd. f. 62—64). Die Rückseite des Aktenstücks trägt wieder den Vermerk: ״den 25. Juny der Judt Gerstel alle empfangen“; Publik, an d. Fürstentum Wohlau v. gl. Tage s. F.' Opp. Rat. II 13a f. 21—24. .